e36 Gewindfahrwerk 50cm Lichtaustrittkante
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Hallo wollte mal fragen wie das bei euch aussieht mit e36 und die 50cm Lichtaustrittskante weil mein TÜV da sehr genau drauf schaut und ich es auch nicht tiefer eingetragen bekommen habe (Gewindefahrwerk) gibt es da eine möglichtkeit das zu umgehen weil es gibt ja fahrzeuge die von werk ab schon weniger haben und der e36 hat ja original schon nur 53cm das heißt jedes 60/40 fahrwerk ist gesetzlich dann eigentlich schon 3cm zu tief oder????
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Hallo Matthias193,
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Gruß
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Naja kein Ferrari ein Z3 hat auch schon mit M-Fahrwerk 48cm wie machen die das den wenn noch ein fahrwerk rein kommt z.b. 60/40
Lichtaustrittskante ist nicht gleich Scheinwerferkante.
Zitat:
Lichtaustrittskante ist nicht gleich Scheinwerferkante.
(Zitat von: Prinz1987)
richtig. schalt mal dein licht ein und halt n blatt papier an d scheinwerfer ran. dann siehst wo die lichtaustrittkante ist. und ab da wird gemessen
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Ja sorry hab mich verschrieben das weiß ich und bei dieser messung hab ich eben mit 17zoll 46cm!!!!!!!!!
kann dir da jetzt auch keinen hilfreichen tipp geben (außer es woanders zu versuchen).
wie du bereits geschrieben hast, gibt es immr fahrzeuge die da aus dem rahmen fallen bzw. sonderfälle. Bei der nUmmernschildmindesthöhe gibt es da auch solche fälle. da gehört z.b. ein Peugeut 207 genauso dazu wie ein kadett c. Bei denen orig. das nummernschild z.b. schon recht tief ist. Wenn man dann extrem tieferlegt, da können auch die hier geforderten 20cm leicht unterschritten werden.....
Bearbeitet von: Insane76 am 15.08.2009 um 14:53:45
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Naja das mit dem eintragen ist nicht so das problem ich dachte nur das jemand vielleicht da ein legales hintertürchen kennt weil ein freund von mir hatte es auch eingetragen gehabt und ist an so einen ganz spezielen Polizeibeamten geraten und da gabs dann richtig ärger für ihn und für den tüv der es eingetragen hatte :-)
Es gibt in den Anlagen zum §30 StVZO (Beschaffenheit on Fahrzeugen) einen Toleranzkatalog, der u.a. regelt, inwieweit Abweichungen von gesetzlich festgelegten Werten bei Messungen zulässig sind:
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=671201Für die Lichtaustrittskante ist hier eine maximal zulässige Abweichung von 50mm angegegben. Kann bei einer Verkehrskontrolle ganz hilfreich sein.
Ich empfehle meinen kunden beim E36 sich Linsenscheinwerfer (z.b die angel-eyes von hella) zuzulegen, damit verschiebt sich die Lichtaustrittskante um ein paar Zentimeter nach oben und ich kann die Sachen "gesetzes-konform" eintragen!!
Bearbeitet von: violett am 18.08.2009 um 11:54:54
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
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Das mit den Angel Eyes ist schon richtig aber man gewinnt leider nur genau 1cm habe einen Freund der hat die hella drin bei dem haben wir es gemmessen.
Zitat:
Ich empfehle meinen kunden beim E36 sich Linsenscheinwerfer (z.b die angel-eyes von hella) zuzulegen, damit verschiebt sich die Lichtaustrittskante um ein paar Zentimeter nach oben und ich kann die Sachen "gesetzes-konform" eintragen!!
Bearbeitet von: violett am 18.08.2009 um 11:54:54
(Zitat von: violett)
Die Idee ist gut, 1 cm ist in dem Fall schonmal einiges
Zitat:
Das mit den Angel Eyes ist schon richtig aber man gewinnt leider nur genau 1cm habe einen Freund der hat die hella drin bei dem haben wir es gemmessen.
(Zitat von: Matthias193)
Hallo das wird auf den jeweiligen Typ an kommen. Ich meine nicht die "normalen " Scheinwerfer mit Angeleyes sondern die mit einer Linse im Scheinwerfer!! Das waren an dem Wagen ca. 2-3 cm unterschied! Obs 100% Hella waren kann ich auch nicht sagen, sie hatten auf jeden Fall eine Linse in der Mitte!
Solche Scheinwerfer empfehl ich auch den ganzen Golf 2 Jungs die zu mir zum TÜV kommen, die haben ja ähnliche Probleme. :-))
Bearbeitet von: violett am 18.08.2009 um 16:36:14
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