Geld verliehen, wie zurück holen?
Mitglied seit: 16.09.2008
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209 Beiträge
lol meiste mit blasen oder was^^ ... *g*
@ bmw_fahrer
ich finde deinen beitrag etws unpassend für den Thread...und besoffen...
Mitglied: seit 2005
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Hallo elektrik_eddy,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Geld verliehen, wie zurück holen?"!
Gruß
Zitat:
Nur wird sowas ohne schriftlichen Nachweis nicht möglich sein.
Wenn der Vollstreckungsbescheid gültig ist und nicht innerhalb der Frist widersprochen wird, dann wäre das egal.
Zitat:
Zwei Sachen interessieren mich jetzt mal vorrangig. Wenn ich ne Anzeige mache, was passiert dann und macht das überhaupt sinn.
Wenn ich nen Mahnbescheid mache, muß sie dann auch die kosten tragen? wenn nicht habe ich ja schnell die 230Euro aufgebraucht.
(Zitat von: Marco81)
1.) Eine Anzeige macht (in meinen Augen) keinen Sinn und wird vermutlich garnicht erst aufgenommen. Hier liegt keine Straftat vor, also muss sich auch nicht der 'Staats'anwalt darum kümmern. Hier liegt eine normale "Streitigkeit" zwischen zwei Zivilpersonen vor, also musst Du Deinen eigenen Anwalt bzw. das Mahnverfahren bemühen. Also Zivilrechtlich.
2.) Natürlich muss sie die Kosten tragen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
b-mw-323 lobt den Beitrag von DerBMWFahrer
:)
leider nicht anders möglich im geplaudere...
Zitat:
Daher finde ich jeden Cent für solche Sozialschmarotzer zuviel und bin da in dem Fall radikal im Sinne von 9mmx19mm.....
(Zitat von: DerBMWFahrer)
dafür!
und schließe mich b-mw-323 an
marco
Mitglied seit: 29.08.2002
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2356 Beiträge
Die Polizei interessiert die Schulden nicht. Es liegt kein öffentliches Interesse vor. Das Geld wurde ja weder erpresst noch geklaut.
Über das MB-Formular können im übrigen auch die Zinsen mit geltend gemacht werden. Ausgerechnet wird das vom zuständigen Amtsgericht. Und sofern kein Einspruch eingelegt wird, braucht man auch keinen schriftlichen Nachweis. Meiner Erfahrung nach, werden kaum Widersprüche eingelegt.
Im Übrigen hatte ich oben bereits geschrieben, dass allein die Zustellung vom MB schon deutlich macht, dass es der TE ernst meint.
So zuminest der korrekte Weg. Natürlich gibts noch andere Wege die vielleicht effekiver sind, aber halt nicht ganz korrekt.
@DerBMWFahrer
Super Beitrag, schließe mich an !
Daumen hoch !
Moin,
@DerBMWFahrer
Wie immer sensationell recherchiert!!!
Respekt.
Einfach gute Info-Quellen.
Demnach hat Sie genug Geld,- oder einfach mal Sky kündigen....
Ansonsten: abarbeiten,- aber nichts sexuelles.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.07.2003
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765 Beiträge
@HardStyle005:
nur weil ich nen 330i habe heist das ja nicht das ich stein reich bin. Als ich ihr das Geld geliehen habe hatte ich noch nen 10 Jahre alten 320 E36. Heist das damals hätte ich es zurück forden können, jetzt nicht mehr?
Das Auto kann ich mir leisten weil ich auf andere Sachen verzichte.
Es geht aber weniger um den betrag ansich. Es geht um die Frechheit von ihr mit mir so umzuspringen.
Als sie kam weil ihr ex nicht für die Kinder zahlt und Geld brauchte um Essen zu kaufen habe ich halt noch ein gutes verhältnis zu ihr gehabt. Auch hatte sie mit den drogen aufgehört so das ich kein Grund hatte ihr zu misstrauen. 100 euro die ich ihr zuvor mal ausgelegt hatte bekan ich umgehen zurück.
Und das ich da dumm war brauchst du mir nicht noch zu sagen. Das weiß ich selber...
Und das ich in nem forum frage ist ja wohl nicht verkehrt. Immerhin gibt es wie man siet einige die das aus eigenner Erfahrung kennen bzw. die nen guten Rat haben.
Was das Abarbeiten angeht. In keiner nur denkbaren Form würde ich das wollen.
Ich will sie auch garnichtmehr sehen. Wie weiter vorn schon geschrieben hasse ich sie bis aufs letzte und mit sojemanden muß man sich nicht noch den Tag versauen.
>>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<<
Der letzte Bankarbeitstag im Monat ist Harz IV Tag.
Morgens um 8 an ihrer Tür klingeln. Sie ins Auto buxieren und ab zur Bank. Fertig.
Schwarz,tief,breit.......
Ich finde immer noch das hier 2 Facetten vermengt werden, die nur begrenzt miteinander zu tun haben: die rein monetär-juristische sowie die "menschliche" Seite
montär-juristische Seite: Das Geld steht dir zu, also würde ich an deiner Stelle das Posting von "herr_welker" abarbeiten.
menschliche Seite: Ja, sie ist eine allererziehende Frau mit 2 Kindern, deren Vater keinen Unterhalt zahlt. Aber das kann nicht als Rechtfertigung fürs Nichtzahlen gelten (und würde es vor Gericht auch nicht). Wie die ALG-II/Hartz-IV Einkünfte aussehen habe ich ja zuvor geschrieben. Und mit Unterhalt hätte Sie auch nicht mehr, da dieser zu einem Großteil auf die Leistungen der BAfA angerechnet werden würden, sodass es im Monat vielleicht ~50€ mehr ausmachen würden.
Aber genau für solche Fälle gibt es ja seit 1980 das "Unterhaltsvorschussgesetz", wonach das BMFSFJ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend...ja nicht für Männer ;)) für Kinder bis 6 Jahre 117 EUR/Monat/Kind und für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 158 EUR/Monat/Kind an Unterhaltsvorschuss leistet, welche aber auch teilweise angerechnet wird, sodass Sie im konkreten Fall ~50€ mehr hat als ich auf Seite 2 vorgerechnet hatte. Von diesen Einkünften muss Nahrung, Kleidung, Telefon etc bezahlt werden, aber das ist sicherlich schaffbar. Bett, Herd, Waschmaschine, Schrank und ähnliches gibts ja als Erstausstung auch vom Amt.
Also, ich habe bisher keinen Grund im Thread gelesen warum die persönliche Situation der Schuldnerin ein driftiger Grund fürs Nichtzahlen ist. Das Mitleid ist bei Halbwaisen oder gar Vollwaisen sicherlich besser eingesetztund für deren Unterkunft, Kindheit bieten etc. zahl ich auch gerne 1500€ Lohnsteuer im Monat.
Bearbeitet von: DerBMWFahrer am 05.08.2009 um 19:49:42
Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
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1711 Beiträge
@Marco81
Wurde der Link schon gepostet?
OnlinemahnantragDer gerichtliche MB kostet bei dieser Forderungshöhe lediglich 23,- Euro.
Selbst wenn die Dame im Moment unterhalb der Pfändungsfreigrenze lebt, gilt so ein Titel 30 Jahre. Vielleicht hat sie ja doch irgendwannmal ein richtiges Einkommen. Ich denke die 23,- Euro sollten das wert sein.
Solltest du den Onlinemahnantrag nutzen, beherzige die Tips bezüglich des Ausdruckes. Den Drucker keinesfalls im Sparmodus oder Ökonomiemodus drucken lassen. Die können sonst bei Gericht den ausgedruckten Strichcode nicht lesen und schicken dir den Antrag wieder zurück. Danach kannste alles nochmal machen.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.