Geld verliehen, wie zurück holen?
Noch als Anmerkung.
Normalerweiße folgt vor dem gerichtlichen Mahnverfahren eine Zahlungsaufforderung. Ich würde so vorgehen:
-Forderung mündlich stellen
-möglicherweiße nochmals mündlich erinnern
-schriftliche Zahlungsaufforderung mit genauem Termin, wann das Geld eingegangen sein soll(mit Rückschein)
-zweite schriftliche Zahlungsaufforderung mit bezug auf erste Zahlungsaufforderung(mit Rückschein), Frist: 2 Wochen
-Nach verstreichen der Frist, darf man nun Verzugszinsen verlangen. Zulässig ist ein aufs Jahr gerechneter Zins der 5 Prozentpunkte über dem Basiszins liegt.
Der Schuldner muss nun auch die Kosten für einen Anwalt erstattet.
Dann schauen welches Gericht zuständig ist.
Und dann eben den Mahnbescheid.
Danach evl. ein Vollstreckungsbescheid. (soll angeblich auch so leicht in die Wege zu leiten sein)
Dann Gerichtsvollzieher, er treibt das Geld inklusive Verfahrenskosten ein.
Das ganze stand in der Finanztest April 2009 ganz hinten unter der Rubrik "Gewusst wie".
Edit:
Ach hätte ich mir sparen können.
Hier steht es ja.Bearbeitet von: herr_welker am 04.08.2009 um 17:39:56
Mitglied: seit 2005
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Hallo herr_welker,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Geld verliehen, wie zurück holen?"!
Gruß
Mitglied seit: 25.01.2008
Ludwigshafen
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316 Beiträge
Guck erstmal das du die Adresse bekommst, dann fahr hin und versuch es zu klären.
Falls es möglich ist, täglich hinfahren, drohen Pfand zu nehmen,...
Bei einer "Harz4-Mutter mit 2 Kindern" sehe ich wenig Chancen über den Weg zu gehen mit Mahnverfahren usw. vorallem ohne was schriftliches.
Sie zeigt nochnich mal einen guten Willen in dem sie von SICH aus kommt und dir mal 10 Euro in die Hand drückt und damit zeigen würde, das sie gewillt ist ihre Schulden zu begleichen...
love sucks
Moin,
schreib es ab als Spende.
Ich wäre froh, wenn ich nur 230,-€ einem Freund geliehen hätte...
Ansonsten lass es dir schriftlich geben,- aber Druck wird nicht viel bringen...
Dann kannst Du es in paar Jahren nochmal fordern...
Was macht Sie denn nebenbei???
Sie kann doch Deine Wohnung putzen...
Du hast es ja freiwillig geliehen und irgendwann kommt es vielleicht zurück.
Ärgern würde ich mich auch,- aber ändern kannst Du nicht viel.
Ich muss dem Luder (nicht böse gemeit @BMW-Luder) recht geben, auf dem Mahn- und Papierkriegweg wirst du da nichts bekommen!
@ Niedersachse
Heißt das wenn du mir freiwillig was leihst, dann muss ich es dir nicht wieder zurückgeben?
Also das ist ja mal richtiger Unsinn..... Wenn mich jemand bittet, das ich ihm was leihe, dann erwarte ich auch, das ich es wieder bekomme und zwar unaufgefordert! Da es das aber nicht mehr gibt in unserer Geselschaft und ich auch so meine erfahrungen gemacht hab, verleih ich nichts mehr! Egal ob es um Kohle oder sonst was geht!
Da man geliehenes Zeugs meistens nicht wieder in dem Zustand zurückbekommt, in dem man es aus den Händen gegeben hat. Meistens muss man sich dann noch irgendwelche Sprüche anhören.....
Ne ne darauf hab ich keine Lust mehr!
Und das ganze unter " Spende " und " Lehrgeld " abbuchen würde ich auch nicht! 230euro sind nun mal 230euro und keine 5 euro!
Ich muss für meine Kohle auch ackern gehn, da seh ich es nicht ein mal 230euro zuverschenken!
Genau aus dem Grund ist bei mir die grenze bei 20 euro
wer in die scheiße fällt muss auch wieder alleine rauskommen, darum leihe und würde mir auch nie geld leihen bringt einen nur tiefer in die scheiße...
Wenn ich harz 4 höre, wäre das ein warnsignal und ich würde niemals geld leihen...das beste sind eh die wo rauchen aber keine rechnungen zahlen können sry aber in deutschland ist es zu einfach.
Natürlich kann jeder mal in so eine situation geraten arbeitslos, keine jobs etc. aber bei den meisten ist es wohl eher bequemlichkeit, naja wenns irgendwann mal nicht mehr funktioniert das sozialsystem, werden einige keine wurst mehr haben ausser man nimmt halt jeden "drecksjob" an.
Zitat:Hardcore-Performence
Zitat:
@ Niedersachse Heißt das wenn du mir freiwillig was leihst, dann muss ich es dir nicht wieder zurückgeben? Also das ist ja mal richtiger Unsinn..... Wenn mich jemand bittet, das ich ihm was leihe, dann erwarte ich auch, das ich es wieder bekomme und zwar unaufgefordert! Da es das aber nicht mehr gibt in unserer Geselschaft und ich auch so meine erfahrungen gemacht hab, verleih ich nichts mehr! Egal ob es um Kohle oder sonst was geht! Da man geliehenes Zeugs meistens nicht wieder in dem Zustand zurückbekommt, in dem man es aus den Händen gegeben hat. Meistens muss man sich dann noch irgendwelche Sprüche anhören..... Ne ne darauf hab ich keine Lust mehr!
Sorry,- Dir leihe ich kein Geld.....
Ich habe einem Sandkastenfreund in schwierigen Zeiten Geld geliehen. Leider dauern die Zeiten noch an,- länger als gedacht, und Freunde sollen auch in schwierigen Zeiten da sein. Ich möchte es auch wieder haben,- aber nicht um jeden Preis und kurzfristig. Des Weiteren ist er mir in vielen Dingen behilflich.
Ansonsten würde ich nur Menschen etwas leihen,- die ich sehr gut kenne...
Und bei Dir habe ich Glück,- ich kenne Dich nicht!!! :-)))
Du kannst es als Unsinn sehen,- mir ist eine Freundschaft mehr wert.
Nur warum soll ich extremen Druck machen??? Irgendwann kommt es schon...
Würd ich auch nicht...
Der korrekte Weg ist das Mahnverfahren. Aber Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe. Wir haben schonmal einen Mahnbescheid bis zum Haftbefehl durchgedrückt. Dann ist der Typ eingeknickt und hat gezahlt. Am Schluss musste er ungefähr dreimal soviel zahlen.
Fast eineinhalb Jahre hat das gedauert. Den Stress war's trotzdem nicht wert.
Lastschrift (Einzugsermächtigung) kannst Du vergessen. Das kann sie telefonisch widerrufen und Du kriegst die Gebühren berechnet für die Rückbuchung. Ausserdem kann Sie dir böse Stress machen, wenn Du ohne Erlaubnis auf Ihrem Konto rumfuhrwerkst.
Die beste Möglichkeit ist Ratenzahlung und dran bleiben. Am besten mit Ihr zusammen nen Dauerauftrag einrichten am 1. des Monats. Wenn Sie das nicht will, droh Ihr mit Polizei. Nicht wieder vertrösten lassen. So gehts nunmal nicht im Leben.
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.08.2009 um 19:02:31
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.08.2009 um 19:03:08
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
@carsten
Genau der falsche Weg.
Der TE geht arbeiten, zahlt Steuern und von denen wird der Dame dann HartzIV ausgezahlt...er leiht ihr dann noch 230€ und die soll er dann auch noch "abdrücken"?
@Marco81
Was hast du denn bei deiner Überweisung als Verwendungszweck eingetragen?
Ich würde an deiner Stelle genau die Liste von "Herr_Welker" abarbeiten.
@all die schreiben "MutterHartzIV mit 2 Kinder hat nix":
Der Regelsatz sind in diesem Falle 918€ plus 328€ Kindergeld. Das sind 1246€ zum Verleben! Miete und Heizkostenzuschlag legt das Amt nochmal extra drauf. Und mit 350€ pro Woche kann man sicherlich als Mutter mit 2 Kindern leben, da haben viele die offiziell arbeiten und 2 Kinder haben weniger. Wenn man den Schwarzteil den Sie noch hat (laut Marco) kommen da wohl auch nochmal 100€ pro Woche drauf....Also jetzt mal echt halblang, das ist für "nixtun" schon verdammt viel Geld und davon kann sie SICHER 30-50€ im Monat abdrücken. Denn für Kette rauchen und ne Töhle nur mit Chappi Premiumfutter verwöhnen reichts wahrscheinlich auch (ich hab nen Bekannten beim Amt, das "Vorurteil" stimmt leider zu 70% bei solchen Rahmenbedingunen). Was glaubtst denn warum sich soviele in diesem Netz gerne länger lang legen und genießen...
Zitat:
Hi,
Hartz-IV mit 2 Kindern - lass sie einfach, die hat genug Probleme.
Wenn das wenige Geld, das sie hat, auch noch für Blödkram ausgibt, ist sie auch noch dumm.
Entweder, sie hat das Format, mit Anstand durch ihre Situation zu kommen oder eben nicht...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Bearbeitet von: DerBMWFahrer am 04.08.2009 um 19:36:54
Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
Mitglied seit: 07.02.2006
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1945 Beiträge
Zitat:
Der Regelsatz sind in diesem Falle 918€ plus 328€ Kindergeld. Das sind 1246€ zum Verleben! Miete und Heizkostenzuschlag legt das Amt nochmal extra drauf.
(Zitat von: DerBMWFahrer)
Keine Ahnung wo du diese Zahlen her hast, aber für das Geld hör ich sofort auf zu arbeiten ;o) So dick ist die soziale Hängematte wohl auch wieder nicht.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
@ Niedersachse
Deine aussage hat sich eben so angehört, als ob kohle verleist, man es dir aber nicht zurück geben muss ;-)))
Wenn du jemandem was leihst, und du siehst, da ist der wille da es dir zurück zugeben aber es momentan einfach nicht geht (aus welchen gründen auch immer), dann ist das was anderes.
Wenn dir dein freund in vielen sachen behilflich ist, ist das ein zeichen für mich das er es dir zurückgeben will / sich bedankt etc.
Also das genaue gegenteil, von dem wie es dem thread steller geht.
Die Zahlen sind von der BAfA und aus SGB II:
Regelsatz Antragsteller/-in, alleinerziehend: 488€ (wenn nicht alleinerziehend dann je 323€ pro Elternteil)
Regelsatz 1. Kind, 0 bis 6 Jahre: 215€
Regelsatz 2. Kind, 0 bis 6 Jahre: 215€
Unterkunft: 100% Übernahme Kaltmiete plus NK die weder Warmwasser/Heizkosten sind
Warmwasser/Heizkosten Übernahme zu 82%
Kindergeld 1. und 2. Kind je 164€. Und das wird trotz der obigen Regelsätze gezahlt, da das Kindergeld gemäß Grundgesetz geschützt ist, Eigentum des Kindes (die Eltern sind nur Verwalter) und daher nicht anrechenbar.
Merkste was?! ;)
Und als Ergänzung:
"Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 15 Jahren bekommen zusätzlich 36 Prozent des Regelsatzes oder 12 Prozent für jedes Kind. Insgesamt sind max. 60 Prozent des Regelsatzes
zusätzlich möglich. (§21 SGB II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt)"
Zitat:
Zitat:
Der Regelsatz sind in diesem Falle 918€ plus 328€ Kindergeld. Das sind 1246€ zum Verleben! Miete und Heizkostenzuschlag legt das Amt nochmal extra drauf.
(Zitat von: DerBMWFahrer)
Keine Ahnung wo du diese Zahlen her hast, aber für das Geld hör ich sofort auf zu arbeiten ;o) So dick ist die soziale Hängematte wohl auch wieder nicht.
(Zitat von: marueg)
Bearbeitet von: DerBMWFahrer am 04.08.2009 um 20:05:27
Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
Hahaha die Schnepfe lacht dich wahrscheinlich noch aus....
Traurige Menschheit.Die bekommen alles in den Arsch gesteckt
und zocken noch andere Leute ab.
Leihen=Never
Musste ich auch erst lernen!!!!!!!!!!!!!
Mitglied seit: 29.08.2002
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Zitat:
vergiss mahnbescheid!
wie oben gesagt wurde:
ih verstehe diese vorshlaege nicht die manche einfach mal Posten
Leute hier sind keine Firmen und es geht nicht um 1000e
geh zur Polizei mit den Mails und alles was du hast
das kostet nichts und macht ihr bewusst dass du ernst meinst
(Zitat von: NECO002)
Oh ja, geh zur Polizei wegen dem geliehenen Geld. Aber tu mir den Gefallen und schildere anschließend genau, was die auf der Wache gesagt haben.
Im übrigen ist es durchaus legitim, dass auch Privatleute nen MB usw. beantragen. Musste ich leider privat auch schon machen.
Beruflich habe ich leider auch zu oft mit sowas zu tun. Da gehts aber direkt über an RA. Ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
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1945 Beiträge
Zitat:
Merkste was?! ;)
(Zitat von: DerBMWFahrer)
...daß ich ca. 50 Std/Woche arbeiten gehe um nach Abzug meiner Warmmiete nur unwesentlich mehr in der Tasche zu haben ?!?
Das darfst du aber keinem Geringverdiener vorrechnen ;o)
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Ersteller dieses Themas
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765 Beiträge
Danke erstmal für die vielen Antworten.
Da kann ich ja garnicht auf jede antworten.
Zwei Sachen interessieren mich jetzt mal vorrangig. Wenn ich ne Anzeige mache, was passiert dann und macht das überhaupt sinn.
Wenn ich nen Mahnbescheid mache, muß sie dann auch die kosten tragen? wenn nicht habe ich ja schnell die 230Euro aufgebraucht.
Als erstes werde ich mal Kontakt mit Ihr aufnehmen und mir mal wieder eine neue Lüge auftischen lassen. Dann nochmal drohen. Aber dann muß ich auch handeln. Dann kommt es nur drauf an was den meisten Erfolg bringt...
>>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<<
Mitglied seit: 29.07.2009
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Ich würde einfach zu ihr gehen und sagen, dass du weißt das sie es zurzeit nicht so dicke hat, aber du wenigstens eine Bestätigung haben möchtest auf einem Dokument, schwarz auf weiß, dass Du ihr diesen Betrag geliehen hast/sie den Betrag erhalten hat. Von beiden eine Unterschrift drunter und dann zum Anwalt ;D
LG
Ich steh auf flotte 3er :)
Jetzt mal ganz ehrlich Leute, ohne jemanden angreifen zu wollen:
Der TE fährt nen e90 330er und will von einer Mutter 2er Kinder die von HartzIV lebt 230€ zurückhaben??
1. Wer so "dämlich" ist jemandem einfach so 230€ zu borgen ist selber schuld.
2. Wer so "dämlich" ist jemandem einfach so 230€ zu borgen OHNE als GEGENLEISTUNG etwas schriftliches zu verlangen ist selber schuld².
3. Wer so "dämlich" ist einer Mutter von 2 Kindern die von HartzIV lebt 230€ zu borgen ohne es schriftlich festzuhalten und mit dem Wissen das diese Person etwas mit Drogen zu tun hat ist selber schuld³.
Tut mir leid aber wenn du meinst auf offiziellem Wege etwas erreichen zu können dann bist du ziemlich naiv. Die wird im nachhinein bestimmt nichts mehr unterschreiben.
Es ist echt nicht böse gemeint, ich kenn die Situation nur zu gut und man hat bei sowas nur 2 intelligente Möglichkeiten:
1. Erst gar nichts verleihen, schon der Freundschaft wegen
oder 2. Gleich schriftlich festhalten.
Wenn man das nicht tut kann man mit dem Geld gleich ins Casino gehen :D
Bearbeitet von: HardStyle005 am 05.08.2009 um 02:22:48
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209 Beiträge
@ HardStyle005
Na da freu ich mich schon auf die Reaktionen, wenn die ersten gleich wach werden und das lesen...^^ *g*
@ BMW-Fahrer
Sry aber hier gehts nicht um Politik und auch nicht um Tausende Menschen.
Fakt ist HIER jedoch das jemand einen dummen naiven Fehler begangen hat und nun verzweifelt versucht sein Geld wieder zu erlangen.
Nur wird sowas ohne schriftlichen Nachweis nicht möglich sein.
Das haben schon ganz andere Leute mit ganz anderen Beträgen gemacht.
Ich versteh ja das es hier ums Prinzip geht aber da hätte man wohl vorher dran denken müssen. Vorallem in einem Forum danach zu fragen ist leicht lächerlich.
Es wird immer Aussage gegen Aussage stehen egal ob er jetzt nen Mahnbescheid schickt oder sich 20mal im Kreis dreht, ändert an der Situation nix.
Da muss man wohl an den guten Willen der Person hoffen, wobei man nach einem Jahr langsam aufhören sollte.
Meine Meinung bleibt:
Entweder gar nicht verleihen ohne schriftlichen Nachweis
ODER
Sich nicht zu wundern wenn man einer unseriösen Person die Drogenprobleme zu bewältigen hat, Geld borgt das man nachher nicht mehr wiederbekommt.
käme es denn in frage es ihr abarbeiten zu lassen? :-p