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@Adorable*m82
Interessante Gesetzgebung, werde mich damit beschäftigen.
Aber wenn es so ist, kannst du mir vielleicht auch sagen wie es aussieht für Motorradfahrer.
Danke :-)
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.
Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
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Hallo DerGallier,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Geblitz worden"!
Gruß
Zitat:
@Adorable*m82
Interessante Gesetzgebung, werde mich damit beschäftigen.
Aber wenn es so ist, kannst du mir vielleicht auch sagen wie es aussieht für Motorradfahrer.
Danke :-)
(Zitat von: DerGallier)
Natürlich kann ich das lieber Gallier ^^
Nachwievor... Beweismittel Frontfoto.
Zur Ermittlung des Fahrzeugs (in dem Fall Motorrad), kann die zweite Kamera zugeschaltet werden, macht damit ein Heckfoto und somit Kennzeichenbild.
Edit sagt: Natürlich muss dann, wie auch bei nem Auto, der Fahrer ermittelt werden (Fahrerhaftung).
Grüße
Bearbeitet von: adorable*m82 am 23.07.2009 um 18:38:01
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Bei Motorradfahrern müsste es ähnlich aussehen. Auch Motorräder kann man ja verleihen...
Die Halterhaftung (allerdings zivilrechtlich) haben wir im "fließenden" Straßenverkehrsbereich nur noch als Gefährdungshaftung bei Verkehrsunfällen. Zu finden im § 7 StVG.
Wo das mit dem Geblitze steht: keine Ahnung. Wenn ich drüber stolpere, meld ich mich.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Bei Motorradfahrern müsste es ähnlich aussehen. Auch Motorräder kann man ja verleihen...
Die Halterhaftung (allerdings zivilrechtlich) haben wir im "fließenden" Straßenverkehrsbereich nur noch als Gefährdungshaftung bei Verkehrsunfällen. Zu finden im § 7 StVG.
Wo das mit dem Geblitze steht: keine Ahnung. Wenn ich drüber stolpere, meld ich mich.
(Zitat von: mb100)
z.B. Unfall und dann Fahrerflucht oder wie?
Würde mich auch interessieren.
Oder wenn ich jetzt mit "meinem" Auto (auf Mami zugelassen) nen Unfall bau, ist sie mit dran weil sie mir das Auto zur Verfügung gestellt hat?
Kann ich mir unter dem Gesetzestext jetzt nichts vorstellen.
Haste nähere Infos?
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Ja, zum Beispiel Fahrerflucht - wenn das Kennzeichen bekannt ist und der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Oder auch Dein Mami-Beispiel - wenn Du nicht bezahlen kannst. Ich geh davon aus, dass dies zum einen auch wegen den Versicherungen gemacht wurde, da die Haftpflicht-Versicherung bei nem anderen Fahrer als dem Halter ja immer sagen könnte: "Für den Schaden zahlen wir nicht - hat ja nicht der Versicherungsnehmer verursacht."
Zum zweiten - und auch zum sicherlich wichtigerem: hier soll der "nicht-schuldige" Unfallbeteiligte geschützt werden. Er soll sich nicht mit der Problematik, wer denn nun gefahren ist, rumschlagen müssen.
Im Vergleich dazu sind so Dinge wie Geschwindigkeitsübertretungen Kindergarten - und der Staat auch weniger schützenswert. Gibt ja beispielsweise auch keinen direkten Schaden (wie z.B. ein verunfalltes Fahrzeug, einen abgerissenen Arm, ...) zu ersetzen.
Die Haftung des Fahrers gem. § 18 StVG besteht natürlich ebenfalls. Ich hab damals in der Hausasrbeit beide Ansprüche parallel geprüft, beide bejaht - und beides hat nen Haken bekommen...
Bearbeitet von: mb100 am 23.07.2009 um 18:46:39
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
So, nochmal zu den Motorradfahrern.
Wenn einer von vorne geblitzt oder gelasert wird und ein Cop da ist um das Kennzeichen zu notieren, falls der Biker nicht rausgezogen werden kann wird zunächst der Halter angeschrieben.
Sollte dieser Widerspruch einlegen oder sagen er weiß nicht wer gefahren ist, kann es gut sein, dass ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle mal zum Halter nach Hause fährt und fragt ob er die Moppedsachen sehen darf oder er guckt einfach durch die Haustür, da viele Biker ihre Sachen an einer Garderobe im Eingangsbereich haben.
Wenn dann die Moppedsachen zu den Sachen passen die auf dem Blitzerbild zu sehen sind wird es schon ziemlich eng für den Biker und manchen fällt dann bei der Androhung eines Gerichtsverfahren doch ein, dass er selber gefahren ist.
Sollte der Biker jedoch hartnäckig sein und weiterhin behaupten er war es nicht wird je nach schwere des Verstosses das Verfahren eingestellt oder es wird das Verfahren an die Polizei abgegeben mit dem Hinweis auf eine eventuell vorliegende Straftat, die macht dann die Erstermittlung inkl. Beschuldigtenvernehmung und gibt es dann an die zuständtige Staatsanwaltschaft ab, was die dann daraus macht ist abhängig von der Beweißlage.
Bearbeitet von: shgfa am 23.07.2009 um 18:51:03
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Naja, dass die Verischerung nicht zahlt, kann ich mir nicht vorstellen.
Also ich bin z.B. namentlich als Fahrer im Vertrag eingetragen. Denke, dass sich da die Versicherung nicht "rausreden" könnte.
Aber danke für deine Infos :)
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
die haben bestimmt das gerät eingestellt , dafür müssen sie den blitz auslösen. selbst wenn sie dich von der gegenüüberliegenden fahrbahn blitzen, blitzen sie von vorne.denn sie können deine geschwindigkeit nur entgegen messen.
Habibk
Zitat:
die haben bestimmt das gerät eingestellt , dafür müssen sie den blitz auslösen. selbst wenn sie dich von der gegenüüberliegenden fahrbahn blitzen, blitzen sie von vorne.denn sie können deine geschwindigkeit nur entgegen messen.
(Zitat von: EyYolcu)
Ähm, nö :)
Die Geschwindigkeit kann man auch von abfließendem Verkehr messen, nur haben diese Fotos keine Beweiskraft :)
Grüße
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
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@adorable*m82
Zitat:
Nachwievor... Beweismittel Frontfoto.
Ich muss sehr staunen.
Vorausgesetzt der Motorradfahrer einen Integralhelm trägt, wird durchs Visier (wenn überhaupt) ein drittel des Gesichts gezeigt.
Sowas wird bei uns nicht anerkannt da nicht 100% identifizierbar.
Also Frontfoto no way.
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.
Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
Zitat:
@adorable*m82
Zitat:
Nachwievor... Beweismittel Frontfoto.
Ich muss sehr staunen.
Vorausgesetzt der Motorradfahrer einen Integralhelm trägt, wird durchs Visier (wenn überhaupt) ein drittel des Gesichts gezeigt.
Sowas wird bei uns nicht anerkannt da nicht 100% identifizierbar.
Also Frontfoto no way.
(Zitat von: DerGallier)
Jo, das ist dann im Streitfall eben die Entscheidung des Richters ob jemand erkannt wird, oder nicht.
Aber faktisch ist es so, wie ich sage.
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
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Cool in Germany,
Das ist ein Freibrief für Motorradfahrer.
In Frankreich wird nicht einmal auf solche mitteln zurückgegriffen (wozu den auch wenn nützlos?).
Das Kennzeichen wird geblitzt und fett bist du als halter oder der Fahrer wenn du den Namen preisgibt.
Einzige Ausnahme, d. Mofa wurde gestohlen.
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.
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Hi,
meine Meinung ist, dass die ein Testphoto zur Einstellung der Anlage gemacht haben. Normalerweise blitzen sie von vorne und dann von hinten je nach Hersteller der Geschwindigkeitmessanlage.
In Holland und Schweiz gilt die Halterpflicht, nicht in den Deutschland. Jedoch können Sie auch hier einen zur Rechenschaft ziehen.
Dafür sind natürlich gewisse vorraussetzungen der Behörde zu erfüllen. Z.B. muss der Anhörungsbogen innerhalb von 14 Tagen ab Tattag bei dem Fahrzeughalter ankommen. Da stellt das BGH auf das Erinnerungsvermögen des Besitzers ab. Kann er sich nicht erinnern, so können weitere Maßnahmen eingeleitet werden, sofern diese für eine Behörde verhältnismäßig sind.
Hierbei müsste die Behörde schon abbrechen, da von hinten nichts zu sehen ist. Jetzt kommt es auf die Tatbestandshöhe an. Der §31a StVZO rechtfertigt das Führen eines Fahrtenbuch bereits bei einem Tatbestand wo mindestens 1Punkt vergeben wird. Ein Fahrverbot wie früher einmal gibt es nicht mehr. Somit können jetzt auch die Kradfahrer schneller gekascht werden.
Dazu kommt, dass ab dem 21.09.09 diesen Jahres die Fahrtenbuchauflage zentral beim KBA in Flensburg entsprechend zum Kennzeichen gespeichert wird. D.h. wenn ich in eine Kontrolle komme, und die überprüfen das Kennzeichen und es steht eine Fahrtenbuchauflage drin, dann muss man das Buch an Ort und Stelle vorzeigen und dieses auch entsprechend geführt haben. Sonst fängt man sich direkt ein Bussgeld.
Fazit:
Sie es bei Dir locker, da ich nicht glaube, dass die nur von hinten blitzen!
www.lindlar.org
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bachhausen
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Zitat:
Cool in Germany,
Das ist ein Freibrief für Motorradfahrer.
(Zitat von: DerGallier)
Täusch dich da bloß nich, der mc grün-weiß hat auch nich nur idioten, die kennen ihre strecken und kurven und da ziehn se halt dann raus, dann bist genauso fällig, ich sag nur kesselberg :-)
Einen guten Fahrer erkennt man daran, dass bei ihm die Fliegen am Seitenfenster kleben!
Zitat:
Ja, du wurdest von hinten geblitzt und das ist rechtens.
@all
Denkt mal bitte an die Motorrad-Fahrer, wie könnte man die sonst blitzen da der Nummerschild bekanntlich nur hinten angebracht ist.
(Zitat von: DerGallier)
Blitzen können sie auch von oben - nur nützt ihnen das nichts. Entscheidend ist nicht das Fahrzeug, sondern der Fahrer und deshalb wird auch seit rund 20 Jahren von vorne geblitzt.
Das ist auch der Grund warum die Jungs in Videowägen oder Videomotorädern den Temposünder in einer mehr oder minder Verfolgungsjagt stellen müssen.
Das was passieren kann, dass man den Halter zwingt den Fahrer zu nennen oder diesem ein Fahrtenbuch auferlegt.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?