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Geblitz worden - Geplaudere

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Beitrag von: Julias bmw
Date: 23.07.2009
Thema: Geblitz worden
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Hallo liebe gemeinde ich bin heute Morgen zur Arbeit gefahren und wurde von einen Mobilen Blitzer geblitzt so jetzt meine Frage:

Der Blitzer stand nicht in meine Fahrtrichtung sondern auf der gegüberliegenden Strasse also im gegenverkehr nun bin ich an dem blitzer vorbei und der hat 50meter hinter mir ausgelöst wurde ich jetzt von hinten geblitzt und ist das rechtens weil er mich ja nur von hinten erwischt hat also ich als Fahrerin bin nicht zu erkennen?

Was passiert da jetzt genau bekomme ich trotzdem Post?

Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

Mfg julchen
Alpina e39 B10 Power


Antworten:
Autor: sh3le30
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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kanns sein, dass sie ein dir entgegenkommendes fahrzeug geblitzt haben?
Einen guten Fahrer erkennt man daran, dass bei ihm die Fliegen am Seitenfenster kleben!
Autor: ~Topless~
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Denk ich auch.

Glaub nicht du wurdest geblitzt, sondern jemand der dir entgegen gekommen ist
Autor: Julias bmw
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Nein zu diesen Zeitpunkt war ich alleien auf der Strasse und ich konnte genau im Rückspiegel sehn wie der Blitz auslöste nachdem ich gute 50 meter dahinter war.
Alpina e39 B10 Power
Autor: DerGallier
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Ja, du wurdest von hinten geblitzt und das ist rechtens.
@all
Denkt mal bitte an die Motorrad-Fahrer, wie könnte man die sonst blitzen da der Nummerschild bekanntlich nur hinten angebracht ist.
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.

Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
Autor: sh3le30
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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radarpistole und rausziehn. wenn die dich von hinten blitzen, können sie ja den fahrer nich feststellen.
Einen guten Fahrer erkennt man daran, dass bei ihm die Fliegen am Seitenfenster kleben!
Autor: Fogg
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Ich kenne eig. nur anlagen die von hinten blitzen wenn se vorher von vorne ein Bild gemacht haben.
...don´t care about tomorrow!
Autor: Julias bmw
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Mhh das ist ja das seltsame von vorne kam nix nur als ich in rückspiegel schaute sah ich einen Blitz aufzucken und mehr nicht.
Alpina e39 B10 Power
Autor: DerGallier
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Sag mal Leute, was hat der Motorradfahrer auf der Rübe äh? Und wie sieht dann das Bild aus? :-)
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.

Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
Autor: sh3le30
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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das mein ich ja, motorradfahrer blitzen oder auch autofahrer vón hinten blitzen bringt nix, weil edr fahrer nich ermittelt werden kann. im schlimmsten fall wird dir n fahrtenbuch aufgebrummt, um neim nächsten mal belegen zu können, wer wann wo mit dem fahrzeug gefahren is. nen kumpel von mir hammse auch geblitz, da gehts allerdings um 2monate fahrverbot. der hat angegeben, er wüsste nich wer gefahren is und das auf dem bild könnte auch sein bruder sein. nun läuft die rennleitung seit nem knappen monat zweimal in der woche bei dem daheim ein, um endlich mal jemanden zu erwischen, dem se des anhängen können. wenn jetzt gar niemand zu erkennen is(auf grund von helm oder aufnahme von hinten) könnten die bis zum sankt nimmerleinstag suchen, würden den fahrer aber nie feststellen können.
frag am besten mal e36-freak, der is bei dem verein und kann dir da bestimmt auskunft geben.
Einen guten Fahrer erkennt man daran, dass bei ihm die Fliegen am Seitenfenster kleben!
Autor: Imbiss_Bronko
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Hab irgendwo schonmal im Netz (wenn nich sogar hier) gesehen, wie das Visier vom Helm quasi durchsichtig wurde. Egal ob verdunkelt oder so. Also ein Helm ist kein Hindernis. ;)
Cyanide and Happiness.
Autor: Julias bmw
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Also ich stehe zu meienr Tat wenns eine war und die mich wirklich drauf haben wollt halt nur mal wissen ob es überhaupt möglich ist mir was zu schicken obwohl sie mich nicht drauf haben könne da von hinten erwischt oder hat die Blitzanlage ausgelöst weil ich in dem messbereich war und das teil dachte da kommt jemand von vorne?
Alpina e39 B10 Power
Autor: Fogg
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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ich kann mir nicht vorstellen das die durch mein schwarzes visier durch sehen können.
Noch schlimmer bei verspiegelten Sachen...
...don´t care about tomorrow!
Autor: DerGallier
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Meine Güte...
Macht den sichtbaren teil eines Helmes (Visier) ein Gesicht erkenntlich? Nein!
Und trotzdem kommt die Post.
Warum müsste ich jetzt eigentlich nicht erwähnen, es leuchtet ein oder?
(sag "ja" bitte)
;-)
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.

Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
Autor: sh3le30
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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post kann ja gerne kommen, aber ob das ganze auch standhält wenn du einspruch einlegst und die den fahrer nich ermitteln können is wieder ne andere frage. (ich denke das war jetzt ein guter kompromiss, oder?):-)
Einen guten Fahrer erkennt man daran, dass bei ihm die Fliegen am Seitenfenster kleben!
Autor: cabriowuschel
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Also ich bin der festen Ansicht, dass die dich sofort rausziehen müssen wenn die dich von hinten blitzen. Das Gesicht muß zugeordnet werden. mich hat man damals mit Moped von hinten geschossen...es kam Post, ich hab Einspruch eingelegt und nichts ist passiert. Keine Sorge...die können dir nichts.
Autor: sh3le30
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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hab das hier grade in nem radarforum(für was es alles nen forum gibt is unvorstellbar) gefunden
Zitat:

Also, entweder wollte dich der Sack im Radarwagen erschrecken, oder es wurde ein Fahrzeug auf der Gegenfahrspur geblitzt (von vorne), oder der Schnarchsack war gerade dabei, das vorgeschriebene Testfoto beim Beginn oder Ende einer Messung zu machen; also keine Panik!


weiß nich ob an dem testfoto was dran is, könnt aber ne erklärung sein.
Einen guten Fahrer erkennt man daran, dass bei ihm die Fliegen am Seitenfenster kleben!
Autor: Julias bmw
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Also ich werde jetzt erstmal abwarten ob was kommt oder nicht aber wie kann ein messbeamter mich erschrecken wollen hat der bei sich vorne auch ein Knopf zum auslösen?

Alpina e39 B10 Power
Autor: sh3le30
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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k.A., aber wenn er n testbild schiessen muss(was ja nich bewiesen is) dann muss er ja auch irgendwie manuell auslösen
Einen guten Fahrer erkennt man daran, dass bei ihm die Fliegen am Seitenfenster kleben!
Autor: DerGallier
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Zitat:

post kann ja gerne kommen, aber ob das ganze auch standhält wenn du einspruch einlegst und die den fahrer nich ermitteln können is wieder ne andere frage. (ich denke das war jetzt ein guter kompromiss, oder?):-)



Der kaum Standhält wenn zum Schluß der Fahrzeughalter zu rechenschafft gezogen wird.
Aber gut, widerspruch einlegen ist nie verkehrt, vielleicht wird es dabei bleiben wenn die kosten/nützen der Bürokratie den Aufwand nicht rechtfertigen ;-)
(Nein das habe ich nicht geschrieben).
Lol.




Bearbeitet von: DerGallier am 23.07.2009 um 17:32:03
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.

Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
Autor: adorable*m82
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Also ich werde jetzt erstmal abwarten ob was kommt oder nicht aber wie kann ein messbeamter mich erschrecken wollen hat der bei sich vorne auch ein Knopf zum auslösen?


(Zitat von: Julias bmw)




Ja, da gibts ein Knöpfchen zum manuell auslösen.
Eben für Testbilder, oder für Kalibrirungsfotos zum Anfang und Ende JEDER Messung.
Und, keine Angst wenn sie dich nur von Hinten haben... Beweismittel in Deutschland ist Einzig und Allein das FRONTFOTO.

Zitat:

Der kaum Standhält wenn zum Schluß der Fahrzeughalter zu rechenschafft gezogen wird.



Deutschland = Fahrerhaftung im fließenden Verkehr.
Wenn der Halter nicht als Fahrer ermittelt werden kann, kann dem Halter auch nichts passieren.
Fahrtenbücher können überhaupt erst ab einem Bußgeld (incl. Fahrverbot) verhängt werden.
Anders im ruhenden Verkehr. Also schickst du deine Freundin mit dem auf dich zugelassenen Auto zum Einkaufen und sie kriegt ein Knöllchen, wirst du zahlen müssen, obwohl du es nicht warst :D

Fällt mir grad ein... passiert sowas in Österreich, Pech gehabt. Dort gilt Halterhaftung auch im fließenden Verkehr und es haben auch Heckbilder volle Beweiskraft.

Just my two cents
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: DerGallier
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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@Adorable*m82

Interessante Gesetzgebung, werde mich damit beschäftigen.
Aber wenn es so ist, kannst du mir vielleicht auch sagen wie es aussieht für Motorradfahrer.
Danke :-)
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.

Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
Autor: adorable*m82
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Zitat:


@Adorable*m82

Interessante Gesetzgebung, werde mich damit beschäftigen.
Aber wenn es so ist, kannst du mir vielleicht auch sagen wie es aussieht für Motorradfahrer.
Danke :-)

(Zitat von: DerGallier)




Natürlich kann ich das lieber Gallier ^^

Nachwievor... Beweismittel Frontfoto.
Zur Ermittlung des Fahrzeugs (in dem Fall Motorrad), kann die zweite Kamera zugeschaltet werden, macht damit ein Heckfoto und somit Kennzeichenbild.

Edit sagt: Natürlich muss dann, wie auch bei nem Auto, der Fahrer ermittelt werden (Fahrerhaftung).

Grüße

Bearbeitet von: adorable*m82 am 23.07.2009 um 18:38:01
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: mb100
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Bei Motorradfahrern müsste es ähnlich aussehen. Auch Motorräder kann man ja verleihen...
Die Halterhaftung (allerdings zivilrechtlich) haben wir im "fließenden" Straßenverkehrsbereich nur noch als Gefährdungshaftung bei Verkehrsunfällen. Zu finden im § 7 StVG.

Wo das mit dem Geblitze steht: keine Ahnung. Wenn ich drüber stolpere, meld ich mich.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: adorable*m82
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Bei Motorradfahrern müsste es ähnlich aussehen. Auch Motorräder kann man ja verleihen...
Die Halterhaftung (allerdings zivilrechtlich) haben wir im "fließenden" Straßenverkehrsbereich nur noch als Gefährdungshaftung bei Verkehrsunfällen. Zu finden im § 7 StVG.

Wo das mit dem Geblitze steht: keine Ahnung. Wenn ich drüber stolpere, meld ich mich.

(Zitat von: mb100)





z.B. Unfall und dann Fahrerflucht oder wie?
Würde mich auch interessieren.
Oder wenn ich jetzt mit "meinem" Auto (auf Mami zugelassen) nen Unfall bau, ist sie mit dran weil sie mir das Auto zur Verfügung gestellt hat?
Kann ich mir unter dem Gesetzestext jetzt nichts vorstellen.
Haste nähere Infos?
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: mb100
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Ja, zum Beispiel Fahrerflucht - wenn das Kennzeichen bekannt ist und der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Oder auch Dein Mami-Beispiel - wenn Du nicht bezahlen kannst. Ich geh davon aus, dass dies zum einen auch wegen den Versicherungen gemacht wurde, da die Haftpflicht-Versicherung bei nem anderen Fahrer als dem Halter ja immer sagen könnte: "Für den Schaden zahlen wir nicht - hat ja nicht der Versicherungsnehmer verursacht."

Zum zweiten - und auch zum sicherlich wichtigerem: hier soll der "nicht-schuldige" Unfallbeteiligte geschützt werden. Er soll sich nicht mit der Problematik, wer denn nun gefahren ist, rumschlagen müssen.

Im Vergleich dazu sind so Dinge wie Geschwindigkeitsübertretungen Kindergarten - und der Staat auch weniger schützenswert. Gibt ja beispielsweise auch keinen direkten Schaden (wie z.B. ein verunfalltes Fahrzeug, einen abgerissenen Arm, ...) zu ersetzen.

Die Haftung des Fahrers gem. § 18 StVG besteht natürlich ebenfalls. Ich hab damals in der Hausasrbeit beide Ansprüche parallel geprüft, beide bejaht - und beides hat nen Haken bekommen...

Bearbeitet von: mb100 am 23.07.2009 um 18:46:39
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: shgfa
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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So, nochmal zu den Motorradfahrern.

Wenn einer von vorne geblitzt oder gelasert wird und ein Cop da ist um das Kennzeichen zu notieren, falls der Biker nicht rausgezogen werden kann wird zunächst der Halter angeschrieben.
Sollte dieser Widerspruch einlegen oder sagen er weiß nicht wer gefahren ist, kann es gut sein, dass ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle mal zum Halter nach Hause fährt und fragt ob er die Moppedsachen sehen darf oder er guckt einfach durch die Haustür, da viele Biker ihre Sachen an einer Garderobe im Eingangsbereich haben.

Wenn dann die Moppedsachen zu den Sachen passen die auf dem Blitzerbild zu sehen sind wird es schon ziemlich eng für den Biker und manchen fällt dann bei der Androhung eines Gerichtsverfahren doch ein, dass er selber gefahren ist.

Sollte der Biker jedoch hartnäckig sein und weiterhin behaupten er war es nicht wird je nach schwere des Verstosses das Verfahren eingestellt oder es wird das Verfahren an die Polizei abgegeben mit dem Hinweis auf eine eventuell vorliegende Straftat, die macht dann die Erstermittlung inkl. Beschuldigtenvernehmung und gibt es dann an die zuständtige Staatsanwaltschaft ab, was die dann daraus macht ist abhängig von der Beweißlage.

Bearbeitet von: shgfa am 23.07.2009 um 18:51:03
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: adorable*m82
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Naja, dass die Verischerung nicht zahlt, kann ich mir nicht vorstellen.
Also ich bin z.B. namentlich als Fahrer im Vertrag eingetragen. Denke, dass sich da die Versicherung nicht "rausreden" könnte.

Aber danke für deine Infos :)
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: EyYolcu
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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die haben bestimmt das gerät eingestellt , dafür müssen sie den blitz auslösen. selbst wenn sie dich von der gegenüüberliegenden fahrbahn blitzen, blitzen sie von vorne.denn sie können deine geschwindigkeit nur entgegen messen.
Habibk
Autor: adorable*m82
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Zitat:


die haben bestimmt das gerät eingestellt , dafür müssen sie den blitz auslösen. selbst wenn sie dich von der gegenüüberliegenden fahrbahn blitzen, blitzen sie von vorne.denn sie können deine geschwindigkeit nur entgegen messen.

(Zitat von: EyYolcu)




Ähm, nö :)
Die Geschwindigkeit kann man auch von abfließendem Verkehr messen, nur haben diese Fotos keine Beweiskraft :)

Grüße
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: DerGallier
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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@adorable*m82
Zitat:

Nachwievor... Beweismittel Frontfoto.


Ich muss sehr staunen.
Vorausgesetzt der Motorradfahrer einen Integralhelm trägt, wird durchs Visier (wenn überhaupt) ein drittel des Gesichts gezeigt.
Sowas wird bei uns nicht anerkannt da nicht 100% identifizierbar.
Also Frontfoto no way.
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.

Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
Autor: adorable*m82
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Zitat:


@adorable*m82
Zitat:

Nachwievor... Beweismittel Frontfoto.


Ich muss sehr staunen.
Vorausgesetzt der Motorradfahrer einen Integralhelm trägt, wird durchs Visier (wenn überhaupt) ein drittel des Gesichts gezeigt.
Sowas wird bei uns nicht anerkannt da nicht 100% identifizierbar.
Also Frontfoto no way.

(Zitat von: DerGallier)




Jo, das ist dann im Streitfall eben die Entscheidung des Richters ob jemand erkannt wird, oder nicht.
Aber faktisch ist es so, wie ich sage.
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: DerGallier
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Cool in Germany,
Das ist ein Freibrief für Motorradfahrer.
In Frankreich wird nicht einmal auf solche mitteln zurückgegriffen (wozu den auch wenn nützlos?).
Das Kennzeichen wird geblitzt und fett bist du als halter oder der Fahrer wenn du den Namen preisgibt.
Einzige Ausnahme, d. Mofa wurde gestohlen.
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.

Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
Autor: Der_Gute
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Hi,

meine Meinung ist, dass die ein Testphoto zur Einstellung der Anlage gemacht haben. Normalerweise blitzen sie von vorne und dann von hinten je nach Hersteller der Geschwindigkeitmessanlage.
In Holland und Schweiz gilt die Halterpflicht, nicht in den Deutschland. Jedoch können Sie auch hier einen zur Rechenschaft ziehen.
Dafür sind natürlich gewisse vorraussetzungen der Behörde zu erfüllen. Z.B. muss der Anhörungsbogen innerhalb von 14 Tagen ab Tattag bei dem Fahrzeughalter ankommen. Da stellt das BGH auf das Erinnerungsvermögen des Besitzers ab. Kann er sich nicht erinnern, so können weitere Maßnahmen eingeleitet werden, sofern diese für eine Behörde verhältnismäßig sind.
Hierbei müsste die Behörde schon abbrechen, da von hinten nichts zu sehen ist. Jetzt kommt es auf die Tatbestandshöhe an. Der §31a StVZO rechtfertigt das Führen eines Fahrtenbuch bereits bei einem Tatbestand wo mindestens 1Punkt vergeben wird. Ein Fahrverbot wie früher einmal gibt es nicht mehr. Somit können jetzt auch die Kradfahrer schneller gekascht werden.
Dazu kommt, dass ab dem 21.09.09 diesen Jahres die Fahrtenbuchauflage zentral beim KBA in Flensburg entsprechend zum Kennzeichen gespeichert wird. D.h. wenn ich in eine Kontrolle komme, und die überprüfen das Kennzeichen und es steht eine Fahrtenbuchauflage drin, dann muss man das Buch an Ort und Stelle vorzeigen und dieses auch entsprechend geführt haben. Sonst fängt man sich direkt ein Bussgeld.

Fazit:
Sie es bei Dir locker, da ich nicht glaube, dass die nur von hinten blitzen!
www.lindlar.org
Autor: sh3le30
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Cool in Germany,
Das ist ein Freibrief für Motorradfahrer.

(Zitat von: DerGallier)




Täusch dich da bloß nich, der mc grün-weiß hat auch nich nur idioten, die kennen ihre strecken und kurven und da ziehn se halt dann raus, dann bist genauso fällig, ich sag nur kesselberg :-)
Einen guten Fahrer erkennt man daran, dass bei ihm die Fliegen am Seitenfenster kleben!
Autor: rennfrikadelle
Datum: 25.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Ja, du wurdest von hinten geblitzt und das ist rechtens.
@all
Denkt mal bitte an die Motorrad-Fahrer, wie könnte man die sonst blitzen da der Nummerschild bekanntlich nur hinten angebracht ist.

(Zitat von: DerGallier)




Blitzen können sie auch von oben - nur nützt ihnen das nichts. Entscheidend ist nicht das Fahrzeug, sondern der Fahrer und deshalb wird auch seit rund 20 Jahren von vorne geblitzt.
Das ist auch der Grund warum die Jungs in Videowägen oder Videomotorädern den Temposünder in einer mehr oder minder Verfolgungsjagt stellen müssen.

Das was passieren kann, dass man den Halter zwingt den Fahrer zu nennen oder diesem ein Fahrtenbuch auferlegt.


Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?




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Ende des Themas

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