das erste was man nach dem Verkauf machen sollte ist: Anruf bei der Versicherung und den Kaufvertrag rüberfaxen......alles am selbigen Tag noch, damit die bescheid wissen, Uhrzeit des Verkaufzeitpunktes mit draufschreiben.
ich muss mich ein wenig zusammenreißen vor lachen. Nicht wegen Dir e30fleywa, sondern wegen den Kommentaren der Zwangsabmeldung. Zumindest hast Du erkannt, dass Du mist gebaut hast!!! Abmelden, verkaufen und tschüss!!! Aber wie kann man Dir jetzt helfen.
Ehrlich gesagt, kannst Du nur der Versicherung eine Kopie des Kaufvertrag faxen, was Du schon gemacht hast. Diesen Kaufvertrag kannst Du noch zu Deiner Zulassungsstelle und dem Finanzamt faxen. Dann ist erstmal Ende der Fahnenstange, es sei denn, Du findest jemanden im Amt der keine Ahnung hat, oder Dir helfen will und auf die Rechtslage und Gesetze keinen Wert legt.
Zum Fall. Du hast ein Auto gemäß BGB verkauft. Solange die Versicherung und Steuer bezahlt ist, bleibt Dein Vorgang im BGB bereich, also Privatrecht. Warum soll sich das öffentliche Recht (also Verwaltung) um Dein Anliegen mit Deiner Schusseligkeit kümmern wollen oder besser müssen???
Somit kannst Du jetzt nur einen Anwalt aufsuchen und ihn privatrechtlich für einen Finanziellen Schaden verklagen. Das dürfte aber schwierig sein, da diese Person bestimm einen Kroatischen Pass hatte wo keine Adresse drin stand. Oder? Somit ist die Adresse sehr wahrscheinlich nur eine Luftblase...
Wenn sich Deine Zulassungsstelle an die Gesetze hält, dann kannst Du unter umständen BIS zu 1 1/2 Jahren in der Verpflichtung sein. Sehr wahrscheinlich wird die Versicherung aufgelöst (zahlst halt nicht) und das Auto wird zur Fahndung ausgeschrieben. Nach max. 1 1/2 Jahren wird dann das Auto zwangsabgemeldet da fehlender Versicherungsschutz vorliegt. Da kommen aber dann Gebühren auf Dich zu, max. 286€ nach GebOSt (Gebührenordnung Strassenverkehr).
Drück Dir die Daumen das es nicht so weit kommen wird!!!
Wenn Du nicht zahlst (Versicherung oder / und Steuer), dann kommen Zwangsgebühren auf Dich zu.
Bei der Versicherung und der Haftung ist nicht einfach. Erstmal wird die Versicherung im Schadensfall zahlen. Jedoch kommt es darauf an, wann der Unfall geschehen ist, wann die Versicherung Kenntnis erhalten hat vom Verkauf etc. Es kommt auch auf den Vertrag an, welche Bedingungen beim Verkauf geknüpft sind. Da habe ich keine Ahnung. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz gibt es Nachhaftungsfristen. Dadurch ist es nicht verkehrt, wenn Du die Versicherung dazu bringen würdest der Zulassungsstelle eine §25 Anzeige (Aufhebung Versicherungsschutz) schicken würde.
Als Tipp, steht in Deinem Kaufvertrag die Übergabe aller Schlüssel, Fahrzeugbrief (ZBII), Fahrzeugschein (ZBI) und das Auto übergeben wurde? Wenn nicht, ist es formell nach Zulassungsrecht keine komplette Übergabe des Eingentum.
Ich hatte schon das gleiche Problem. Das mit der Versicherung ist easy. Denen sagst Du, das der Wagen verkauft ist und faxt den Kaufvertrag - die Versicherung wird, vorrausgsetzt Du meldest sofort ein anderes Auto an, aufgelöst.
Das Wichtigste ist, dass Du zur Zulassungstelle gehst und den Kaufvertrag dort einreichst, da Du bis zu diesem Termin KFZ Steuern zahlst, dann nicht mehr.
Da der Wagen steuertechnisch abgemeldet ist, macht die Versicherung dann auch keine Probleme.
Ich hatte schon das gleiche Problem. Das mit der Versicherung ist easy. Denen sagst Du, das der Wagen verkauft ist und faxt den Kaufvertrag - die Versicherung wird, vorrausgsetzt Du meldest sofort ein anderes Auto an, aufgelöst.
Das Wichtigste ist, dass Du zur Zulassungstelle gehst und den Kaufvertrag dort einreichst, da Du bis zu diesem Termin KFZ Steuern zahlst, dann nicht mehr.
Da der Wagen steuertechnisch abgemeldet ist, macht die Versicherung dann auch keine Probleme.
Wie gesagt, habe das alles schon hinter mir.
Gruß
(Zitat von: lowspot)
hatte bei dir der käufer auch die kennzeichen mitgenommen? erzähl ma bitte mehr dazu, interessiert mich sehr!
Ja, der Käufer hatte die Nummernschilder mitgenommen. Wenn Du mit dem Kaufvertrag zur Zulassungstelle gehst, dann melden die Dir den Wagen von der Steuer ab. Ich hatte das erst nach 3 Monaten gemacht, da ich das am Anfang garnicht mitbekommen habe (. . . bin zu gutgläubig -seuftz) und musste die Steuer bis zu dem Tag der Einreichung zahlen. Da der Wagen dann nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen war (die Steuer wird ja nicht mehr gezahlt) konnte ich das mit meiner Versicherung ohne Probleme Regeln. Du machst Quasi ne Abmeldung ohne Kennzeichen und Brief - geht, da Du der Versicherungsnehmer bist. Die Stadt schreibt die Kennzeichen zur Fahndung aus. Hat nix extra gekostet. Die Zulassungsstelle informiert die Versicherung über die Abmeldung.
ja die scheisse ist, er meinte er fährt mit dem wagen zusammen mit seinem bruder (der kein deutsch konnte) in der urlaub, das auto ist für seinen bruder
auf dem kaufvertrag steht auch sein bruder drinne
dann wollte er noch den alten fahrzeugbrief, wegen iregndwelchen zoll geschichten meinte er
aufjedenfall wird das auto jetzt wohl für immer in kroatien bleiben denke ich
was müssen denn für bedingungen erfüllt sein, damit die zulassungsstelle mir den wagen abmeldet?
die versicherung hat schon sein ok gegeben und das fahrzeug gestrichen
ja die scheisse ist, er meinte er fährt mit dem wagen zusammen mit seinem bruder (der kein deutsch konnte) in der urlaub, das auto ist für seinen bruder
auf dem kaufvertrag steht auch sein bruder drinne
dann wollte er noch den alten fahrzeugbrief, wegen iregndwelchen zoll geschichten meinte er
NOCHMAL: Du gehtst einfach zur Zulassungstelle und reichst den kaufvertrag ein
Den Rest macht die Zulassungsstelle, die haben ja ne Deckungskarte von der Versicherung und teilen denen dann mit, dass der wagen abgemeldet wurde. Somit erlöscht die Versicherung. Da ist nix kompliziert oder mann muss ewig rummachen - einfach hingehen und den Kaufvertrag einreichen und den Vorgang kurz erklähren.