Motorrad auf Bürgersteig parken OK?!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.03.2006
Hagen
Deutschland
1049 Beiträge
Hi Leutz,
ma ne frage!
Habe im inet gesucht, und irgendwie ist sich wohl niemand ganz im klaren darüber!
hab letztens sogar einen von der Rennleitung gefragt, der wusste das auch nicht!
Darf ich mit meinem Motorrad auf dem Bürgersteig parken?!
Ich meine, wenn die Leute noch ganz normal dran vorbeikommen, oder das ich den Verkehr behindere bzw störe, müsste es doch eigentliuch möglich sein oder?!
Roller werden ja auch FAST NUR aufm bürgersteig/gehweg geparkt!
Haut in die Tasten!!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Peja_320i,
schau mal hier
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Gruß
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Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
eig. darf man mit keinem Kraftrad, Roller, Mofa, Auto aufm Gehweg parken.
Es kann durch ein Zeichen (verkehrszeichenteilgerätedingens) erlaubt sein, dann ist es zulässig sonst nicht!
...don´t care about tomorrow!
Das Parken auf Gehwegen ist "grundsätzlich unzulässig" (§ 12 IV StVO). außer ist es ist durch Zusatzzeichen 315 ausdrücklich erlaubt. Darüber hinaus ist zu beachten:
§12 IVa StVO: Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
Und da es viele immer mal wieder vergessen:
§12 VI StVO: Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
Das grundsätzliche Verbot des Parkens auf Gehwegen gilt für alle Kraftfahrzeuge und damit auch für Motorräder (Bundesverwaltungsgericht NJW 04, 1815).
Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
Zitat:
Und da es viele immer mal wieder vergessen:
§12 VI StVO: Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
(Zitat von: DerBMWFahrer)
das sollte man meiner meinung nach doppelt so hoch ahnden wie falschparken...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Welches sicher nicht immer einfach ist nachzuweisen.
Eben.
Wie will man das Beweisen.
Ich komme, und fahren in eine Parklücke wo Ich grade mal rein passe. Jetz fahren Vorder und hinter Männer weg und die nächsten lassen je 2m Platz zu meiner Kiste. Wie will man wem nachweisen wer falsch geparkt hat?
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Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Zitat:
das sollte man meiner meinung nach doppelt so hoch ahnden wie falschparken...
(Zitat von: plop)
Wenn die Leute mal aufhören ständig die Türen an die neben stehenden Autos zu knallen, dann fang auch ich an platzsparend zu parken.
Grundsätzlich isses, wie schon geschrieben, verboten. Aber in der Praxis kenne ich niemanden der deswegen mal nen Strafzettel bekommen hat. Kann das auch aus eigener Erfahrung sagen. Habe viele Jahre lang in der Innenstadt regelmäßig aufm Gehweg mitm Motorrad bzw. 80er geparkt. Hat nie jemanden interessiert. Vorausgesetzt, der Gehweg ist ausreichend breit und das Motorrad stört wirklich niemand.
Ich hab schon mehrere Strafzettel bekommen, weil ich auf dem Gehweg geparkt hah und zwar 15€!
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