Kann jemand was zu dieser Aussage was sagen?
Mein Auto wurde von der POL.-Sachverstänigen nach §21 völlig auf den Kopf gestellt.
Dabei wurde unter anderem festgestellt, daß der MSD keine Kennzeichnung hat (wußte ich nicht), somit eigentlich nicht zulässig ist. Wurde im Mängelschein festgehalten.
Habe das Auto dann bei der DEKRA nach diesem Mängelschein neu abnehmen lassen, wobei der MSD nicht mal eines Blickes gewürdigt wurde.
Habe dann bei der POL. angerufen und dieses so dort geschildert.
Der sagte dann, daß sie dieses auf Verdacht bemängelt haben, weil es sein könnte das der MSD nicht zur ganzen Anlage passt.
Und dann vollgende Aussage:
MSD sind nach neuem EU-RECHT nicht mehr Eintragungsplichtig und Kennzeichnungspflichtig!!! Sie müßen nur zu Anlage passen! Wie auch immer man dieses definieren soll...
Hat jemand schon von diesem neuen EU-Recht gehört???