Das WE hat gut angefangen, UNFALL!!!
ja so is das nun mal wenn sich 2 autos mit eingebauter vorfahrt begegnen :p
Wer das liest ist doof! xD
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Hallo Born_to_Drive,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Das WE hat gut angefangen, UNFALL!!!"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.04.2006
irgendwo im Herzen Deutschlands :D
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2793 Beiträge
Ja wir hatten auch ziemlich glück, das wir beim aufprall weiter gerollt sind. Die kraft des aufpralls konnte sich somit auf die ganze länge des fahrzeugs ausbreiten und wurde dadurch "entschwächt".
Hätten wir gestanden und er wär uns mit der geschwindigkeit reingeballert, sehe die ganze sache anders aus, da wär der karren reif für'n schrott gewesen.
Wenn der Penner mir also mit der geschwindigkeit reingefahren wär und ich hätt gestanden wär der karren reif fürn schrott.
>> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe <<
HWDP
Mitglied seit: 22.05.2007
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17 Beiträge
Herz-schmerz :-(
Ich würde aber die Versicherung kassieren und das Auto als Ersatzteile anbieten.
Nichts für ungut.
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.
Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
ich hab für meinen FL Limo 9200€ wiederbeschaffungswert geschätzt bekommen neu lack berücksichtigt. Reparaturkosten waren 18500€. restwert 800€, ich muss also 8400€ bekommen 4 wochen her noch keine antwort:-( was für ein baujahr und km hast du drauf? war es ein Dekra gutachter??
mfg
Leben und Leben lassen
also ich find den touring von deinem link nicht schlecht!
wegen dem Holz...zur Not machst du es raus und lackierst es in glanzschwarz oder machst sie in carbonoptik.
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
Hi,
das mit Deinem 3er ist ein schöner Mist. Aber wenigstens brauchst Du nicht den Verursacher zu ermitteln wie bei mir der im Ausland sitzt.
Als Tip. Du bist geschädigt, und daher würde ich Dir in jedem Fall raten zu einem Anwalt zu gehen. Die gegnerische Versicherung muss diesen komplett übernehmen. Dafür brauchst Du keine Rechtschutzversicherung. Hatte vor einem 3/4 Jahr auch einen Unfall wo die gegnerische Versicherung bei der Höhe des Schadens zicken machen wollte. Darauf hatte ich gesagt, entweder zahlen oder wir klären das über den Rechtsanwalt. Dann ging es nachdem ich meine Rechte vorgehalten habe.
Sollte der Benzfahrer wirklich stress machen, so würde ein Anwalt erst recht helfen. Bei uns in NRW fangen sie sogar an die Steuergeräte der Airbags etc. auszulesen, um Rückschlüsse auf den Unfall zu bekommen, Geschwindigkeit usw.
Daher wäre das vielleicht auch schon Munition für Dich.
Viel Glück!!!
Zum Wagenkauf würde ich Dir raten. Aber den Restwert würde ich versuchen innerhalb von ein paar Tagen zu erzieln mit ein paar € extra, ansonsten gib ihn ab und gut ist.
www.lindlar.org
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
Hi,
das mit Deinem 3er ist ein schöner Mist. Aber wenigstens brauchst Du nicht den Verursacher zu ermitteln wie bei mir der im Ausland sitzt.
Als Tip. Du bist geschädigt, und daher würde ich Dir in jedem Fall raten zu einem Anwalt zu gehen. Die gegnerische Versicherung muss diesen komplett übernehmen. Dafür brauchst Du keine Rechtschutzversicherung. Hatte vor einem 3/4 Jahr auch einen Unfall wo die gegnerische Versicherung bei der Höhe des Schadens zicken machen wollte. Darauf hatte ich gesagt, entweder zahlen oder wir klären das über den Rechtsanwalt. Dann ging es nachdem ich meine Rechte vorgehalten habe.
Sollte der Benzfahrer wirklich stress machen, so würde ein Anwalt erst recht helfen. Bei uns in NRW fangen sie sogar an die Steuergeräte der Airbags etc. auszulesen, um Rückschlüsse auf den Unfall zu bekommen, Geschwindigkeit usw.
Daher wäre das vielleicht auch schon Munition für Dich.
Viel Glück!!!
Zum Wagenkauf würde ich Dir raten. Aber den Restwert würde ich versuchen innerhalb von ein paar Tagen zu erzieln mit ein paar € extra, ansonsten gib ihn ab und gut ist.
(Zitat von: Der_Gute)
Es gibt noch nicht mal einen Kontakt zur gegnerischen Versicherung. Demzufolge auch keine Zusage oder Ablehnung irgendwelcher Kosten oder Erstattungen. Dennoch soll er direkt zum Anwalt gehen und ihn das regeln lassen?
Ist das nicht -milde ausgedrückt- leicht übertrieben?
Wäre es nicht sinnvoll, erstmal (natürlich in einem angemessenen Zeitraum) abzuwarten wie sich die gegnerische Versicherung äußert und DANN zu einem Anwalt zu gehen, wenn MostWanted unzufrieden ist?
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Zitat:
Wäre es nicht sinnvoll, erstmal (natürlich in einem angemessenen Zeitraum) abzuwarten wie sich die gegnerische Versicherung äußert und DANN zu einem Anwalt zu gehen, wenn MostWanted unzufrieden ist?
(Zitat von: Papa76)
Die meisten Geschädigten wissen gar nicht, auf welche Schadenspositionen sie nen Anspruch haben und wie sie auf die (teilweise unverschämten) Kürzungen der Versicherungen reagieren sollen.
Wer auf nen Anwalt verzichtet, verschenkt in der Regel Zeit und Geld - und Anwälte wollen (wie ich wahrscheinlich schon erwähnt hab) auch von was leben. Sogar ich würd die Sache an nen Anwalt weitergeben...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Hallo Papa76,
nein, wäre es nicht.
Nur weil sich die gegnerische Versicherung noch nicht gemeldet hat,
muss man nicht warten bis sich etwas von der gegnerischen Seite tut.
Aussagen am Unfallort und Einschätzungen der daraufhin eingetroffenen
Polizei sind, mit Verlaub: oftmals vollkommen für die Katz´.
Sie sind weder rechtlich bindend noch bleibt immer jeder Unfallgegner
stets bei der vor Ort vorgetragenen Version.
Der sofortige Gang zum Anwalt ist also in keinster Weise unverschämt
oder übertrieben, sondern ein normaler Vorgang, den man ruhigen Gewissens
antreten kann, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen.
Gruß Bardock
Zitat:
So hab heute mitm Gutachter geschwatzt. Der Unfall beläuft sich auf ca. 11400eus :(. Da musste ich erstmal schlucken. Der Wert des Wagens beläuft sich auf ca. 10000eus, also würde sich eine reperatur lohnen und auch noch im rahmen der 130% bleiben.
(Zitat von: MostWanted)
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt bereits vor, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigt. Wurde denn bei Dir ein Restwert definiert?
Wenn Du den Wagen allerdings definitiv und unbedingt noch repariert haben willst, kannst Du damit bis 130% des Wiederbeschaffungswertes gehen. *Diese* Reparatur kannst Du Dir aber nicht auszahlen lassen.
Wenn Du auszahlen lässt, kriegst Du Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert.
Bearbeitet von - Stefan177 am 27.06.2009 07:54:29
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Zitat:
Hi,
das mit Deinem 3er ist ein schöner Mist. Aber wenigstens brauchst Du nicht den Verursacher zu ermitteln wie bei mir der im Ausland sitzt.
Als Tip. Du bist geschädigt, und daher würde ich Dir in jedem Fall raten zu einem Anwalt zu gehen. Die gegnerische Versicherung muss diesen komplett übernehmen. Dafür brauchst Du keine Rechtschutzversicherung. Hatte vor einem 3/4 Jahr auch einen Unfall wo die gegnerische Versicherung bei der Höhe des Schadens zicken machen wollte. Darauf hatte ich gesagt, entweder zahlen oder wir klären das über den Rechtsanwalt. Dann ging es nachdem ich meine Rechte vorgehalten habe.
Sollte der Benzfahrer wirklich stress machen, so würde ein Anwalt erst recht helfen. Bei uns in NRW fangen sie sogar an die Steuergeräte der Airbags etc. auszulesen, um Rückschlüsse auf den Unfall zu bekommen, Geschwindigkeit usw.
Daher wäre das vielleicht auch schon Munition für Dich.
Viel Glück!!!
Zum Wagenkauf würde ich Dir raten. Aber den Restwert würde ich versuchen innerhalb von ein paar Tagen zu erzieln mit ein paar € extra, ansonsten gib ihn ab und gut ist.
(Zitat von: Der_Gute)
Es gibt noch nicht mal einen Kontakt zur gegnerischen Versicherung. Demzufolge auch keine Zusage oder Ablehnung irgendwelcher Kosten oder Erstattungen. Dennoch soll er direkt zum Anwalt gehen und ihn das regeln lassen?
Ist das nicht -milde ausgedrückt- leicht übertrieben?
Wäre es nicht sinnvoll, erstmal (natürlich in einem angemessenen Zeitraum) abzuwarten wie sich die gegnerische Versicherung äußert und DANN zu einem Anwalt zu gehen, wenn MostWanted unzufrieden ist?
MfG
Papa76
(Zitat von: Papa76)
Aufgrund eigener Erfahrungen ist es mehr als richtig. Wie Bardock und mb100 zu recht geschrieben haben, sollte man sich vor Fehlern bzw. Abzocke der Versicherung schützen!!!
Ich bin gewiss nicht der Typ der direkt schreit, ey alder hab Rechtschutz und kommen mit meinem Anwalt. Wirst schon sehen... Ironie!!!
In einem Post von mir von Ende Mai bin ich ebenfalls ein geschädigter mit Unfallflucht. Was wäre denn aus Deiner Sicht Papa76 das richtige? Bin mal gespannt.
Ich kann nur sagen, MostWanted lass Dich gut von einem Fachanwalt beraten. Kosten kommen keine auf Dich zu. Die Verhältnismäßigkeit ist diesem Fall durch die Schadenshöhe klar gegeben!
Wo wir doch eben noch beim Recht waren...
Man kann auch die Versicherung beauftragen ein Vergleichmodell von demselben Fahrzeugtyp zu beschaffen, das in den Eigenschaften des beschädigten Wagen gleich ist. Das wird lustig, weil dann haben die meistens ein Problem... Nur am Rande.
www.lindlar.org