Ordnungsamt - Was droht mir?
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Servus,
also vor ca 2 Stunden war ich in der Stadt unterwegs. Ich habe dann an der Ampel gewendet, verbotenerweise, weil ich einen Bekannten gesehen habe. Bis dahin habe ich die Möchtegern-Rennleitung nicht gesehen. Auf dem "Rückweg" habe ich etwas gas gegeben und dann dann im Halteverbot kurz gehalten. Naja, 2 Minuten später sagt mein Bekannter das Ordnungsamt hat hinter dir angehalten. Ich gucke in den Rückspiegel parke dann gerade auf der Straße. Die Herren immer noch hinter mir, schließlich fuhr ich dann weg und dann sind sie auch erst los.
Nun weiß ich nicht was diese Typen gesehen haben.
Die Geschwindigkeitsüberschreittung können die mir ja nicht nachweisen man darf ja keine Geschwindigkeiten schätzen. Sind ja nicht in Österreich :D
So, wegen dem kurz halten oder dem Wenden.
Oder beides.
Was könnte mir drohen?
MfG
Elef_318is
"Ich bin kein Boss, kein Dealer, kein Spieler, war nie ein Pate
Fick nur alles mit dem Part, ich mach den Kranich wie Karate Kit
Und ja, es ist nicht leicht, mich sehen die meisten schon als Star
Ich schreibe Parts und deine Mum mir einen MySpace Kommentar."
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Hallo Elef_318is,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Ordnungsamt - Was droht mir?"!
Gruß
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Abwarten auf Post, vorher bringt dir das nix, ansich können die dir auch nix, außer du hast Giftmüll verklappt oder so
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Mitglied seit: 11.03.2009
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Ne das einzige was ich gemacht war:
An der Ampel gedreht
Stark Beschleunigt
Im Halteverbot kurz gehalten
Auf Post warten wird scheiße...ich hasse diese Ungewissheit.
"Ich bin kein Boss, kein Dealer, kein Spieler, war nie ein Pate
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Gar nix wird passieren.
Kannst ja im Halteverbot 3 Minuten stehen.....
Wenn sie dich nicht angesprochen haben kommt
auch nix.
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Mitglied seit: 11.03.2009
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Das is gut. Hab mich auch gewundert warum die Typen mich weder angeguckt noch angesprochen haben.
Und wegen meiner Drehung? Man durfte eigentlich dort nur geradeaus fahren.
"Ich bin kein Boss, kein Dealer, kein Spieler, war nie ein Pate
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Mitglied seit: 15.11.2007
Mindelheim
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329 Beiträge
Du könntest vielleicht eine Anzeige bekommen, aber selbst das ist unwahrscheinlich. Da sie dich nicht auf deine Übeltätereien angesprochen
haben, zum passenden Zeitpunkt - sprich, als sie hinter dir standen.
Mitlerweile wirst ja schon angehalten, wenn du im Kreisverkehr nicht blinkst, wenn du ihn verlässt. :-)
Von dem her, chillen und keine Gedanken machen.
Mitglied im Regionalteam Schwaben.
___________________________________
Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ...
___________________________________
Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
Seit wann hat das Ordnungsamt was mit dem Straßenverkehr zu tun. Die könnten dir höchstens nen Strafzettel fürs "halten" verpassen.
Alles andere ist doch Angelegenheit der Polizei oder nicht?
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Zitat:
Gar nix wird passieren.
Kannst ja im Halteverbot 3 Minuten stehen.....
Wenn sie dich nicht angesprochen haben kommt
auch nix.
(Zitat von: Lennylennox)
im HALTEverbot darfst du NICHT halten!
im parkverbot (eingeschränkes halteverbot) könntest 3 minuten halten, danach gilt es als parken.
Nu mal los....
ich denke auch da wird nix rauskommen,
die haben keine personalien von dir,
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33 Beiträge
Zitat:
ich denke auch da wird nix rauskommen,
die haben keine personalien von dir,
(Zitat von: obervirus)
Ich hoffs mal, aber die haben mein Kennzeichen.
3 x 30 Euro fürs nicht Anschallen und ein Blitzer der noch kommt reicht mir.
Und das seit dem 8.Januar.
Andererseits bin ich ca. 35.000 KM insgesamt gefahren, also doch eine gute Bilanz :D
Bearbeitet von - Elef_318is am 22.05.2009 01:59:08
"Ich bin kein Boss, kein Dealer, kein Spieler, war nie ein Pate
Fick nur alles mit dem Part, ich mach den Kranich wie Karate Kit
Und ja, es ist nicht leicht, mich sehen die meisten schon als Star
Ich schreibe Parts und deine Mum mir einen MySpace Kommentar."
Zitat:
Seit wann hat das Ordnungsamt was mit dem Straßenverkehr zu tun. Die könnten dir höchstens nen Strafzettel fürs "halten" verpassen.
Alles andere ist doch Angelegenheit der Polizei oder nicht?
(Zitat von: stefan323ti)
in einigen Bundesländern dürfen die das gleiche was die Polizei macht.
Es gibt da eine Auflistung im net.
Die kann man Hilfspolizisten nennen.
Die Fahrzeuge vom Ordnungsamt mit Blaulicht sind wie die von der Polizei gleichzusetzen. Habe es selber nicht geglaubt, aber naja es gibt halt jeden Tag neue Gesetze.
Zitat:
Die Geschwindigkeitsüberschreittung können die mir ja nicht nachweisen man darf ja keine Geschwindigkeiten schätzen. Sind ja nicht in Österreich :D
Darf ich dich mit einem Urteil des OLH Hamm bekannt machen. (Az: 1 Ss OWI 265/07)
Zitat:
Ein unerfreuliches Urteil für Autofahrer kommt vom OLG Hamm. Dort waren die Richter der Meinung, dass ein Polizist in der Lage ist, die geschwindigkeit eines Autos zuverlässig zu schätzen. In dem Fall vor Gericht bestritt der Autofahrer eine überhöhte Geschwindigkeit und verlange Beweise. Die Richter sahen es aber als erwiesen an, dass die Schätzung des Polizisten, der Fahrer sei mit ca. 80 km/h zu schnell unterwegs gewesen, ihre Erfahrung her dem Fahrer anzulasten sei. Damit ist faktisch jeder Polizist in der Lage, Geschwindigkeitsübertretungen zu schätzen. Wir verfolgen den Fall weiter um Urteile zu finden, die dem wiedersprechen.
QuelleOb das für das Ordnungsamt auch gilt, weiß ich nicht. Ich denke aber eher nicht.
Bearbeitet von - herr_welker am 22.05.2009 12:09:40
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33 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Die Geschwindigkeitsüberschreittung können die mir ja nicht nachweisen man darf ja keine Geschwindigkeiten schätzen. Sind ja nicht in Österreich :D
Darf ich dich mit einem Urteil des OLH Hamm bekannt machen. (Az: 1 Ss OWI 265/07)
Zitat:
Ein unerfreuliches Urteil für Autofahrer kommt vom OLG Hamm. Dort waren die Richter der Meinung, dass ein Polizist in der Lage ist, die geschwindigkeit eines Autos zuverlässig zu schätzen. In dem Fall vor Gericht bestritt der Autofahrer eine überhöhte Geschwindigkeit und verlange Beweise. Die Richter sahen es aber als erwiesen an, dass die Schätzung des Polizisten, der Fahrer sei mit ca. 80 km/h zu schnell unterwegs gewesen, ihre Erfahrung her dem Fahrer anzulasten sei. Damit ist faktisch jeder Polizist in der Lage, Geschwindigkeitsübertretungen zu schätzen. Wir verfolgen den Fall weiter um Urteile zu finden, die dem wiedersprechen.
Quelle
Ob das für das Ordnungsamt auch gilt, weiß ich nicht. Ich denke aber eher nicht.
Bearbeitet von - herr_welker am 22.05.2009 12:09:40
(Zitat von: herr_welker)
Danke dir, jetzt bin ich etwas schlauer.
"Ich bin kein Boss, kein Dealer, kein Spieler, war nie ein Pate
Fick nur alles mit dem Part, ich mach den Kranich wie Karate Kit
Und ja, es ist nicht leicht, mich sehen die meisten schon als Star
Ich schreibe Parts und deine Mum mir einen MySpace Kommentar."
Wobei ich da net nur glaub, dass das Urteil im Endeffekt vom BGH kassiert wird / werden würde, sondern dass das OLG Hamm mit der Ansicht auch (mal wieder) ziemlich allein da steht.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann man meiner meinung nach dieses urteil nicht mit dem fall vergleichen.
der richter hat dem polizisten zugetraut eine um 80km/h höhere geschwindigkeit, als erlaubt einzuschätzen!
ob einer mit 50km/h oder mit 130km/h durch die stadt fährt kann denke ich jeder schätzen und ab über 30km/h schneller ist das "zuviel" auch relativ egal.
eine schätzung ob 50km/h oder 62km/h oder sogar 74km/h würde wohl kaum durchkommen. ;-)
Nu mal los....
also unsere rentner hier wo ich wohne können geschwindigkeiten sehr gut schätzen. die haben mich mit dem e36 immer angemault, weils ne 30er ist. gefahren bin ich immer maximal 35.... laut=schnell...