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Bayreuth
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hallo, habe am ersten mai meinen bmw überführt, bin mit 140 kmh geblitzt worden (begrenzung war 100 kmh)...
nun, das kostet gibt 3 punkte und 75 euro strafe.
ich hatte das nummernschild mit roten kennzeichen aber hinter der windschutzscheibe. ich gehe jetzt mal davon aus, dass es nicht irgendwie gespielgelt hat und ich post bekommen werde, welche strafe droht mir da. ich habe nämlich gehört, dass es verboten ist das nummernschild so anzubringen (= fahren ohne kennzeichen)
it's all about to know how
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Hallo BrothaLynchHung,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "welche strafe droht mir?"!
Gruß
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Mitglied seit: 16.04.2007
Seebruck
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66 Beiträge
hmm gute frage! ich glaube nicht bzw. ist es mir neu das man sein Nummernschild wenn es hinter der scheibe angebracht ist zur Überführung verboten sei! grade weil man die Roten ja zu 90% nicht mehr in die Numernschild halterung packen kann ebend weil sie meistens schon sehr verbogen sind!
ich schätze mal gibt die ganz normale straffe fürs zu schnell fahren!
Jage nicht was du nicht Töten kannst!
nummernschild muss gut sichtbar angebracht werden.
meiner meinung (und ganz sicher auch deiner) nach ist es dort gut sichtbar.
also kein grund zur sorge.
ich bin eine butterblume
Mitglied seit: 20.02.2008
Burscheid
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988 Beiträge
Darf man denn überhaupt an Feiertagen mit roten Kennzeichen unterwegs sein?
Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.
Mitglied seit: 29.12.2007
Landkreis Osnabrück
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1126 Beiträge
ich meine das anbringen hinter der Frontscheibe kostet Strafe
Es handelt sich bei dir doch sicher um ein Kurzzeitkennzechen,oder hast du dir eine rote Nummer ausgeliehen?Ich meine das dürfen die Händler auch gar nicht mehr verleihen
klar dürfen die das verleihen, sie machens nur nicht.
und es gibt auch privatleute, die sowas ihr eigen nennen.
ich bin eine butterblume
Mitglied seit: 29.12.2007
Landkreis Osnabrück
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1126 Beiträge
Dazu habe ich folgendes gefunden:
Die Kennzeichen müssen – in Leserichtung – waagerecht und gut erkennbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeugaußenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Dies bedeutet, dass die Kennzeichen nicht ohne Werkzeug entfernbar sein dürfen. Hierbei sind Verschraubungen aber auch Klemmrahmen zulässig (eine Münze oder ein Plastikhebel zum Öffnen des Rahmens gelten schon als Werkzeug). Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar
Rote Kennzeichen dürfen nur vom Handel zu Probefahrten benutzt werden!Eine Überlassung an Privatpersonen führt schlimmstenfalls zum kompletten Verlust des Versicherungsschutzes!
BayObLG v. 21.12.1989:
Die Anbringung der roten Kennzeichen im Fahrzeuginneren hinter Front- und Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs verstößt gegen StVZO § 60 Abs 2 S 1.
Zitat:
Rote Kennzeichen dürfen nur vom Handel zu Probefahrten benutzt werden!Eine Überlassung an Privatpersonen führt schlimmstenfalls zum kompletten Verlust des Versicherungsschutzes!
halte ich für ein gerücht.
habe ein kumpel. dessen vater hat rote nummern und nutzt diese um mit seinem 8er oder m6 zum einkaufen zu fahren.
und er is kein händler, besitzt diese dinger eben genau aus dem grund, das er seine wagen nur hin und wieder bewegt.
ich bin eine butterblume
Mitglied seit: 29.12.2007
Landkreis Osnabrück
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1126 Beiträge
als Privatperson kannst du nur eine eine rote 07 Nummer für Oldtimer bekommen
EDIT:müssen mindestens 30 Jahre alt sein.Ausnahme sind Fahrzeuge von Kleinserien unter 250 Stck.Die dürfen auch jünger sein
Bearbeitet von - Tappi am 04.05.2008 14:13:09
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Bayreuth
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135 Beiträge
mmh, also die meinungen gehen ja auseinander. ich werde nun einfach abwarten... am liebsten wär mir natürlich, wenn gar nichts kommt... vll war ja der film leer weil er am feiertag nicht ausgewechselt wurde ;-))
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Niestetal
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290 Beiträge
mich hat es 15 euro gekostet als ich mein auto vom lacker abgeholt habe und das kennzeichen hinter der scheibe hatte ...
Zitat:
Zitat:
Rote Kennzeichen dürfen nur vom Handel zu Probefahrten benutzt werden!Eine Überlassung an Privatpersonen führt schlimmstenfalls zum kompletten Verlust des Versicherungsschutzes!
halte ich für ein gerücht.
habe ein kumpel. dessen vater hat rote nummern und nutzt diese um mit seinem 8er oder m6 zum einkaufen zu fahren.
und er is kein händler, besitzt diese dinger eben genau aus dem grund, das er seine wagen nur hin und wieder bewegt.
(Zitat von: Doedelhai159)
das werden 07 nr sein...
diese sind (mittlerweile) für 30 jahre (früher 25jahre) alte kfz zulässig um bewegungs- und werkstattfahrten durchzuführen und es können bis zu 10 fahrzeuge auf ein kennzeichen angemeldet werden.
wenn man mit den dingern auffällig oft erwischt wird und zur arbeit, einkauf, usw fährt können auch diese entzogen werden..
die 06 nr sind händlerkennzeichen und dürfen keinesfalls an privatpersonen abgegeben werden!!
andernfalls werden diese im schlimmsten fall dem eigentümer entzogen..
und wenn du kein mitarbeiter der firma bist dann hat der vers.nehmer ein echt grosses problem wenn rauskommt das er die dinger verliehen hat..
aber mal ehrlich...warum fährt man mit geliehenen kennzeichen auch wie ne wildsau??
vielleicht hast ja glück und der winkel war so bescheiden, dass die kennzeichen unlesbar sind...andernfalls kann das n haufen ärger bedeuten!! besonders für den vers.nehmer!!!
Bearbeitet von - plop am 04.05.2008 21:55:46
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
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Bayreuth
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135 Beiträge
Zitat:
aber mal ehrlich...warum fährt man mit geliehenen kennzeichen auch wie ne wildsau??
ähm, ich wurde am "elser-berg" auf der a3 geblitzt. wenn dir das was sagt... dort wird nur kasse gemacht und wer nicht weiß dass dort ein fester blitzer installiert ist, der wird auch geblitzt weil dort kein schwein 100 nach ein paar hundert metern (vorher unbegrenzt) fährt!!!!!
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is doch egal was die anderen machen oder was man mit dem eigenen kennzeichen macht...aber wenn man illegalerweise ein händlerkennzeichen dran hat dann sollte man schon 150% genau nach vorschrift fahren...
soll jetzt kein angriff sein oder ähnliches..
ist nur meine meinung...
würde mich aber auf jeden fall mit dem vers.nehmer absprechen..
und evtl auch n anwalt für verkehrsrecht konsultieren wie man sich am besten dazu äussert..
denn post wird er defenitiv bekommen..und wenn einer von euch was falsches sagt dann is polen offen...
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Tsunami, Nein Danke!
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Bayreuth
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135 Beiträge
ach, so schlimm is das nicht... das geht seinen gang... strafe > wird bezahlt > fertig
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Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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NUmmernschild hinter der Scheibe kann 50€ und einen Punkt nach sich ziehen!
Hab ich selber schon durch, also sagt nicht das es nicht stimmt! (da ich Rechtschutz habe wurde dies vom Anwalt für Rechtens erklärt)
Rote Nummern darf man nicht verleihen!
Wie ich meinen 3er abgeholt hatte war die Nummer von nem Freund von mir der ne Werke hat! Offiziel wars ne überführungsfahrt für ihn! Da ist das ganze Rechtlich abgesichert!
...don´t care about tomorrow!
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
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562 Beiträge
Nicht außer acht lassen sollte man jedoch den Umstand, daß im vorliegenden Fall 2 Ordnungswidrigkeiten begangen wurden. Nach meiner Erfahrung wird nur eine geahndet. Nämlich die Teurere. Ist nem Kollegen passiert. Der hat mit mir telefoniert und wurde mit 45 auf ner 30er Strecke geblitzt.
Bezahlen mußte er nur das Telefonieren am Steuer....
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!