Zitat:
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Scheibe is im Bezug auf Vandalismus ein ganz blödes Beispiel. Und zwar weil ne kaputte Scheibe immer über die Teilkasko abgerechnet ist. Egal wer die warum eingeschlagen hat. Ist ja ein Glasschaden - und Glasschäden werden grds. von der Teilkasko übernommen (Ausnahme wahrsch. Vorsatz seitens des Fahrzeughalters).
Ja stimmt. Is aber ne wahre Geschichte von einem hier im Forum.
(Zitat von: herr_welker)
Glaub ich Dir sofort. Die wenigsten, die in ein Auto einbrechen, nehmen die Flex und trennen A-, B- und C-Säulen durch, um das Dach anzuheben. Ein Stein is immer noch ein guter Schlüssel.
Beispiel: wenn ich das Schloss so knacke, dass danach das Schloss getauscht werden und die Türe ausgebeult werden muss (weil ich mit Hammer, Stemmeisen und Schraubenzieher abrutsche) - und das Radio klaue, is Radio und Türe samt Schloss ein TK-Fall, weil zum Diebstahl genutzt.
Wenn ich wie eben beschrieben die Türe öffne und dann nix klaue, aber die Sitze zerschneide, dann is wohl auch die Tür als Vandalismusschaden zu werten und alles ein VK-Fall. Gecko, wenn ich Blödsinn laber (und die TK auch Einbruchsschäden ersetzt), bitte verbesser mich!