Auto in Tiefgarage zerkratzt
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.10.2009
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Hallo zusammen,
ich bin heute morgen in die Tiefgarage gelauffen und musste mit entsetzen feststellen das mir irgendein penner mehrere Kratzer über die gesamte Fahrerseite und Kofferraum ins Auto gekratzt hat.
Das normale Vorgehen ist mir klar das ich Anzeige gegen Unbekannt erstellen muss und den Schaden der VK melden muss.
Meine Frage ist jedoch das das Garagentor seit mittlereweile 2 Wochen defekt ist und somit jeder x-beliebige ungehindert in die Garage reinkommen kann.
Hat die Hausverwaltung nicht dafür Sorge zu tragen wenn das Tor nicht zeitnah repariert wird und es somit erst ermöglicht wird das solche Schäden vorkommen?
Zum anderen wollte ich fragen ob jemand mit den Kosten der Lackierung Erfahrungen hat.
Es handelt sich bei dem Fahrzeug um einen Alpinweißen E92, wie gesagt komplette Fahrerseite und Kofferraum :-(
Ich bin sowas von angepisst das es solche assis gibt die das Eigentum anderer aus Neid oder Mißguns nicht respektieren.
frustrierte Grüße,
Dani
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Hallo Dani1986,
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Gruß
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Mitglied seit: 03.09.2008
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Moin!
Sehr ärgerlich. Ich habe vor etwa 5 Wochen das zweite mal dieses Jahr dieses Problem gehabt. Dieses mal war es ein horrender Schaden am Touring: Motorhaube (Kratzer-Länge: ~250 cm), Kotflügel vorn links, Kofferraum-Flügel hinten links, Fahrer-Tür und Tür hinterm Fahrer. Auf den Türen waren die Kratzer auch richtig heftig. Die Flügel jeweils nur "mal kurz rüber".
Bei mir habe ich das diesmal über die VK abgewickelt (letztes mal die beiden Türen an der Beifahrer-Seite habe ich noch selbst bezahlt).
Schaden lag dieses mal bei knapp 2.000 € brutto. Naja, dennoch ärgerlich um die 300 EUR SB und den ganzen Ärger.
Ich habe die genaue Aufstellung der Kosten nicht mehr, aber ich glaube dass man so ~300-400 EUR pro Teil rechnen kann (komplette Lackierung), Kofferraum vielleicht etwas mehr. Aber das kann ich so genau nicht sagen, die Kosten sind komisch gestückelt und das waren Preise von meiner ersten Reparatur.
Bei Teil-Lackierung kannst Du vermutlich die Hälfte einsparen, sofern das machbar ist.
aktuell gesperrt
Regensburg & Amberg
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340 Beiträge
Also in 2 Wochen hätte die Hausverwaltung das Tor schon reparieren können.
Laut meinem Wissenstand hat die Hausverwaltung eine bestimmte Frist, in der sie kaputte Dinge zu reparieren hat. Genaue Angabe weiß ich aber leider nicht.
Weiß denn die Hausverwaltung überhaupt, dass das Tor defekt ist?
An deiner Stelle würde ich für die TG nicht die volle Miete zahlen, da die "Sicherheit", die du schließlich zahlst momentan nicht gegeben ist. Beweise hast du ja genug.
Schade, dass es immer noch Leute gibt, die so einen Mist machen.
Kameras gibt es in der TG nicht zufällig oder?
mfg,
Tom
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.10.2009
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Danke schonmal für eure Antworten!
die Hausverwaltung wusste sofort von dem Problem bescheid (damals kam ja niemand aus der Garage raus ;-) )
Ich vermute auch das es da eine Frist gibt aber gerade bei Sicherheitsrelevanten Dingen kann ich mir nicht vorstellen das solch eine Frist sehr lange andauert.
Das Problem ist das ich keine Miete für die Stellplätze zahle da ich Wohnungseigentümer + Stellplatzeigentümer bin. (somit fällt der Teil mit der veringerten Miete schonmal weg. :-( )
Ich sehe es einfach nicht ein das ich den Schaden über die VK begleichen lassen muss und somit in der Schadensklasse nach oben gestuft werde nur weil die Unfähigkeit der Hausvwerwaltung die Unfähigkeit vom Hirn des Täters trifft :-(
Kennt sich hier im Forum vlt. jemand mit der rechtlichen Lage bzw. den Fristen in solch einem Fall aus?
Achso vor 2 Wochen war mein Nebelscheinwerfer defekt (Glas komplett zertrümmert) dachte eigentlich an einen Steinschlag, bin mir jetzt jedoch nicht sicher ob das auch etwas mit Vandalismus zu tun haben könnte... :(
Grüsse Dani
Mitglied seit: 03.09.2008
Mülheim/Oberhausen
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7 Beiträge
Zitat:
Achso vor 2 Wochen war mein Nebelscheinwerfer defekt (Glas komplett zertrümmert) dachte eigentlich an einen Steinschlag, bin mir jetzt jedoch nicht sicher ob das auch etwas mit Vandalismus zu tun haben könnte... :(
(Zitat von: Dani1986)
Das ist natürlich noch ärgerlicher. Jemand der Dich nicht mag und Zugang zur Garage hat?
Also, ich würde mal mit dem Verwalter absprechen, ob das nicht die Versicherung der Gemeinschaft zahlt. Ansonsten würde ich zumindest das Hausgeld kürzen und auf den entstandenen Schaden hinweisen. Hier solltest Du Dich aber vorher absichern, wie die Fristen sind.
Ansonsten solltest Du mal mit Deiner Versicherung abklären, wie es mit einem Rabatt-Retter ist. Kostet nicht so viel im Jahr und Du hast quasi "einen gut" im Jahr, ohne dass Du hochgestuft wirst.
Zitat:
Ansonsten solltest Du mal mit Deiner Versicherung abklären, wie es mit einem Rabatt-Retter ist. Kostet nicht so viel im Jahr und Du hast quasi "einen gut" im Jahr, ohne dass Du hochgestuft wirst.
(Zitat von: stauder)
PRO Jahr ? dachte immer das betrifft nur EINEN Schadensfall generell ?! o_O
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.10.2009
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0 Beiträge
Also es gibt definitiv niemanden mit dem ich Probleme habe der Zutritt zur garage hat nur momentan ist das Problem das ja jeder Zutritt zu dieser Garage hat und damit der eigentliche Sinn eines abgesperrten Abstellens nicht vorhanden ist.
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Vorweg, ich bin Wohnungseigentumsverwalter.
Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Auch wird die Gemeinschaft für solche Fälle keine Versicherung haben.
Und ob die Hausverwaltung tatsächlich etwas dafür kann ist ja auch noch nicht geklärt. Habe im Moment auch das Problem, dass ein Garagentor in einer Anlage seit über einer Woche offen steht. Grund ist einfach der, dass benötigte Ersatzteil ist momentan nicht lieferbar. Wegen Wirtschaftskriese/Kurzarbeit kommen wohl einige metallverarbeitende Betriebe nicht ganz zurecht.
Du könntest jetzt anfangen und die Hausverwaltung in Verzug setzen. Aber wenn die wirklich was können, werden die schon die nötigen Schritte eingeleitet haben. Haftbar zu machen sind die aber meiner Meinung nach nicht für den Schaden. Hausgeld ist in diesem Fall auch nicht rechtens.
Klingt hart, aber es wird wohl darauf hinaus laufen, dass Du auf dem Schaden sitzen bleibst.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.10.2009
Deutschland
0 Beiträge
Zitat:
Vorweg, ich bin Wohnungseigentumsverwalter.
Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Auch wird die Gemeinschaft für solche Fälle keine Versicherung haben.
Und ob die Hausverwaltung tatsächlich etwas dafür kann ist ja auch noch nicht geklärt. Habe im Moment auch das Problem, dass ein Garagentor in einer Anlage seit über einer Woche offen steht. Grund ist einfach der, dass benötigte Ersatzteil ist momentan nicht lieferbar. Wegen Wirtschaftskriese/Kurzarbeit kommen wohl einige metallverarbeitende Betriebe nicht ganz zurecht.
Du könntest jetzt anfangen und die Hausverwaltung in Verzug setzen. Aber wenn die wirklich was können, werden die schon die nötigen Schritte eingeleitet haben. Haftbar zu machen sind die aber meiner Meinung nach nicht für den Schaden. Hausgeld ist in diesem Fall auch nicht rechtens.
Klingt hart, aber es wird wohl darauf hinaus laufen, dass Du auf dem Schaden sitzen bleibst.
(Zitat von: Marco535)
Hallo Marco,
vielen Dank für deine konstruktive Antwort auch wenn sie sich nicht gerade gut liest für mein Anliegen! :-(
Ich habe vorhin mit meinem Versicherungsvertreter telefoniert der mir empfohlen hat rechtliche Schritte gegen die Hausverwaltung einzuleiten und darauf zu hoffen das die Hausverwaltung über eine allgemeine Hausrats Haftpflichtversicherung verfügt über die der Schaden dann wiederum geltend gemacht werden könnte.
Des weiteren war ich bei der Polizei habe den Schaden gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt erstattet. (vlt. hat die Hausverwaltung bei einer garage für ~200 Fahrzeuge ja daran gedacht eine Kamera zu installieren)
Weiterhin habe ich mir beim freundlichen einen Kostenvoranschlag machen lassen der sich auf 5.500 € beläuft und somit wurde gleichzeitig ein externer Gutachter eingeschalten der den Schaden nochmal begutachten wird.
soviel mal zum aktuellen Stand, über weiter Antworten/Anregungen/Tipps würde ich mich freuen.
Gruß Dani
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Vorweg, ich bin Wohnungseigentumsverwalter.
Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Auch wird die Gemeinschaft für solche Fälle keine Versicherung haben.
Und ob die Hausverwaltung tatsächlich etwas dafür kann ist ja auch noch nicht geklärt. Habe im Moment auch das Problem, dass ein Garagentor in einer Anlage seit über einer Woche offen steht. Grund ist einfach der, dass benötigte Ersatzteil ist momentan nicht lieferbar. Wegen Wirtschaftskriese/Kurzarbeit kommen wohl einige metallverarbeitende Betriebe nicht ganz zurecht.
Du könntest jetzt anfangen und die Hausverwaltung in Verzug setzen. Aber wenn die wirklich was können, werden die schon die nötigen Schritte eingeleitet haben. Haftbar zu machen sind die aber meiner Meinung nach nicht für den Schaden. Hausgeld ist in diesem Fall auch nicht rechtens.
Klingt hart, aber es wird wohl darauf hinaus laufen, dass Du auf dem Schaden sitzen bleibst.
(Zitat von: Marco535)
Hallo Marco,
vielen Dank für deine konstruktive Antwort auch wenn sie sich nicht gerade gut liest für mein Anliegen! :-(
Ich habe vorhin mit meinem Versicherungsvertreter telefoniert der mir empfohlen hat rechtliche Schritte gegen die Hausverwaltung einzuleiten und darauf zu hoffen das die Hausverwaltung über eine allgemeine Hausrats Haftpflichtversicherung verfügt über die der Schaden dann wiederum geltend gemacht werden könnte.
Des weiteren war ich bei der Polizei habe den Schaden gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt erstattet. (vlt. hat die Hausverwaltung bei einer garage für ~200 Fahrzeuge ja daran gedacht eine Kamera zu installieren)
Weiterhin habe ich mir beim freundlichen einen Kostenvoranschlag machen lassen der sich auf 5.500 € beläuft und somit wurde gleichzeitig ein externer Gutachter eingeschalten der den Schaden nochmal begutachten wird.
soviel mal zum aktuellen Stand, über weiter Antworten/Anregungen/Tipps würde ich mich freuen.
Gruß Dani
(Zitat von: Dani1986)
So leid es mir für dich tut, aber was soll die Hausverwaltung tun? Eine Überwachungsanlage installieren und in Gang halten, würde Kosten verursachen die nur über nen Beschluss der WEG machbar sind. Der Verwalter allein dürfte die Befugnis bei der Kostenhöhe nicht haben. Außerdem wird die Hausverwaltung bei Kenntnis des Torschadens eine Reparatur umgehend veranlasst haben, sofern sie vernünftig arbeitet. Wenn jedoch -wie Marco schon schrieb- keine Ersatzteile verfübar sind, kann auch der Verwalter nix machen. Was auch? Nen Sicherheitsdienst engagieren? Die Eigentümer springen dem aufs Dach bei der nächsten Eigentümerabrechnung, wenn da so ne Kostenposition wegen einem defekten Tor auftaucht.
Ich persönlich halte die Erfolgsausichten bei einem evtl. von dir angestrengten Prozess gegen die Hausverwaltung für sehr gering.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Das mit einer Kamera ist leider im Bereich von WEG-Anlagen nicht ganz so einfach. Zum einen braucht man, wie Papa schon sagte, zunächst einen Beschluss. Dann kommen noch die Auflagen in Sachen Datenschutz dazu. Wer wertet die Aufnahmen aus?! Wo steht das Aufnahmegerät?! usw.
Und eine allgemeine Hausratversicherung?! Die Verwaltung selbst hat vielleicht sogar ne Hausratversicherung, für ihren eigenen Hausrat. Gerade bei Treuhandvermögen, was ja im Prinzip so eine verwaltete Anlage darstellt, kann der Verwalter in eigenem Namen nix versichern. Sollte er zumindest nicht, weils ja nicht SEIN Eigentum ist, sondern das der Eigentümer.
Hast du dich schon mal mit deiner eigenen Hausratversicherung in Verbindung gesetzt? Der Stellplatz ist doch dein Eigentum. Wie ich darauf komme ist schnell erklärt. In meiner privaten Garage ist ein Regal zusammengebrochen und hat mein Auto beschädigt. Meine Hausratversicherung hat einen Gutachter geschickt, der den Schaden aufgenommen hat. Nach 3 Wochen ist der Schaden von MEINER!! Hausratversicherung beglichen worden. Ein Versuch ist es wert. Ich weiss natürlich nicht, wie deine Versicherung darauf reagiert, aber fragen kostet nichts.
Mitglied seit: 06.04.2009
Magdeburg
Deutschland
179 Beiträge
Musste grad sehr lachen als ich den Beitrag von Nicore gelesen hab :D
Rimjob Center xD ... ohgott :x
///M
Mitglied seit: 06.04.2009
Magdeburg
Deutschland
179 Beiträge
Huch sorry gehört hier gar nicht rein^^
///M
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.10.2009
Deutschland
0 Beiträge
Zitat:
Hast du dich schon mal mit deiner eigenen Hausratversicherung in Verbindung gesetzt? Der Stellplatz ist doch dein Eigentum. Wie ich darauf komme ist schnell erklärt. In meiner privaten Garage ist ein Regal zusammengebrochen und hat mein Auto beschädigt. Meine Hausratversicherung hat einen Gutachter geschickt, der den Schaden aufgenommen hat. Nach 3 Wochen ist der Schaden von MEINER!! Hausratversicherung beglichen worden. Ein Versuch ist es wert. Ich weiss natürlich nicht, wie deine Versicherung darauf reagiert, aber fragen kostet nichts.
(Zitat von: Old Men)
Sorry für die späte Antwort war die letzten Tage Unterwegs.
Also ich werd auf jedenfall mal bei der Versicherung anrufen wobei ich mir da geringe Erfolgschancen Ausrechne da das Regalja nicht mutwillig und ohne fremdeinwirken zusammengebrochen ist. ;) Aber ein Versuch ist es auf jedenfall wert :)