Hallo, kennt sich jemand aus wie lange die Verjährungsfrist zwischen Krankenkasse und Privatperson ist?
Ich bin der Meinung zwei Jahre.
Ich hab heute den zweiten Brief mit einer Zahlungsaufforderung bekommen, welche aber schon über ein Jahr zurückliegen. Grundsätzlich hab ich nichts dagegen, die Forderungen sind rechtens, ich finde es aber schon nicht die beste Werbung für die eigene Versicherung, wenn ich eine Bearbeitungszeit von einem Jahr habe. Zudem kommt noch die Tatsache, dass ich mittlererweile im Jahr das fünfzig-fache an Beiträgen zu zahlen habe als die Höhe des Forderungsbetrages ist.
Ein privatunternehmen würde darüber hinwegsehen, bevor es nocht einen Kunden wegen eines solchen kleinigkeit verärgert und verlieren könnte.
Auf den zahlungsaufforderungen steht auch kein Termin drauf, deswegen mein Gedanke der Verjährung...
Übrigens bin ich erstaunt, wie wenig ein normaler mensch der krankenkasse kostet, der ab und an mal zum zahnarzt und zweimal zum allgemeinarzt geht.
steht in keinem verhältnis zu den mitgliedsbeiträgen. so ist eben solidarität...
mfg