Brief für Quad nicht vorhanden, wie an-/ummelden?
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Meine Vermieterin hat in ihrer Garage vom Vormieter ein Quad stehen, voll angemeldet usw. Aber keine Papiere dazu. Nachdem sie nun den besitzer mehrmals aufgefordert hat, das Teil abzuholen, was natürlich bisheute nicht geschehen ist, sind wir alle am überlegen, was wir damit machen. Ich würde das Teil sofort übernehmen, aber ohne Papiere kann ich anmelden ja wohl vergessen. Was also sollen wir machen? Wäre schade um das Quad.
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Hallo e36-newbie,
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Gruß
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Zitat:
aber ohne Papiere kann ich anmelden ja wohl vergessen.
(Zitat von: e36-newbie)
Und das ist auch gut so,es gehört dir ja nicht.....
Klar ist es schade,aber ich würde es evtl. der Polizei melden,oder dem Besitzer klar machen das es einfach auf die Strasse gestellt wird ,und da wird es dann für den Besitzer, evtl. kostenpflichtig abgeholt,abgeschleppt etc.
ALEA IACTA EST
Wo ich hin will ist vorne,wenn ich zurück gehe,nehme ich nur Anlauf!
klauen ist echt scheisse! egal, wer und wie der besitzer ist, er ist und bleibt der ehrliche besitzers dieses fahrzeuges!
es einfach umzumelden ist richtig scheisse! stells einfach auf die straße, wenns dich stört
Einfach auf die Strasse stellen geht leider nicht. Ich denke mal, daß der Vormieter einen Vertrag auf Garagennutzung hat. Sollte jetzt das Quad auf die Strasse gestellt werden, und es kommt abhanden, dann ist der Garagenvermieter voll HAFTBAR. Man kann dem Mieter lediglich die Rechnung für Garagenmiete aufdrücken, alles andere ist im Sinne des Gesetzes verboten. Hier hilft nur noch ein Gang zur Polizei, die den Besitzer des Quads ausfindig machen sollte. Das Quad ist zugelassen und hat also auch einen Besitzer, und wie es so schön im Amtsdeusch heißt, man soll sich nicht an fremden Eigentum vergreifen.
Zitat:
Einfach auf die Strasse stellen geht leider nicht. Ich denke mal, daß der Vormieter einen Vertrag auf Garagennutzung hat. Sollte jetzt das Quad auf die Strasse gestellt werden, und es kommt abhanden, dann ist der Garagenvermieter voll HAFTBAR. Man kann dem Mieter lediglich die Rechnung für Garagenmiete aufdrücken, alles andere ist im Sinne des Gesetzes verboten. Hier hilft nur noch ein Gang zur Polizei, die den Besitzer des Quads ausfindig machen sollte. Das Quad ist zugelassen und hat also auch einen Besitzer, und wie es so schön im Amtsdeusch heißt, man soll sich nicht an fremden Eigentum vergreifen.
(Zitat von: Old Men)
Meinte ich auch nur als kleines Druckmittel dem Besitzer gegenüber mit "auf die Strasse stellen".
Besitzer ist ja bekannt.
Wenn es aber ein Vormieter war,und die Mietkündigung schon durch ist,wird er denke ich,auch kein Recht mehr auf die Garage haben.
ALEA IACTA EST
Wo ich hin will ist vorne,wenn ich zurück gehe,nehme ich nur Anlauf!
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Nene ich will das teil net klauen. War ja nur ne frage, wie man Legal an neue Papiere kommt. Abersowas in der art dachte ich mir schon. Na mal sehen ob sich der besitzer doch noch meldet, ist ja erst knapp 1 jahr her......
was ist das denn für ein quad,markenquad oder chinaböller?