Versteigerten Artikel nicht rausgeben?
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Großwenkheim
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Hey Leute, ich hab ein rießen Problem.
Heute sind meine Sportsitze in ebay ausgelaufen und leider viiiiel zu billig!
für nur 30Euro die kompletten Sitze! (Alcantara BoaBoa)
hab ich irgendeine Chance den Verkauf ungültig zu machen?!?
vllt weil es wirklich unrealistisch billig ist oder so?
Bearbeitet von - angry-playboy am 26.04.2009 21:44:08
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Hallo Fiiisch,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Versteigerten Artikel nicht rausgeben?"!
Gruß
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Mitglied seit: 25.01.2008
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Wenn du die sachen reinstellst für 1 euro, dann musst du mit rechnen das sie für 1 euro weggehen.
Da hättest du einen mindestpreis vorher festlegen müssen.
love sucks
Zitat:
hab ich irgendeine Chance den Verkauf ungültig zu machen?!?
vllt weil es wirklich unrealistisch billig ist oder so?
(Zitat von: Fiiisch)
nein, rechtlich bist Du einen gültigen Kaufvertrag mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen eingegangen...
Mitglied seit: 17.09.2007
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328 Beiträge
Dem Käufer wird das bestimmt nicht passen. Er freut sich über das Schnäppchen, du ärgerst dich. Ist halt eBay, denke nicht, dass es weg zurück oder raus gibt. Du kannst natürlich auch das Geld zurücküberweisen, und die Sitze nicht versenden. Gibts halt eine negative Bewertung.
War mal vor Jahren in der selben Situation. Hab ne Grafikkarte die damals neu um die 350,- gekostet hat, für 11 Euro ersteigert. Mich hats gefreut, ihn weniger.
BMW - Freude am Fahren. Das sagt alles.
Mitglied seit: 16.01.2008
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Hmm ... schwierig ... würde den Käufer anschreiben und ihm erklären, dass du vergessen hattest einen Mindestpreis anzusetzen und die Sitze für 30 nicht verkaufen kannst. Entschuldige dich tausend mal und hoffe das es kein A****loch ist. Im schlimmsten Falle gibt es halt ne negative Bewertung, aber mehr sollte nit pasieren, hast ja noch nichts kassiert.
Und wenn doch in ein paar Tagen die Kohle eingeht weil du deine Bankdaten angegeben hast, überweise es halt sofort zurück.
Zitat:
kannst natürlich auch das Geld zurücküberweisen, und die Sitze nicht versenden. Gibts halt eine negative Bewertung.
(Zitat von: Dachauer85)
und wenns schlecht läuft eine Zivilklage auf Einhaltung des Kaufvertrages
könnte natürlich sein das der artikel beschädigt wurde... verstehst was ich meine?
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Mitglied seit: 02.05.2008
Großwenkheim
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194 Beiträge
nich versenden und geld zurücküberweisne is schwierig da nur selbstabholung angegeben war.. -.-
mensch so ein scheiß!
sonst jemand erfahrung?
hab gehofft dass es vllt sone art klausel gibt dass der Kaufvertrag ungültig wird solange der verkaufspreis irgendwie den tatsächlichen Wert in zu hohem maße unterschreitet
Zitat:
könnte natürlich sein das der artikel beschädigt wurde... verstehst was ich meine?
(Zitat von: b-mw-323)
Entscheident ist was in der Artikelbeschreibung steht...
ich verstehs nicht: Überlegt doch mal Ihr seit an der Stelle des Käufers...würdet Ihr das dann so toll finden?
Sollte jeder mal drüber nachdenken, bevor er die Artikel für 1 Euro Startprei reinstellt. Kann halt auch mal in die Hose gehen
naja versuchen kannst Du es ja
Mitglied seit: 29.10.2007
Sued-Berlin
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230 Beiträge
Dann hast Du einfach pech gehabt, so hart das auch klingen mag! Nur, im grunde bist du auch selber schuld, du wirst einige Dinge wie aussagekräftige Fotos, Artikelbezeichnung & Artikelbeschriebung nicht gemacht haben.
Steh dazu und gebe sie ab, alles andere ist einfach nur charakterlich sehr schwach!!
Nemo enim potest personam diu ferre -
niemand kann auf Dauer eine Maske tragen.
nen mindestpreis kannste glaub ich eh nur bei autos angeben! bei sowas geht dasniht glaub ich!
würde sagen, da haste pech gehabt!
mir is heute z.b. nen Z3 M innenspiegel durch die lappen gegangen. für 1 euro ist der weggegangen!
hatte es vergessen :(!
gib sie ab, und vergiss es!
das ist eben ebay!
hatte mal den umgekeherten fall!
hatte mal felgen gekauft,gebraucht mit reifen!
habe 560€ bezahlt inkl versand.
1 jahr später hab ich sie verkauft für über 600€!!
:D
mir würden da nen paar sachen einfallen, wie du sie nicht verkaufen müßtest, das problem: keine davon ist legal.
das einzige was dir legal helfen könnte wäre, das du die sitze im auftrag verkauft hast, und die sitze vorher ohne dein wissen schon verkauft wurden. ich schmöker mal in meinem bgb.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Fahrersitz beschädigt.Das drückt schon arg den Preis.
Artikelnummer: 280334172231
Bearbeitet von - RS-Edition am 26.04.2009 22:24:06
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Mitglied seit: 02.05.2008
Großwenkheim
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1. Ich will ja garnicht hinterfotzig da durchbeisen, mir ging es in erster linie darum ob es durch einen gutachter oder ähnliches eine chance gibt das ganze ungültig zu machen, wenn dies nicht der fall ist, ja dann habe ich pech gehabt.
2. ja der fahrersitz ist beschädigt, aber: 30euro? dafür bekommste nichmal die 4 Kopfstützen! ob der preis aus irgendwelchen gründen gerechtfertigt ist, steht außer frage, denn es ist und bleibt viel zu wenig.
3. wie ich nun feststellen muss gibts da keinen weg mehr raus, werde die sitze wie in der auktion abgelaufen abgeben, und das nächste mal etwas besser danach schaun.
@ Gr33nAcid: solltest du wirklich etwas legales in deinem büchlein finden, ich wäre dir sehr dankbar, und ich wette ne menge anderer würden sich auch darüber freun!
Mitglied seit: 05.08.2007
Braunschweig
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305 Beiträge
sieht schlecht aus für dich.
du wärst sogar verpflichtet ihn welche zu besorgen für den preis,falls die jetzt auf einmal defekt oder weg oder sonst was wären.
ich würde das hier nicht so breittreten im forum! wer weiss, ob der käufer nicht hier angemeldet ist ;)!!
gib sie ab, und nächstes mal besser aufpassen!
scheisse gelaufen!
ich würde dir als käufer so ziemlich alle rechtsmittel dies für diesen fall gibt aufbürgen , wenn du den artikel für 1 euro anfangsgebot einstellst und keinem zum hochbieten einweist dann musste halt damit rechnen als ehrlicher ebayer auch mal auf die finanzielle schnauze zu fallen abe rdann die ware nich rausgeben is einfach nur hinterfotzig!
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Mitglied seit: 02.05.2008
Großwenkheim
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194 Beiträge
ich sags nochmal, ich habe es niemals vorgehabt das ganze mies über die bühne zu bringen nur um bei meinem geld zu bleiben!
und da ist es auch völlig egal ob der Glückspilz hier angemeldet ist!
ich hab lediglich nach Klauseln oder ähnlichem gefragt, die mir hier helfen können! davon gibt im Leben so viele und die wenigstens sind der allgemeinheit bekannt, deswegen frage ich auch nach!
(im übrigen war mein erstellter Threadname nicht der jetzige, sondern Wichtig - Frage zu ebay) falls das den eindruck erwecken sollte ich will nur ne möglichkeit finden den Käufer zu verarschen.
Sitze wurden übernacht geklaut.Mehr gibs da nicht zu sagen.
Zitat:
Sitze wurden übernacht geklaut.Mehr gibs da nicht zu sagen.
(Zitat von: playa44)
lol genau geklaut von den heinzelmännchen!
das bringt ihn aber auch nich weiter, selbst wenn die ware wirklich geklaut würde , und der andere ebayer das auch weis kann er auf eine vergleichbare ware einklagen da er einen rechtsgülzigen vertrag besitzt!
Mitglied seit: 22.03.2007
Kreis Recklinghausen
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108 Beiträge
Dann muss er aber gleichwertiges liefern.