Artikel ersteigert - nicht bezahlt - Inkasso...
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Mitglied seit: 23.05.2008
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Hab da ein Problem, ich habe ca. mitte Mai diesen Jahres etwas bei Ebay (bei einem Händler) ersteigert. Habe den Artikel vorerst nicht bezahlt da mir etwas nicht ganz klar war (wurde als Heckschürze beschrieben aber sah wie ein Heckschürzenansatz aus) usw... eine Antwort blieb aus vom Verkäufer.
Der Verkäufer hat sich bei mir auch nicht mehr gemeldet, irgendwann später hab ich noch einmal die Kaufabwicklungsemail von Ebay erhalten aber mehr nicht... es gab auch keinen Streitfall wegen eines nicht bezahlten Artikels bei Ebay was er hätte machen können.
So heute hab ich einen Brief von einer Inkassogesellschaft erhalten, sieht auch echt aus man findet auch nichts schlechtes über die.
Auf jeden Fall wird mir erklärt dass ich etwas per Vorkasse gekauft habe am 14.05 und am 17.07 soll ich eine Mahnung vom Verkäufer erhalten haben (war aber nicht so denke das war die zweite Kaufabwicklungsemail von Ebay).
Auf jeden Fall heißt es dass ich den Gesamtbetrag bis zum Tag X bezahlen soll und noch dazu 37,00 Euro Inkassogebühren.
Jetzt hab ich den Verkäufer bei Ebay wieder gefunden, ist eine GmbH und in deren AGB steht folgendes:
(Rechtschreibfehler sind nicht meine Schuld die AGB ist echt so drin)
2. Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung
a) Widerrufsrecht: Sie knen Ihre Vertragserklung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Grden in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder durch Rksendung der Waren widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Empfang der Waren, jedoch nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist gent die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklung oder die rechtzeitige Rksendung der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die oben genannte Adresse, Email oder Fax.
Das heißt ja ich kann vom Kauf zurück treten ohne einen Grund anzugeben und die Frist dafür beträgt 2 Wochen aber diese 2 Wochen beginnen erst ab dem Tag an dem ich den Artikel erhalten habe. So jetzt könnte ich doch theoretisch schon vorher davon zurück treten um denen - und viel wichtiger mir natürlich - die Arbeit zu sparen.
Also müsste ich nur noch die 37,00 Euro Inkassogebühren bezahlen, seh ich das richtig?
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Hallo petrit_g,
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Gruß
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Mitglied seit: 03.07.2006
erding
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3 Beiträge
Das ist alles leider nicht so einfach. Du hast ja den Kauf nicht wiederrufen, oder sehe ich das falsch? Bei solchen Dingen würde ich in jedem Fall zu einem Anwalt raten, sonst kanns echt blöd ausgehen.
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314 Beiträge
Nein siehst du schon richtig aber ich würde halt dann jetzt den Kauf widerrufen, also den Widerruf mit der GmbH abklären und dann der Inkassogesellschaft ihre 37,- überweisen.
Die AGB bei Ebay besagt ja dass ich ein 14 tägiges Rückgaberecht habe und die Frist beginnt ab dem Tag an dem ich die Ware erhalten habe, theoretisch kann ich ja den Widerruf vorher mit dem Verkäufer eingehen. Sonst würde ich halt bezahlen und den Artikel zurücksenden aber das wäre ja unnötige Arbeit für den Verkäufer und für mich die Versandkosten würden auch noch dem Verkäufer anfallen da abe einem Warenwert von 40,00 Euro der Verkäufer dafür aufkommen muss (steht auch in den AGB).
Mitglied seit: 10.02.2008
Magdeburg
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236 Beiträge
ich wuerde trotzdem mal zum anwalt gehen, bin nicht mal sicher, ob unter diesen umstaenden das inkassoverfahren rechtens ist ...
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es gibt zwei arten von fussgaengern ... schnelle und tote!
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Das Problem ist ich hab keinen Anwalt und auch keine Rechtsschutzvers.
Inzwischen hat der Händler auch keine Artikel mehr bei Ebay und sein Profil hat nur noch 66,7% positive Bewertungen, der eigene Online-Shop geht auch nicht.
Das Gute ist halt dass die ganze Sache ein Fernabsatzvertrag ist da ja alles übers Internet ging, da hat man immer eine Rückgabefrist von 14 Tagen nach erhalt der Ware ohne angabe von Gründen.
Theoretisch ist die Beschreibung irreführend und somit ein gravierender Mangel da ja eine Heckschürze versprochen wird aber es eigentlich doch nur ein Heckschürzenansatz ist. Würde aber das Ganze gerne so schnell wie möglich erledigen.
Hab mir überlegt mal am Montag bei dem Hänlder anzurufen, mal sehen ob die überhaupt noch existieren und falls ja das Ganze abklären und die auch informieren dass ich dieses Rückgaberecht habe usw... das wissen die auch steht ja sogar in deren eigenen AGBs.
Hoffe einfach mal dass die noch ein wenig Kopf haben und okay sagen, dann werde ich meinen Rücktritt noch faxen, sicher ist sicher und mal die Inkassotypen anrufen und noch mit denen reden.
Mitglied seit: 27.11.2001
irgendwo in Bayern
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4498 Beiträge
du kannst erst ab erhalt der ware zurücktreten.
natürlich spart man sich das ganze wenn man das eher macht. das ist aber nicht agb konform und wird auch sonst nirgends praktiziert.
bei jedem shop bei dem du kaufst liefert erst die ware. ab da kannst du zurücktreten.
mfg
chris
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314 Beiträge
Zitat:
du kannst erst ab erhalt der ware zurücktreten.
natürlich spart man sich das ganze wenn man das eher macht. das ist aber nicht agb konform und wird auch sonst nirgends praktiziert.
bei jedem shop bei dem du kaufst liefert erst die ware. ab da kannst du zurücktreten.
(Zitat von: chris_s)
Ja hab ich mir auch schon so gedacht aber vielleicht zeigen die sich einsichtig darum will ich da mal anrufen und das abklären.
Warum sollte man warten müssen bis man die Ware hat, um sich vom Kaufvertrag lösen zu können? Das entbehrt m.M. nach jeder Logik.
Ich kenne auch kein Gerichtsurteil, was den Käufer zunächst zur Abnahme gezwungen hat, um seinen Vertrag dann rechtsmäßig widerrufen zu können.
Ich würde keinen Cent an die Inkassoagentur zahlen, sondern nur nochmal meinen Widerruf bekräftigen.
Das Verhalten des Verkäufers ist schon absurd - auch wenn es vielleicht nervig ist, dass Käufe doch nicht durchgeführt werden.
Laut den Bestimmungen von eBay verpflichtet sich der Bieter bei erfolgreichem Gebot, den Artikel für den bei Ende der Auktion errechten Preis zu kaufen!
Wenn Du Dir nicht sicher warst, was Du ersteigerst, warum hast Du dann überhaupt erst geboten??
Warum hast Du nicht Deine Möglichkeiten genutzt, um mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten?
Fast jeder hier schimpft darüber, daß er bei eBay verarscht wurde, wenn ich dann sowas lese könnt ich grad kotzen!
Gruß, Fabi
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314 Beiträge
Das Teil wurde als Heckschürze beschrieben und war auch so abgebildet, darum habe ich es gekauft. Dann hat mir einer gesagt dass AC Schnitzer normal keine Heckschürzen für den E36 baut sondern nur einen Ansatz der auf die originale Heckstoßstange dran kommt. Da das Angebot einen neuen Artikel enthalten hat, konnte es also nur ein Ansatz sein da ja AC Schnitzer keine neuen Heckstoßstangen verkauft sondern nur neue Heckstoßstangenansätze.
Klar habe ich mich durch mein Gebot/Sofortkauf zum erwerb des Artikels verpflichtet, aber da ein Kauf über Ebay unter die Gesetze für Fernabgabeverträge fällt, habe ich als Privatperson gegenüber einem Händler das Recht den Kauf nichtig zu machen, dazu habe ich 14 Tage Zeit (nach Erhalt der Ware).
Daher hat man bei Onlinekäufen immer ein Rückgaberecht von 14 Tagen, kaufe ich etwas im Geschäft ist der Verkäufer nicht verpflichtet den Artikel wieder zu nehmen auch wenn ich eine Rechnung habe (Ausnahme defekte Artikel o. ä.).
Wo hab ich geschrieben dass ich verarscht worden bin? Vielleicht erst lesen, dann denken und dann antworten, dann sparst du dir auch das "Kotzen"...
Du hast ihn ja nicht mal gekauft, weil Du ihn nicht bezahlt hast! Dazu wärst Du aber verpflichtet gewesen. Und vorher kannst Du den Kauf auch nicht rückgängig machen.
Und wenn Dir was nicht ganz klar ist bei einer Auktion, warum hast Du dann erst drauf geboten?
Erst schlau machen, dann bieten!
Wäre der Verkäufer aus dem Forum gäbe es sicher einen "Käufer zahlt nicht"-Fred, in dem man sich über genau so ein Verhalten aufregen würde!
Gruß, Fabi
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 23.05.2008
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314 Beiträge
Okay nochmal ganz langsam und extra aufgeglieder:
- Auktionsbeschreibung: Original Heckschürze von AC Schnitzer, Zustand neu, Bild zeigte eine am Auto verbaute AC Schnitzer Heckschürze (also eine komplette)
- ich habe den Artikel ersteigert
- mir wurde von einem außenstehenden gesagt, dass AC Schnitzer keine kompletten Heckschürzen für den E36 hat sondern nur Heckschürzenansätze
- daraufhin meine Nachfrage beim Verkäufer, Reaktion? Keine...
- ca. 1 Woche später eine weitere Anfrage von mir... wieder nichts
- es gab keinen Streitfall bei Ebay (was normal jeder Verkäufer macht wenn ein Artikel nicht bezahlt wird, alleine schon um sich die anfallenden Ebay-Gebühren zu sparen)
- die Sache war "erledigt" da es keine Rückmeldungen gab, auch keine Mahnung und keine Antworten auf meine Nachfragen
- erst jetzt kam das Schreiben vom Inkassobüro
Und ja mir ist klar, dass die Regel besagt dass ich den Artikel erst bezahle, dann erhalte und dann zurück senden kann.
Ich will aber dem Verkäufer die Arbeit und die Kosten (Rücksendung muss ebenfalls vom Verkäufer getragen werden da ja der Artikelwert die 40,- übersteigt) ersparen.
Wenn der Verkäufer uneinsichtig ist ist das sein Problem, ich bezahle gerne und warte ab bis ich die Sendung erhalte und schicke sie dann auch gleich zurück und lasse mir mein Geld überweisen... für mich kein Problem warum einfach wenn es auch kompliziert geht.
Ich habe mir die Artikelbeschreibung durchgelesen, das Bild angesehen und dann das Ganze gekauft. Mir wurde erst von einem außenstehenden gesagt dass das wahrscheinlich nur ein Heckschürzenansatz ist oder evtl. eine gebrauchte komplette Heckschürze da AC Schnitzer nur neue Ansätze macht nichts anderes. Also wäre die Artikelbeschreibung gravierend abweichend vom eigentlichen Artikel.
Bearbeitet von - petrit_g am 22.09.2008 00:54:15
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
ist doch dein Pech wenn du den Aktikel kaufst!
Dann hättest du bezahlen müssen, hättest die Stoßstange bekommen und wenns dir nicht gefallen hätte hättest du das ganze innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Ware zurückschicken können!
...don´t care about tomorrow!
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314 Beiträge
Moment ich glaube ihr versteht etwas nicht, mir gehts nicht um die Inkassokosten, die sind kein Problem die haben alles richtig gemacht.
Mir ging es nur darum ob ich vielleicht vorher vom Kauf zurück treten kann wenn der Verkäufer einsichtig ist. Mir ist klar dass ich normal bezahlen muss und erst nach dem Erhalt alles wieder zurück senden kann, ich wollte nur wissen ob es vielleicht vorher möglich ist.
Für mich gibt es wenn ich bezahle und das Paket erhalte kaum Nachteile, ich muss nur ein mal zur Post, ein Fax an den Händler senden dass ich den Artikel nicht will und auf mein Geld warten.
Klar kannst Du vom Verkauf vorher zurücktreten wenn man es
so sagen kann, liegt halt im Ermessen das Händler sofern
sich dieser überhaupt meldet. Hatte mal einen ähnliches
Fall wo ich über's Wochenende 2mal den gleichen Artikel
ersteigert hatte. Hab den einen Verkäufer dann angeschrieben
und gesagt das ich den Artikel nicht mehr brauche und er
von mir die Angebotsgebühren erstattet bekommt. Brauchte
ich aber nicht zahlen da er über ebay den "Kaufverzicht"
eingeleitet hat und somit seine Gebühren automatisch gut-
geschrieben bekommt. Ist natürlich eine fiese Sache wenn
der Händler keinen Kontakt wahrnimmt und auf den Verkauf
des Artikels auf diese Art besteht.
BMW Team Oberhavel