Rücktrit beim privatkauf dringendl
Anwalt und Ende.
@mb100
Mit 'Wandlung' meinte ich nicht den rechtlichen Begriff, sondern einfach die Rückabwicklung. Sprich: Der Verkäufer muss das Fahrzeug zurücknehmen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Stefan177,
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Gruß
@MB100
Ob ich mich hier raus halte oder nicht,entscheidest doch nicht du. Du kannst hier noch so mit Artikeln aus dem BGB um dich werfen. Es ist und bleibt Auslegungssache des Richters.Gerade im Privatkauf gibt es viele Nischen. Es steht Aussage gegen Aussage. Wenn er ihm mitgeteilt hat,dass das Diff gewechselt wurde ist der TE in der Beweispflicht. Ich bin mir sicher, dass es zu 70% abgelehnt wird.
Theorie und Praxis ist immer zweierlei, ebenso Recht haben und Recht bekommen.
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Warum soll hier Aussage gegen Aussage stehen? Das falsche Differential ist doch verbaut. Wo ist das Problem?
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Das er es ihm mündlich mitgeteilt hat.
@TE: Wenn du Rechtsschutz hast, probier es auf jeden Fall über Anwalt. Ohne Rechtsschutz o.Ä. würde ich diese Kosten nich auf mich nehmen.
Hast du den Verkäufer schon wegen Schadenersatz angesprochen oder hat er gleich abgelehnt?
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Ich werde MB 100 seinem Wunsch entgegenkommen und mich jetzt hier raushalten. Wahrscheinlich hab ich einfach schon zu viel Negatives in Sachen Privatverkauf in Erfahrung gebracht und denke ein wenig zu realistisch.
Deshalb lasse ich hier mal andere mutmaßen und ihr gelerntes und studiertes zum Ausdruck bringen.
An den TE:
Trotzdem viel Erfolg für einen glimpflichen Ausgang!!!
MfG
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Zitat:
@MB100
Ob ich mich hier raus halte oder nicht,entscheidest doch nicht du. Du kannst hier noch so mit Artikeln aus dem BGB um dich werfen. Es ist und bleibt Auslegungssache des Richters.Gerade im Privatkauf gibt es viele Nischen. Es steht Aussage gegen Aussage. Wenn er ihm mitgeteilt hat,dass das Diff gewechselt wurde ist der TE in der Beweispflicht. Ich bin mir sicher, dass es zu 70% abgelehnt wird.
Theorie und Praxis ist immer zweierlei, ebenso Recht haben und Recht bekommen.
(Zitat von: Heckpropeller)
Sorry aber nur das Grundgesetz hat Artikel ansonsten heißt es Paragraph.
BTT:
@frieder85 hast Du denn jetzt nochmal Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen und Ihm Dein Anliegen erörtert?
Das sollte der erste Schritt sein.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Habe den Fehler schon mit bekommen. Weiss auch nicht was in mich gefahren ist. =)
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