wieviel abstand gewinn durch 3mm spurplatten
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Hallo leute habe eine frage war am freitag meine felgen (ASA ZR1 18 zoll ET 40) und mein gewindefahrwerk KW V.2 eintragen doch der tüv hat eins bemängelt der abstand zwischen felge und federbein vorne war zu gering jetzt meine frage würden 3 mm spurplatten ausreichen? habe die leider nicht da sonst würde ich es ja ausprobieren will die mir kaufen habe günstige gefunden! hoffe ihr könnt mir helfen!!!
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Hallo BmW68,
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Gruß
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Soweit ich weiß, müssen 5 mm abstand von
Felge zum Federbein gewährleistet sein.
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
wieviel abstand hast du jetzt??
also jetziger abstand + 3mm = der abstand den du mit den platten hast!
aber ich denke des wird reichen!
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also ich habe im normalen zustand ca. 1-2mm geschätz aber es schleift garantiert nix! beim tüv hat er dann mein auto auf nur ein reifen abgelassen und er meinte jetzt würde es schleifen!!! heist es das ich bei 3mm spurplatten + 3mm abstand habe!? noch ein problem besteht muss ich die 3mm platten eintragen? auf den platten ist nix eingestandst und somit hat der verkäufer kein gutachten dafür?
Mitglied seit: 15.11.2007
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Den abstand den du jetzt hast (1-2 mm) + 3 mm spurplatten. den abstand hast du dann, da du ja logischerweiße 3 mm nach außen rückst. Jedenfalls sind meines wissens, 5 mm pflicht.
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hmmm... ok aber was meint ihr zu dem das die teile ohne gutachten sind!!! und wie siehts aus wenn ich mein fahrwerk hochschraube vergrößert sich der abstand dann???
Danke für eure hilfe!
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Was ist ohne gutachten?
der abstand gleich bleibt, da das federbein sich ja nicht bewegt ;-)
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
also ich glaub nicht das sich der abstand so spürbar vergrößert wenn du es hoch schraubst, und wenn deine spurplatten kein gutachten haben dann bekommst du die logischerweise auch normalerweise nicht eingetragen außer die machen vll eine sondereintragung und das kannste wahrscheinlich nicht zahln und dafür kannste dir dann gleich welche holn mit gutachten aber so genau weiß ich das leider nicht.. jedoch musst du halt auch nur schaun wenn du die 3mm drauf machst das dann dein rad bei volleinschlag nicht am kotflügel anstreift weil dann bekommst du auch keinen tüv..
grüße
Autos werden hinten angetrieben...
...alles andere sind Kutschen! :D
5mm sind vorgeschrieben, 3mm Abstand gibts mit Reifenbindung...
Denke mal das Du jetzt mindestens 1-2mm Abstand hast, sonst würden die Reifen ja bereits am Federbein anliegen...
also reichen 3mm Spurplatten
Bei einigen Gewindefahrwerken steht im Gutachten schon drin, daß Spurplatten verbaut werden müssen. Meistens handelt es sich dann um 5mm Platten. Steht in deinem Gutachten vom FW nichts dergleichen drin??
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fahre KW Variante 2 so genau weis ich das garnicht ob es dran steht!
MFG
Mitglied seit: 06.11.2008
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ich habe ein KW Gewinde Variante 1 verbaut und musste auf ner 8mal17 ET35 Felge noch 5er Spurplatten verbauen ( von H und R) dazu noch längere Schrauben vorne und dann passte das
also denke ich mal das du sogar 10er Platten brauchst da du ja auf ET30 kommen solltest, wenn der Tüvler aber meinte das 5 langen dann verbau nur 5er Platten
- mit 3mm zu wenig abstand haben vorne zwischen Dämpfer und Rad
- keine Eintrag der Spurplatten bekommen
- deine Schrauben zu kurz sein um 6,5 Umdrehungen tragbares Gewinde hinzubekommen
lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D
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