Fahrzeug anheben, Eintragung notwendig?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 10.08.2008
Berlin
Deutschland
22 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 30.03.2009 um 20:09:14 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo Leute,
ich habe meinen E36 tiefergelegt gekauft. Was anfangs als coole Optik und "ein schön zu haben" Merkmal war, entpuppte sich für mich nach inzwischen 6 Monaten zum Laster.
Jetzt werde ich demnächst in Polen sein und da würde ich den Wagen gerne auf seine ursprüngliche Lage anheben. Sagt mal, muss ich das anschließend in irgendwelchen Papieren festhalten oder gilt so etwas nur für den umgekehrten Fall wenn man den Wagen tiefer legt, dass man nachweisen kann, dass alles ordnungsgemäß gemacht wurde?
Danke für eure Hilfe...
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 30.03.2009 20:09:14
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo madball,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fahrzeug anheben, Eintragung notwendig?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Hi,
Wenn du die Serienmäßige Federn wieder drunter baust musst du nichts eintragen lassen..
Ciao
Ist nicht alles so einfach,wenn man's doppelt nimmt..
www.ece-tuning.de.gg ( Verkaufe Einschweißblech.Bilder und Info HIER !!! )
Jetz auch Einschweißblech für M3 Kiemen zu bekommen!
home.arcor.de/galaxis3/ecetuning/mycar.html ( Mein Beamer )
Mitglied seit: 17.08.2006
Sangerhausen
Deutschland
459 Beiträge
wenn du ihn in den originalen zustand zurücksetzt, dann brauchst du es nicht eintragen. so lief er ja original vom band.gruß
°°°viele e36 teile auf lager°°°
Nur das ggf. damals nach dem Einbau des Tieferlegungsfahrwerks
eine Spurvermessung bzw. Spurkorrektur vorgenommen wurde die
mit Wechsel des Fahrwerks nicht mehr stimmt.
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
Deutschland
2675 Beiträge
Frage: Gilt das nur für Fahrwerke oder Allgemein ??
Mich hat vor Jahrezehnten mal ein Polizist mit meinem Fahrzeug zum TÜV geschickt, weil eine eingetragene Webervergaseranlage nicht mehr eingebaut war (zurückgerüstet auf Original-Einspritz-Anlage).
Dort wurde die Weber-Anlage explizit ausgetragen (gestrichen).
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Also wenn das Auto in den ursprünglichen ORIGINALEN Zustand zurück gebracht wird, muss m.E. keine Abnahme erfolgen.
Sollten allerdings andere Zubehörteile in Verbindung mit dem Sportfahrwerk eingetragen sein, dann muss eine erneute Begutachtung erfolgen, da durch die Umrüstung Jene mit beeinflusst werden könnten.
Paradebeispiel: Radreifenkombination i.Verb. m. Spurplatten, wobei die Spurplatten nicht einfach entfallen dürfen, da sonst die Freigängigkeit der Radreifenkombination nicht ausreichend gegeben sein könnte.
Gruß Berndi
BMW - Gibt's noch was anderes!