E39: Eintragung notwendig -Ja oder nein?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.03.2010 um 22:14:26 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.Hallo,
ich komme zwar ausm E46-Forum, aber ich habe eine Frage. Ein Bekannter von mir hat bei seinem 520i (BJ:1998) folgende Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen: 235/40 R18 mit ET: 20 auf der Vorderachse und ET: 24 auf der Hinterachse. Die Felgen haben laut Gutachten ne ET: 13, muss er diese nun beim TÜV eintragen lassen oder nicht? Weil die Felgen sind nur fürn E39 laut Gutachten freigegeben. Über ne Antwort wäre ich dankbar!
MfG
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.03.2010 um 22:14:26
Wenn ich Mercedes fahren will, ruf' ich mir ein Taxi!
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Hallo Topasblau,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "E39: Eintragung notwendig -Ja oder nein?"!
Gruß
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Zitat:
Hallo,
ich komme zwar ausm E46-Forum, aber ich habe eine Frage. Ein Bekannter von mir hat bei seinem 520i (BJ:1998) folgende Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen: 235/40 R18 mit ET: 20 auf der Vorderachse und ET: 24 auf der Hinterachse. Die Felgen haben laut Gutachten ne ET: 13, muss er diese nun beim TÜV eintragen lassen oder nicht? Weil die Felgen sind nur fürn E39 laut Gutachten freigegeben. Über ne Antwort wäre ich dankbar!
MfG
(Zitat von: Topasblau)
Hi ja muss er sobald die Reifengröße, Die Felgenbreite, Größe und et abweicht muss eingetragen werden
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Alles Klar, Danke :D
Wenn ich Mercedes fahren will, ruf' ich mir ein Taxi!