Zitat:
Aber wenn der bei ebay was anbietet, ist ja logisch das da auch private Käufer bieten, der kann ja nicht nach der Auktion sagen, das er nicht an private verkauft.
(Zitat von: Neob18)
Doch, irgendwie geht das afaik. Also dass man den Käuferkreis vorher definiert. Hab ich schon öfters gesehen - aber dann halt wirklich bei Gütern, die sich kein Privater reinstellt. Ich glaub, die wenigsten ham ne Blasmaschine im Wohnzimmer stehen.
Muss mich da aber demnächst selbst noch schlau machen...
Kleiner Edit:
Dass man nur an Gewerbetreibende verkauft, ist möglich, es muss aber auf jeden Fall in der Auktion ganz oben klar und deutlich hervorgehoben werden. Auch wird empfohlen, dass man es als Anbieter so einstellt, dass nur solche Bieter mitbieten können, die sich vorher beim Anbieter der Ware registriert haben.
Mal ein
Urteil aus Hamm (woher sonst?) - und eine kleine
Besprechung hierzu.
Fehlt das alles, könnte der Anbieter Probleme kriegen...
Bearbeitet von - mb100 am 26.03.2009 22:22:50