Nach ebay Auktion schaden festgestellt
steht doch weiter oben, 185 Euro
Mitglied: seit 2005
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Hallo E36-Freak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Nach ebay Auktion schaden festgestellt"!
Gruß
Zitat:
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass er denkt, dass Du ihm ein Märchen erzählst, dass der Motor defekt ist. Der Typ wird wohl denken, dass Du ihm den nicht geben willst weil der Motor zu günstig weg gegangen ist.
Wie schon geschríeben,
händige ihm den Motor aus und lass Dir nochmal schriftlich bestötigen, dass Du ihn auf den Mangel hingewiesen hast.
FERTIG, der Rest ist dann sein eigenes Problem.
(Zitat von: shgfa)
ganaus so würde ich es auch machen.
Bei ebay muss man schon aufpassen, wenn man sich zb ein auto kauft ist der verkäufer komplet aus dem schneider, auch wenn der wagen defekt ist.
man kauf immer auf eigenes Risiko. Daher gibt es den käuferschutz
doch ich finde es angemessen, dass du ihn informiert hast.
soll der abholen und gut ist
Mitglied seit: 22.03.2007
Ostbayern :-)
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463 Beiträge
hm, wegen 185euro so nen aufwand.. wenn er kommt sagst ihm 150euro, da der motor defekt is......
solltest du tatsächlich post von einem anwalt bekommen halte unbedingt deinen
mund!!!! dann such dir auch einen anwalt, der kostet zwar ne stange geld, aber dafür kann er einiges retten.
selbst wenn du ehrlich gegenüber dem gegnerischen anwalt bist wird er dir einen strick aus deiner aussage drehen! er vertritt nämlich seinen mandanten und nicht dich.
geh auch auf keinem fall zur polizei wenn du eine vorladung wegen betruges erhalten solltest. wenn du trotzdem hingehst nur deinen namen, geburtsdatum und wohnort benennen, ansonsten klappe halten.
je weniger du sagst desto besser für dich. ich kann mir vorstellen sofern ein strafverfahren eingeleitet wurde, wird dieses eingestellt.
solltest du allerdings auf eigene faust aussagen tätigen kannst du davon ausgehen das du aus der nummer nicht mehr heraas kommst.
wichtig ist jetzt erstmal das du alle mails die DU geschrieben hast und die ER geschrieben hat ausdruckst damit du "beweise" vorlegen kannst.
http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/259456.html
Zitat:
Zitat:
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass er denkt, dass Du ihm ein Märchen erzählst, dass der Motor defekt ist. Der Typ wird wohl denken, dass Du ihm den nicht geben willst weil der Motor zu günstig weg gegangen ist.
Wie schon geschríeben,
händige ihm den Motor aus und lass Dir nochmal schriftlich bestötigen, dass Du ihn auf den Mangel hingewiesen hast.
FERTIG, der Rest ist dann sein eigenes Problem.
(Zitat von: shgfa)
ganaus so würde ich es auch machen.
Bei ebay muss man schon aufpassen, wenn man sich zb ein auto kauft ist der verkäufer komplet aus dem schneider, auch wenn der wagen defekt ist.
man kauf immer auf eigenes Risiko. Daher gibt es den käuferschutz
doch ich finde es angemessen, dass du ihn informiert hast.
soll der abholen und gut ist
(Zitat von: Esrarengiz)
So würde es wohl jeder hier machen...der Punkt ist, der Käufer will nen kompletten Motor ohne (beginnenden) Lagerschaden und ratet mal wer da die Reparatur bezahlen soll? Das ist wohl der Hauptgrund, das der Typ sonnen Stress macht und auf die bei Ebay angegebene Artikelbeschreibung pocht.
Zitat:
So würde es wohl jeder hier machen...der Punkt ist, der Käufer will nen kompletten Motor ohne (beginnenden) Lagerschaden und ratet mal wer da die Reparatur bezahlen soll? Das ist wohl der Hauptgrund, das der Typ sonnen Stress macht und auf die bei Ebay angegebene Artikelbeschreibung pocht.
(Zitat von: E36-Freak)
So siehts aus. Das hatte ich garnicht bedacht in meiner Aussage.
Ich würde daher versuchen, daß Geschäft rückgängig zu machen. Da Du - wie E36-Freak richtig schreibt - nicht nur mit einer Kaufpreisminderung zu rechnen hast, sondern vielleicht sogar wenns blöd kommt die Reparatur bezahlen musst.
Lieber den Motor nochmal als kaputt einstellen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Geschäft rückgängig machen geht doch nur, wenn der Käufer damit einverstanden ist. Ist ja hier nicht der Fall...
Sieht hier auf jeden Fall nicht gut für den Verkäufer aus.
Was ich hier anmerken will:
Du kaufst einen Motor, schaust ihn nichtmal an und verkaufst ihn dann weiter.
Soweit so okay, aber warum kommst du NACHDEM der Motor verkauft ist auf die Idee ihn aufzumachen?
Wenn man das macht, dann BEVOR man ein Verkaufsinserat einstellt.
Wie kannst du sonst angeben, dass der Motor im guten Zustand ist (was du wohl angeben hast!?)?
Kann im Enddefekt noch richtig teuer werden. Da geht es dann nicht um Kleinigkeiten wie 185€...
Hallo,
ich will mal kurz erklären wie die Rechtslage wirklich ist:
Sachverhalt:
Der Verkäufer bietet einen einwandfreien Motor an und sagt nach der Auktion der Motor sei defekt. Richtig?
Der Verkäufer ist verpflichtet einen einwandfreien Motor zu liefern. Es besteht ein Kaufvertrag, der ihn dazu verpflichtet. Privatverkauf ist unerheblich, der Motor muss natürlich trotzdem einwandfrei sei.
Der Verkäufer hat kurz gefasst folgende Rechte:
-kann Nacherfüllung verlangen (in dem Fall Reparatur oder der verkäufer muss einen einwandfreien Ersatz Motor liefern)
-kann vom Vetrag zurücktreten oder Preis mindern (will der Käufer nicht)
-Schadensersatz fordern (z.B. Käufer lässt den Motor reparieren -> Verkäufer muss Reparatur bezahlen).
Der Käufer ist soweit wie der Sachverhalt geschildert wurde eindeutig im Recht. Ich würde versuchen die Sache gütlich zu regeln.
Wenn der Käufer bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, dann wirds richtig teuer. Ratet mal an wen die Anwaltsrechnung geschickt wird!
MFG
ich muß ThaFreak recht geben, mich würde auch mal interessieren
warum du ihn nach dem verkauf aufgemacht hast?
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Zitat:
Der Verkäufer hat kurz gefasst folgende Rechte:
(Zitat von: cargraphics)
Mach hier aus "Verkäufer" "Käufer", dann kann ich deinem Beitrag zu 100% zustimmen ;)
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ich erkläre es jetzt nochmal:
ich habe den motor selbst bei ebay gekauft.dann wieder reingesetzt mit der beschreibung die der motor während meiner auktion hatte.dann habe ich ihn verkauft .so ich habe den vorbesitzers des motor angeschrieben und angerufen es solle mir doch belege geben um die laufleistung und die beschaffenheit des motor zu beglaubigen.darauf kam nichts.dann haben ich ihn aufgemacht und mit meinen eigene kenntnissen überprüft um sicher zu gehen das er sauber ist wie in seiner artikel beschreibung.ich habe selbst festegestellt das die pleullager etwas spiel haben,ob dies nun ein schaden ist oder nicht weiß ich nicht bin ja kein fachmann.das habe ich dem käufer mitgeteilt,er wollte den motor trotzdem.habe seine email noch die das bestätigt.jetzt hat er sich einen anwalt geholt und klagt ich wegen intern et betrug an.
Ist natürlich blöd gelaufen, aber für dich sieht es dadurch nicht besser aus.
Der Käufer kann auf die Ware bestehen, so wie sie in der Auktion beschrieben wurde.
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@kaibruecher:
Noch beschissener gings nicht!!! deranwalt von ihm wir dich mit den sachen die du da geamcht hast "zerfetzen" vor gericht! da haut dich garnix mehr raus!!!
1. warum zum geier machste den motor auf um zu schauen wie er ausseiht NACHDEM er verkauft ist??? haste das so morgen bei 1 promille restalk gemacht???
2. du hast KENNTNISSE davon wie nen motor aussieht wenn er defekt ist usw
du kommst da mit garnix raus!!!!
hättest du die klappe gehalten und das ding zu gelassen und ihm wäre der motor um die ohren geflogen plädiert man darauf das DU KEIN PLAN von motoren hast!!!!!!!!!!!!!!!!!!1 das ist das einzigste was geht und das hast du dir selbst zu vollen 100% versaut
wenn du rechtsschutz hast, dann mach dich SOFORT auf die socken zum anwalt!!!! sonst haste nen noch dickeres problem!
heisst jetzt nich das du nen idiot bist oder so aber da haste scheisse gebaut und zwar richtig dicke und da geht jetzt nur noch schadensbegrenzung!!! so vögel wie der säger da die lassen nich locker!!! hatte auch mal son problem wegen autoverkauf und der hat mich platt gemacht obwphl er mein auto geschrottet hatt!!!
MfG Timmey
Mitglied seit: 01.07.2006
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möglcihkeiten wies ausgeht:
1: der bananenbieger checkt das du ihm nich ans bein pissen wolltest und gibt ruhe und freut sich kein schrott gekauft zu haben.
2: der wird vordern das der motor instandgesetzt wird
3: er will nen gleichwertigen motor haben wenn nich sogar nen neuen(wenn er schon so kommt kann man auch erwarten das er nen neuen fordert LOL)
4: du kriegst obendrein einen aufn sack wegen BETRUGES....
ERGO: AB ZUM ANWALT
Zitat:
4: du kriegst obendrein einen aufn sack wegen BETRUGES....
(Zitat von: Dj BRG)
kriegt er nicht...schonmal die Tatbestandsmerkmale des Betruges gem. §263 StGB durchgelesen? Es fehlt hier ganz klar die Täuschungsabsicht, ferner hat er sich weder einen Vermögensvorteil verschafft noch das Vermögen eines anderen beschädigt..
isn Druckmittel um den Edit
Verkäufer einzuschüchtern, wird eh eingestellt
Bearbeitet von - E36-Freak am 23.03.2009 07:30:00
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@e36-freak:
klar, normalerweise sollte er keienn wegen betruges aufn sack kriegen aber in diesem rechtssystem und wo soviele vollidioten mit rechtsschutz rum laufen musste mittlerweile ech tmit allem rechnen!!!
habe selbst mein auto verkauft, er is ohne öl gefahren und die pleullager waren angelaufen und ich musste den wagen zurück nehmen und hab einen wegen betruges aufn sack bekommen un dbin nun vorbestraft!!!!! also ich glaub schon lange nich mehr an gerechtigkeit usw wenn ich mir diese vollidioten von staatsanwäten und richtern anschaue die von nix ne ahnung haben!!!!!
Kann hier nur über meine Erfahrungen berichten und da werden solche Dinger halt meistens eingestellt, selbst wenn es in einigen Fällen ungerechtfertigt ist...
der Geschädigte bleibt meistens auf der Kohle sitzen, klar das immer mehr Leute eine RS abschliessen, um wenigestens einen Teil des Geldes auf dem Zivilwege wieder zu bekommen und klar ist auch, das die Gerichte mit Bagatellsachen, wo es um einen Schaden von 10 oder 20 Euro geht, zugeschissen werden
Im Falle des Threadstellers halte ich meine Behauptung aufrecht, kann kein Betrug sein, da dieser Paragraph schlicht und ergreifend nicht zutrifft. Es ist kein Vermögensvorteil für den Verkäufer und auch kein Vermögensnachteil für den Käufer entstanden.
Hier geht es um rein zivilrechtliche Forderungen, sonst um gar nichts
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ich habe rechtschutz und der käufer hatte gesagt er will den motor trotzdem die mails von ihm habe ich alle,habe im ebay jetzt ne schlechte bewertung von ihm aber von dem verkäufer vom dem ich den motor habe die bestätigung das der motor zu hundert prozent geht.also wenn was ist bekommt der die rechnung
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lar geht der motor...der wird auch mit voller leistung laufen nur wird er wahrscheinlich etwas klackern und das das dauert bis der motor dann wirklich platt is... normal sollte die kurbelwelle nix abbekommen haben sondern nur die schalen und die kosten nich viel...die müssen gewechselt werden und gut is...
war klar das der geier direkt ne schlechte bewertung rein drückt...
wenn du RS hast dann geb ALLES deinem Anwalt und der soll mal nen netten brief an den kollegen verfassen...;) wenns vor gericht geht dauert das eh lange......
Mitglied seit: 06.01.2009
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Ich bin der Meinung, dass du den Motor nicht aushändigen mußt.
Aber da man als Privatperson keine Rechtsauskünfte geben darf, weise ich darauf hin, dass das hier keine Rechtsauskunft ist und ich auch kein Experte bin ;-)
Ich würde sagen, dass der Verkäufer hier eine falsche Willenserklärung abgegeben hat. Das heißt: Er WOLLTE einen intakten Motor verkaufen. Der Kaufvertrag wurde nun geschlossen, ABER unter grundsätzlich falschen Vorraussetzungen: Der Verkäufer DACHTE nämlich, dass der Motor intakt ist. Damit ist ein Irrtum vor und kein Betrug. Der Verkäufer muss den Motor (meiner Meinung nach) nicht an den Käufer übergeben.
Anderes Beispiel:
Im Elektro-Markt ist ein 52" LCD-Fernseher mit 99,99€ ausgepreist. Der Kunde freut sich, logisch, und geht zur Kasse. Er legt einen Hunni auf den Tisch und sagt frech: "stimmt so". Und die junge Dame an der Kasse sagt: "Moment, ich kann ihnen das Gerät nicht verkaufen."
Was passiert jetzt? Der Kunde sagt: "Betrug, Täuschung, ich will aber..." und trampelt mit den Füßen wie ein Drei-jähriger. Aber der Chef des Marktes sagt: "Sorry, da ist uns ein Fehler unterlaufen, sollte eigentlich 9999€ heißen."
Welche Rechte hat der Kunde? Keine!
Denn: Das Preisschild ist die Willenserklärung des Elektro-Marktes das Gerät für den Preis zu verkaufen.
Das der Kunde mit dem TV an der Kasse steht und bezahlen will ist seine Willenserklärung den TV kaufen zu wollen.
Damit ist schon ein abstrakter Kaufvertrag zu Stande gekommen. Bleibt nur noch die Übergabe des Geldes und der Ware (also der Tausch). Aber da der Verkäufer gar nicht die Absicht hatte den TV für 99,99€ zu verkaufen, wird der Kaufvertrag nachträglich unwirksam.
Für alles weitere (Rechtsauskünfte und Expertenmeinungen):
Anwalt nehmen oder BGB lesen...
Bearbeitet von - TheBr4in am 26.03.2009 18:23:56