Styling 30 in 225/50/16, muss ich's eintragen?
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In der Suche habe ich bereits gesucht, und ich schreibe grad mit meinem se xperia, also entschuldigt wegen den rechtschreibfehlern ^^
In meinem Fahrzeugschein ist 185/55/15 eingetragen (Serienbereifung)
Nun habe ich die Styling 30 in der e-Bucht gekauft, allerdings in 225/50/16...
Muss ich diese Kombination eintragen lassen oder reicht da das mitführen der ABE (ich habe aber keine dazu)? Es sind ja immerhin BMW Felgen.
Schreibfehler sind Special Effects aus meiner Tastatur! ^^
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Hallo Deniz81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Styling 30 in 225/50/16, muss ich's eintragen?"!
Gruß
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Deniz nein musst du nicht! Diese Felgen sind für alle E36 (ausser M3) zugelassen.
Es spielt seit 2 Jahren sowieso keine Rolle mehr bzw. ist es nicht mehr Pflicht ins Fahrzeugschein originale Felgen bzw. die auf das Fahrzeug vom Hersteller zugeteilte/freigegebene Felgen eintragen zu lassen!
Hi,
stimmt schon, was I-Bay da schreibt.
Ich würde zu BMW fahren und mir die Räderfreigabe ausdrucken lassen und mitführen.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 18.08.2006
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Ich hege hier immer noch meine Zweifel. Die Räder sind zwar freigegeben, aber daß heißt IMHO noch lange nicht, daß ich sie einfach anbauen darf.
Es existieren ja auch ein paar Auflagen, um Reifen anbauen zu dürfen. Bei 225ern z.B. mind. LEBs und beim Compi m.E. noch ein paar andere.
Baue ich nun die Reifen einfach, ohne mit um die Auflagen zu kümmern und es passiert dann etwas... was dann ?? Klar Versicherung zahlt erstmal, aber wie sieht's hier mit der Fahrlässigkeit aus ??
M.E. besagt die Freigabe nur, daß ich die Räder an das Fahrzeugen anbauen darf, jedoch die Größe bereits schon mal angebaut gewesen sein muss bzw. im Schein eingetragen war. Somit erstpart man sich ein zweites mal die Eintragung, da sich ja letztend Endes "nur" die Felge und nicht die Abmessungen geändert hat.
Dies funktioniert z.B. bei Nicht-BMW-Felgen nicht. Hab ich eine 8*17 Zoll Felge von BBS mit 225er eingetragen, darf ich nicht eine ATS Felge mit gleichen Abmessungen anbauen. Das muss erstmal eingetragen werden und genau diese Doppeleintragung entfällt bei BMW Felgen.
Aber das ist alles IMHO !!
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
Ich hege hier immer noch meine Zweifel. Die Räder sind zwar freigegeben, aber daß heißt IMHO noch lange nicht, daß ich sie einfach anbauen darf.
Es existieren ja auch ein paar Auflagen, um Reifen anbauen zu dürfen. Bei 225ern z.B. mind. LEBs und beim Compi m.E. noch ein paar andere.
Baue ich nun die Reifen einfach, ohne mit um die Auflagen zu kümmern und es passiert dann etwas... was dann ?? Klar Versicherung zahlt erstmal, aber wie sieht's hier mit der Fahrlässigkeit aus ??
M.E. besagt die Freigabe nur, daß ich die Räder an das Fahrzeugen anbauen darf, jedoch die Größe bereits schon mal angebaut gewesen sein muss bzw. im Schein eingetragen war. Somit erstpart man sich ein zweites mal die Eintragung, da sich ja letztend Endes "nur" die Felge und nicht die Abmessungen geändert hat.
Dies funktioniert z.B. bei Nicht-BMW-Felgen nicht. Hab ich eine 8*17 Zoll Felge von BBS mit 225er eingetragen, darf ich nicht eine ATS Felge mit gleichen Abmessungen anbauen. Das muss erstmal eingetragen werden und genau diese Doppeleintragung entfällt bei BMW Felgen.
Aber das ist alles IMHO !!
(Zitat von: SuMo-Driver)
Diese Aussage kann ich nur von meinem Onkel wiedergeben. Er ist beim TÜV.
Also wird er schon recht haben. Das selbe Problem habe ich auch gehabt.
Im Schein steht 205/50/16.
Nun hab ich aber 225/45/17 ohne Eintragung! Da es Originale Felgen sind die auf alle E36,E46 sowie Z3 draufpassen, auch geprüft sind wie auf die Achslast etc...
Um Klarheit zu verschaffen einfach mal beim TÜV erfragen.
Bzw. selbst die freundlichen grünen(blauen) haben sogar in deren Rechner eine Auflistung aller Original Fahrzeugdaten mit der dazugehörigen Felgenzulassungen, Breite etc...
Zitat:
In der Suche habe ich bereits gesucht, und ich schreibe grad mit meinem se xperia, also entschuldigt wegen den rechtschreibfehlern ^^
In meinem Fahrzeugschein ist 185/55/15 eingetragen (Serienbereifung)
Nun habe ich die Styling 30 in der e-Bucht gekauft, allerdings in 225/50/16...
Muss ich diese Kombination eintragen lassen oder reicht da das mitführen der ABE (ich habe aber keine dazu)? Es sind ja immerhin BMW Felgen.
(Zitat von: Deniz81)
Kannst ohne zusätzliche Abnahme fahren:7Jx 16 H2 ET 45-47mm und 225/50/ZR 16
Auflagen: Schlauchlos,BMW-Fabrikatsbindung
Bearbeitet von - Hecktrieb06 am 03.03.2009 10:06:23
If everything seems under control, you're not going fast enough (Mario Andretti)
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
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2675 Beiträge
Und was ist mit der Auflage, daß LEBs ab 215er einzubauen sind ??
Diese würde ja vollkommen nutzlos sein, wenn so ein Papier von BMW einer ABE gleichkommen würde.
Theoretisch könnte man dann ja auch gleich die M3 Bereifung an alle E36 Modelle ranbauen (für die gibt es ja auch Freigaben).
Und spätestens beim Compi muss lt. BMW Vorgabe ab einer gewissen Breite im hinteren Radlauf ein Blechteil "irgendwie" angepasst werden.
Ich will gerne glauben, daß es wirklich so gehandhabt wird, aber dann ist doch die ganze Eintragerei eine totale Idiotie.
Kauft man sich eine Zubehörfelge in der gleichen Größte muss man sie eintragen lassen (sofern keine ABE vorhanden ist), aber die gleiche Dimension wird aufgrund eines Papierstücks von BMW ohne jegliche Kontrolle akzeptiert.
Schon sonderbar unser Staat ;-))
Wie geschrieben: Mir hat es der TÜVler bei K&K in Hamburg anders erklärt. Nach seiner Aussage, bedeuten diese Freigaben nur, daß unterschiedliche BMW Felgen in der gleichen Dimension ohne weitere Abnahmen gefahren werden dürfen. Sprich statt Styling XXX darf ich ohne weiteres Styling YYY anbauen sofern die Dimension gleich bleibt.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.03.2009 19:12:20
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
Nun hab ich aber 225/45/17 ohne Eintragung! Da es Originale Felgen sind die auf alle E36,E46 sowie Z3 draufpassen, auch geprüft sind wie auf die Achslast etc...
Zitat:
Es spielt seit 2 Jahren sowieso keine Rolle mehr bzw. ist es nicht mehr Pflicht ins Fahrzeugschein originale Felgen bzw. die auf das Fahrzeug vom Hersteller zugeteilte/freigegebene Felgen eintragen zu lassen!
Wie du schon so schön formulierst, es ist nicht erforderlich sie eintragen zu lassen, soweit ich weiß (von einem Dekra-Mitarbeiter) ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Freigabe erforderlich, zumal ggf. auch Auflagen einzuhalten sind. Das man sich frei Schnautze ranschrauben kann was der Hersteller so hergibt halte ich für ein Gerücht.
@Deniz81 Fahr zum :-) und hol die Freigabe, dann bist auf der sicheren Seite.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Wenn die Reifen-/Radkombination nicht von BMW freigegeben ist, dann müssen die neuen Dimensionen eingetragen werden.
Bei neueren Fahrzeugen sind die Kombinationen nur noch aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ersichtlich. Es wird in die neuen Kfz-Papiere nicht mehr alles eingetragen.
Also bleibt eine Rückfrage bei BMW nicht aus. Erst dann hast Du Gewißheit.