versicherungsverhalten bei motorwechsel
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hi leute kann mir jemand sagen wie es sich mit der versicherung verhält wenn ich einen anderen motor einbaue? also ich geh mal davon aus wenn ich bei einem e46 323 einen 330 motor einbaue wird er als 330 weiterlaufen oder nicht? aber wie würde es sich verhalten wenn ich in einen normalen 330er einen m3 oder m5 motor einbaue der kann ja dann nicht als m3 oder m5 weiterlaufen da er ja kein original m3 wäre und ein m5 schon gar nicht ist halt dann ein 3er mit nem v8 motor oder sehe ich das falsch? bin für alle antworten sehr dankbar und es ist einfach mal aus persöhnlicher interesse denn wenn ich soetwas vor hätte kann ich mir gleich nen 330er anstatt nen 323iger kaufen würde viele umbauten sparen obwohl es bestimmt ne herausforderung wäre nen m5 v8 selbst da rein zu quetschen aber wie gesagt mich würde das versicherungsverhalten mit einem von den beiden m motoren interessieren wenn ich sie in einen normalen 3er einbauen würde! im voraus schonmal vielen dank für eure antworten! mfg
Mitglied: seit 2005
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Hallo partyschlosser,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "versicherungsverhalten bei motorwechsel"!
Gruß
Hi,
Tarif des Grundmodells, Tarif des Grundmodells plus Tuning-Aufschlag, Tarif der Motorklasse - alles ist möglich und jede Versicherung handhabt das anders.
Frag Deine Versicherung...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Hi.Meiner ist original nen 320 aber mit 2,5er motor. Bei meiner Versicherung ( HUK)ist er als 320er mit leistungssteigerung eingestuft, minimaler beitragasufschlag. Aber jede versicherung ist anders, einfach mal nachfragen. MFG Mario
No hope Left!
kollege hatte mal vom 318i auf 325i umgebaut.
versicherung richtete sich nach fahrgestellnummer
und blieb somit gleich.
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
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562 Beiträge
Finster wirds nur, wenn er nen Crash bei 240 hat. Dann fragt die Versicherung schonmal blöd, wie der 318er das schafft...
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
bei einem Crash von 240 km/h ist eh alles zu spät. Da wird die Versicherung dir die Frage nicht mehr stellen können :-)
Frag bei deiner Versicherung nach. Bei meiner ehemaligen wäre es nur unter Leistungssteigerung gefallen.
und bei einem Unfall brauchst du dir keine sorgen machen. Sobald alles eingetragen ist, muss die Versicherung auch bezahlen. Es sei denn der Gutachter findet etwas gravierendes was du nachgerüstet hast.
Crash bei 240 da fragt glaube ich nur noch der Steinmetz was er gravieren soll :-)
Am besten wie mRI sagt bei mehreren Versicherung mal Angebote einholen koste ausser Zeit ja nichts .
Gruß Pat
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Zitat:
Hi,
Tarif des Grundmodells, Tarif des Grundmodells plus Tuning-Aufschlag, Tarif der Motorklasse - alles ist möglich und jede Versicherung handhabt das anders.
Frag Deine Versicherung...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
So und nicht anders.
Mein 328ti war als Leistungsgesteigerter 316i eingestuft worden.
Der Aufschlag betrug 1 oder 2 Stufen über einem normalen 316i-Compact.
Bearbeitet von - ThaFreak am 17.02.2009 12:41:20
Zitat:
....... Sobald alles eingetragen ist, muss die Versicherung auch bezahlen. Es sei denn der Gutachter findet etwas gravierendes was du nachgerüstet hast.
(Zitat von: -mRl-)
naja, so ganz einfach ist das ja auch nicht.
die versicherung bezahlt ja nur
das was du versichert hast und nicht das was "legal erlaubt und eingetragen wurde"! ;-)
wenn du vergoldete felgen eintragen läßt, dann bezahlt die versicherung diese bei einem diebstahl auch nicht ohne weiteres, die werden "nur" die standart felgen erstatten, welche "normal üblich" sind oder du müßtest diese bei denen extra-versichern.
Nu mal los....
Zitat:
Zitat:
....... Sobald alles eingetragen ist, muss die Versicherung auch bezahlen. Es sei denn der Gutachter findet etwas gravierendes was du nachgerüstet hast.
(Zitat von: -mRl-)
naja, so ganz einfach ist das ja auch nicht.
die versicherung bezahlt ja nur das was du versichert hast und nicht das was "legal erlaubt und eingetragen wurde"! ;-)
wenn du vergoldete felgen eintragen läßt, dann bezahlt die versicherung diese bei einem diebstahl auch nicht ohne weiteres, die werden "nur" die standart felgen erstatten, welche "normal üblich" sind oder du müßtest diese bei denen extra-versichern.
(Zitat von: Pug)
das ist leider nicht richtig PUG.....
Bei der KFZ Kasko gibt es einen Höchstdeckungsgrenze die beträgt 120000 Euro für Standart Fahrzeuge. Bestandteil der KFZ Kasko sind alle Dinge die Fest mit dem Fahrzeug verbaut sind.
Sind da Felgen für 12000 Euros drauf, was vom Halter plausibel belegt werden kann, Fotos Rechnung. Werden die anstandlos erstattet beim Diebstahl.
Woher ich das weiß ?
Ich habe vor meinem Studium ne Ausbildung zum Versicherungskaufmann erfolgreich abgeschlossen :-)
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
....... Sobald alles eingetragen ist, muss die Versicherung auch bezahlen. Es sei denn der Gutachter findet etwas gravierendes was du nachgerüstet hast.
(Zitat von: -mRl-)
naja, so ganz einfach ist das ja auch nicht.
die versicherung bezahlt ja nur das was du versichert hast und nicht das was "legal erlaubt und eingetragen wurde"! ;-)
wenn du vergoldete felgen eintragen läßt, dann bezahlt die versicherung diese bei einem diebstahl auch nicht ohne weiteres, die werden "nur" die standart felgen erstatten, welche "normal üblich" sind oder du müßtest diese bei denen extra-versichern.
(Zitat von: Pug)
das ist leider nicht richtig PUG.....
Bei der KFZ Kasko gibt es einen Höchstdeckungsgrenze die beträgt 120000 Euro für Standart Fahrzeuge. Bestandteil der KFZ Kasko sind alle Dinge die Fest mit dem Fahrzeug verbaut sind.
Sind da Felgen für 12000 Euros drauf, was vom Halter plausibel belegt werden kann, Fotos Rechnung. Werden die anstandlos erstattet beim Diebstahl.
Woher ich das weiß ?
Ich habe vor meinem Studium ne Ausbildung zum Versicherungskaufmann erfolgreich abgeschlossen :-)
(Zitat von: pat3112)
evtl. ist dies bei jeder versicherung unterschiedlich,
bei meiner versicherung (HUK24) sind solche teile nur bis zu 3000€ zuschlagsfrei mitversichert und müssen bei einem wert von 1200€ auch vorher gemeldet worden sein.
Nu mal los....
@ Plug
Gut was in den AKB steht ist natürlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Nur das ändert nix an meiner Aussage das wenn es sich im fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile handelt diese ersetzt werden müssen da können die sich noch so streuben.
Wo du hingegen vollkommen recht hast sind Zusatteile wie verbaute HIFI Anlage für 12000 Euros da gibts ne Zusatzklausel in den AKB.
Wo die Höhe solcher Zusatzaustatung und was als Solche definiert wird variiert. Ne Anlage wird aber auch nicht zum Betrieb des KFZ benötigt.
Felgen hingegen schon. Genauso verhält es sich mit dem Motor.
(Ein Satz Ferrari Felgen ist sicher teuere als 3000 Euro und die werden auch ersetzt)
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Ich zahle z.B. keinen Cent mehr trotz Motorumbau. Ist echt immer unterschiedlich, Versicherung fragen ist Deine einzige Möglichkeit für eine definitive Aussage.
___________
Gruss André
"In Drehzahlbegrenzer kannste ruhig reinfahren, dazu ist er ja da!" (Zitat: Tim Schrick)
okay, mein beispiel hinkt etwas.
worauf ich aber hinaus wollte, nur weil es eingetragen wurde, heißt es noch nicht, dass die versicherung dafür dann auf die versicherung übernimmt.
dies muß man vorher mit seiner versicherung abklären, die eintragung ist sozusagen kein freibrief.
Nu mal los....
Da stimme ich PUG 100% zu besser man klärt im Zweifel vorher als Nachher sich mit dem örtlichen Herrn Kaiser ums Kleingedruckte zu streiten !
Versicherungen lassen einen nämlich auch mal ganz gerne am ausgestreckten Arm verhungern.
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
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Allersberg
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vielen dank für eure antworten! ist anscheinend wirklich ganz schön unterschiedlich von versicherung zu versicherung! vielen dank an euch bin schonmal wieder schlauer ;)! also euch allen noch FREUDE AM FAHREN!;)
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
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1945 Beiträge
Zitat:
evtl. ist dies bei jeder versicherung unterschiedlich,
bei meiner versicherung (HUK24) sind solche teile nur bis zu 3000€ zuschlagsfrei mitversichert und müssen bei einem wert von 1200€ auch vorher gemeldet worden sein.
(Zitat von: Pug)
...jaja, die gute HUK 24 - die kennen auch Schwacke-Listen für jedes KFZ Einzelteil *omg*. Ich wünsche dir, daß du sie nicht im Kaskoschaden in Anspruch nehmen mußt bzw. zumindest an einen anderen Sachbearbeiter gerätst.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?