Windschutzscheibenaufkleber unten, TÜV?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2005
Trier
Deutschland
1070 Beiträge
Hi, ich möchte mir einen Windschutzscheibenaufkleber an der unteren Seite der Scheibe aufkleben. Was sagt der TÜV dazu?
Gruß Stefan.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo BMW320iFreak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Windschutzscheibenaufkleber unten, TÜV?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Bei meinem Kumpel musste er bei ner Polizeikontrolle entfernt werden mit der begründung er würde das sichtfeld irritieren!
Eine Zahl, ein Buchstabe, eine Legende ///M3///
Wenn Du Glück hast, interessierts den Tüv nicht, wenn Du Pech hast, muss der Aufkleber (wenn er dann schon drauf ist) ab. Problem wird sein, das der Aufkleber im direkten (unteren) Sichtfeld des Fahrers liegt...kann Dir allerdings bei ner normalen Polizeikontrolle auch passieren
Jab im Sichtfeld verboten, ausserhalb des Sichtfelds darf der Aufkleber eine Größe von 0,1qm (Quadratmeter) an der Scheibe haben!!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Ich würds lassen. Son Aufkleber unten wirkt in manchen GEgenden als regelrechter "Polizeimagnet"
Mitglied seit: 01.11.2005
Aschaffenburg
Deutschland
763 Beiträge
also ich hatte noch nie probleme mit meinen aufklebern untern.weder beim tüv noch mit der polizei.hatte einen aufem e36 und auf em e46 (siehe fs)
Soweit ich sehen kann, sind die Aufkleber schon auf dem perforierten schwarzen Teil der Windschutzscheibe....naja da muss man auch mal fünf gerade sein lassen, ist sicherlich immer eine Einzelfallentscheidung. Eine unmittelbare Einschränkung des Sichtfeldes kann ich hier jedenfalls nicht erkennen