Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Hallo,
also mit rechten Dingen kann das alles nicht zugegangen sein.
Um ein bereits abgemeldetes Auto (auf sich selbst!) anzumelden, benötigt man eigentlich nur den Fahrzeigbrief(FZ-schein gibt es da ja schon nicht mehr) und den TÜV/AU-Nachweis.
Wenn das Auto jedoch vorher abgemeldet werden muss, wird es schon viel schwieriger. Hier benötigt man eventuell ein Vollmacht desjenigen, auf den das Auto noch gemeldet ist, da man ja für diese Person dann eine rechtskräftige Handlung durchführt. Bzw. benötigt man einen Kaufvertrag, mit welchem der Verkäufer ja letztendlich alle Rechte an dem Fahrzeug abgetreten hat und damit auch der Käufer die Abmeldung vollziehen kann.
Ich denke mal das die Freundin weder das Eine noch das Andere hatte und würde diesbezüglich mal eindringlichst die Zulassungsstelle befragen und nach den entsprechenden Unterlagen verlangen.
Sollten diese Unterlagen nicht vorhanden sein, könnte man denen eventuell richtig Druck machen und wenn die mitgehen, wird eventuell das Auto wieder "zwangsabgemeldet". Machen die ja bei Steuersündern auch so.
Halte uns auf alle Fälle auf dem Laufenden!
Gruß Mirko
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo mikV8,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto gestohlen"!
Gruß
Da hat der Mirko vollkommen Recht.
Jeder der schon einmal ein Auto zugelassen hat, weiß was das immer fü ein Zirkus bei den Behörden ist. Zum Schädelspalten sag ich da nur... ;-)
Bevor man nachher den Rechtlichen Weg geht und Jahre verstreichen lässt, würde ich entweder die Ex oder das Auto zerhacken!
Warum soll man denn kleinbei geben und Sie damit davon kommen lassen?
Wir stehen zusammen und fallen zusammen...
Zitat:
Bevor man nachher den Rechtlichen Weg geht und Jahre verstreichen lässt, würde ich entweder die Ex oder das Auto zerhacken!
Warum soll man denn kleinbei geben und Sie damit davon kommen lassen?
(Zitat von: LeftGuard69)
so siehts aus! auf dem rechtlichen Weg dauert das ewig! bis dahin kann das auto wer weis wo sein ^^
Da fällt mir gerade ein: Dein Kumpel muss doch nen ZWEITSCHLÜSSEL haben !?oder hat seine Alte alle Schlüssel bekommen? wenn ja, tja pech gehabt wenn man so plöd ist^^
edit: falls er weis wo die Karre steht hol das Ding zurück! Ansonsten bringt der auch nix -.-
Bearbeitet von - theblade am 26.01.2009 12:54:56
Ich hab schon öfters Fahrzeuge zugelassen, die noch auf andere Personen zugelassen waren. Und auch schon mal eines, das auf eine andere Person angemeldet war, abgemeldet (zur Verschrottung). Und noch nie wurde von mir eine Vollmacht für die Abmeldung, ein Kaufvertrag oder etwas ähnliches verlangt. Und ich würde auch nie nie nie nie nie der Zulassungsstelle nen Kaufvertrag zeigen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
beim abmelden braucht man keine das ist richtig. Beim anmelden jedoch muss man entweder ne vollmacht vorlegen oder den kaufvertrag (kannst doch die summe schwärzen! die wollen eh nur kurz die halterdaten abgleichen)
Zitat:
beim abmelden braucht man keine das ist richtig. Beim anmelden jedoch muss man entweder ne vollmacht vorlegen oder den kaufvertrag (kannst doch die summe schwärzen! die wollen eh nur kurz die halterdaten abgleichen)
(Zitat von: theblade)
Es muss nur ne Vollmacht von dem vorliegen, auf den der Wagen angemeldet wird. Nicht aber von dem ehemaligen Halter des Fahrzeugs.
Wie gesagt: schon einige Male mitgemacht. Das letzte Mal bei dem Zweitwagen der Eltern meiner Freundin. Die Eltern haben den Wagen von der Tante übernommen. Einen schriftlichen Kaufvertrag gab es nicht, auch sonst keine Ausführungen von der Tante. Die Zulassungsstelle Landshut hat nicht nachgefragt.
Meinen BMW hab ich angemeldet, als ich weder das Fahrzeug noch den Kaufvertrag noch sonst irgendwelche Ausführungen von dem ehemaligen Halter und Immer-Noch-Eigentümer (EAuto wurde ja, wie gesagt, noch nicht übergeben und übereignet) hatte. Die Zulassungsstelle Coburg hat genauso wenig Stress gemacht wie bei meinem Toyota. Unterschied hier nur: das Auto hatte ich bereits.
Ich geh davon aus: wenn eine Zulassungsstelle diese Unterlagen von den ehemaligen Haltern erwartet, dann prüfen sie das freiwillig. Dazu verpflichtet sind sie nicht - ihnen genügt der Brief als Indiz für das Eigentum am Fahrzeug. Auch wenn er kein Eigentumsnachweis ist.
Bearbeitet von - mb100 am 26.01.2009 13:29:17
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Also bei uns brauch ich sogar eine Vollmacht um das Auto
meiner Frau an bzw abzumelden und Ihren Perso.
Ich weiß ausserdem das rechtlich nicht gleich der Besitz der Papiere einen zum Eigentümer macht.
Würde da auf jeden Fall zum Rechtsanwalt
Ich hab Benzin nicht nur im Blut ;-)))
Mitglied seit: 13.10.2006
Euskirchen
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39 Beiträge
das ist schon ne krasse story ey.
Weiber sind ja schon voll die abgewixten h.... wesen :)
also als ich meinen wagen gekauft haben und dann ab und auf mich angemeldet habe habe ich den kaufvertrag vorgelegt, dass der wagen auch jetzt mir gehört, kann doch nicht sein dass sich einer einfach den brief schnappt und schon gehört das auto demjenigen, sonst hätten wir ja ne riesen lücke im system mit viel nachahmungsgefahr. Kann mir nicht vorstellen das man wie 332i-Machine sagt, dass die chancen sehr schlecht stehen.
Wenn ich dein Kumpel wär würd ich mit der Zulassungstelle ein wörtchen reden evtl auch mit nem Anwalt (bei Rechtschutz direkt) aber vorallem mit der EX, die wär ihres Lebens nicht mehr glücklich geworden...
halte uns aufjeden auf dem laufenden, würde mich mal interessieren
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Luk :)
Deutschland
27 Beiträge
Vielen Dank erstmal für eure schnellen Antworten.
Er hat den Zweitschlüssel, ich hab ja auch schon überlegt, die Karre wieder zurück zu holen.
Nur dann meldet sie den als geklaut, kassiert Geld von der Versicherung und das Auto darf dann nie wieder auf der Straße legal bewegt werden...
Es ist doch echt zum Haare ausreißen !
Das es so ne krassen Biester gibt, hätt ich nicht gedacht-ich bin echt vom Glauben abgefallen...
Wir wollen auf keinen Fall klein beigeben- das ist nämlich -(sorry)- so eine faule Hartz 4-Tussi, die zu faul ist zum arbeiten-
21 Jahre jung und schon 2 Kinder an der Backe...
Und jetzt will sie das Auto geschenkt haben *omg*
Realitätsverlust lässt grüßen,oder?
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
Zitat:
Vielen Dank erstmal für eure schnellen Antworten.
Er hat den Zweitschlüssel, ich hab ja auch schon überlegt, die Karre wieder zurück zu holen.
Nur dann meldet sie den als geklaut, kassiert Geld von der Versicherung und das Auto darf dann nie wieder auf der Straße legal bewegt werden...
Es ist doch echt zum Haare ausreißen !
Das es so ne krassen Biester gibt, hätt ich nicht gedacht-ich bin echt vom Glauben abgefallen...
Wir wollen auf keinen Fall klein beigeben- das ist nämlich -(sorry)- so eine faule Hartz 4-Tussi, die zu faul ist zum arbeiten-
21 Jahre jung und schon 2 Kinder an der Backe...
Und jetzt will sie das Auto geschenkt haben *omg*
Realitätsverlust lässt grüßen,oder?
(Zitat von: Sunny-E46)
Warst du jetzt bei der Polizei? Die können dir helfen!
Der längste weg ist mit Anwalt ´über einen Prozess, spätestens dann hat er den Wagen zurück!
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Luk :)
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27 Beiträge
Die Polizei hat das Auto mit der Alten vom Werkstatthof geholt-der konnte nix machen.
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
für mich ist es immernoch ein rätsel wie die alte die karre anmelden konnte!?
dafür braucht sie eine vollmacht, anders gehts nicht.
vielleicht meldet er das auto mal selbst als gestohlen? und den brief auch gleich...
den wagen kriegt man schon wieder wenn man sich nicht zu blöde anstellt ;-)
halt uns mal auf dem laufenden
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Luk :)
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27 Beiträge
Zitat:
für mich ist es immernoch ein rätsel wie die alte die karre anmelden konnte!?
dafür braucht sie eine vollmacht, anders gehts nicht.
vielleicht meldet er das auto mal selbst als gestohlen? und den brief auch gleich...
den wagen kriegt man schon wieder wenn man sich nicht zu blöde anstellt ;-)
halt uns mal auf dem laufenden
(Zitat von: kerny0815)
Ich werde nachher nochmal mit ihm reden-haste Recht.
Das muss ja irgendwie funzen.
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
wenn du deinen brief als gestohlen meldest dürfste gar keine probleme kriegen. und dann ist sie sofort dran da man ja anhand der fahrgestellnummer weiß auf wen das auto nun angemeldet wurde. musst eben nur noch beweisen das es dir vorher gehört hat. dürfte aber ja kein prob sein :)
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Mitglied seit: 28.04.2005
Königstein im Taunus
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347 Beiträge
hm is ja haarsträubend, solln wir die mal gesammelt besuchen ;-)
hm also an sich ist an möglichkeiten alles gesagt.
- polizei anzeige wegen diebstahl von auto und brief
- rechtsanwalt und beraten lassen was man zusätzlich noch machen kann zur beschleuningung bzw zum schutz das die den karren nicht verkaufen kann und die kohle schnell verkloppt, dann kommt er bei so ner hartz4 tussi an nichts mehr. also sicherstellen lassen als beweismittel in einer laufenden untersuchung is das durchaus zulässig das beweismaterial oder der streitgegenstand beschlagnahmt wird.
- letzter schritt is der unbefriedigendste WARTEN und die mühlen der gerechtigkeit mahlen langsam, aber im zweifel durch alle instanzen das dauert zwar nen paar jährchen aber sie kann es sich eh net leisten großartig zu prozessieren.
ich persönlich würd die ausbluten lassen wie nen stück schlachtvieh, soweit das ihr die kinder genommen werden und sie nichtmal mehr irgend einen sinn im leben sieht. fertig machen bis aufs letzte.
Bearbeitet von - xRockyx am 26.01.2009 17:00:38
I put the "cute" in Execute!
Zitat:
für mich ist es immernoch ein rätsel wie die alte die karre anmelden konnte!?
dafür braucht sie eine vollmacht, anders gehts nicht.
(Zitat von: kerny0815)
Wenn sie das Auto auf ihren Namen anmeldet eben nicht.
Wenn eine Zulassungsstelle den alten Halter überprüft bzw. überprüft, ob derjenige, der sich als "neuer" Eigentümer bzw. Halter ausgibt, auch tatsächlich der Eigentümer ist, dann ist das ne freiwillige Sache der Zulassungsstelle. Dazu verpflichtet ist sie nicht.
In erster Linie ist der Halter dazu verpflichtet, den Brief sicher zu verwahren.
Tut mir mal den Gefallen und guckt auf die HPs der Zulassungsstellen, was da so an "Erfordernissen" steht. Und wie gesagt: ich habs auch schon ein paar mal durch - und bei der letzten Abmeldung hat auch die Beamtin gesagt, dass sie nur für die Anmeldung ne Vollmacht vom neuen Halter braucht, nicht aber für die Abmeldung.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 05.09.2008
RB
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4 Beiträge
mb100 hat da recht ich hat zum abmelden von meim auto zur sicherheit auch eine vollmacht von meiner mom mit (ich bezitzer sie versicherung usw.) & da hab ich der netten frau am schalter die vollmacht geben wollen & die meinte nur brauch ich nicht! & schun is ein auto abgemeldet!!! so das mit dem anmelden is so ne sache, das wird schun denk mal überall anders gehandhabt! manche wern ne vollmacht wolln machne geben sich auch nur mitm brief zufrieden ( der is ja nun mal auch ein besitznachweis man soll den ja auch für andere unzugänglich aufbewaren!!!warum wen nicht genau deswegen!)
also anzeigen & schaun was passiert ich geb der sache ne 50/50
MFG
Mitglied seit: 28.04.2005
Königstein im Taunus
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347 Beiträge
naja an sich braucht man doch nur ne einzugsermächtigung für die kfz steuer, ne doppelkarte von der neuen versicherung und den brief, ich hab zumindest noch nie mehr gebraucht auch nicht wenn ich autos auf andre personen angemeldet habe.
I put the "cute" in Execute!
Lange Rede kurzer Sinn...
Frag deinen Kumpel was ihm das Auto Wert ist und dann werden ein paar Leute
losgeschickt die ihn nicht kennen und Regeln das für ihn.
Brief und Auto wieder da und Ex ein wenig verunstalteter ais vorher.
Wer verlässt sich denn auf Gericht und Rennleitung.
Die können dir auch nicht helfen...
Wir stehen zusammen und fallen zusammen...
Zitat:
Lange Rede kurzer Sinn...
Frag deinen Kumpel was ihm das Auto Wert ist und dann werden ein paar Leute
losgeschickt die ihn nicht kennen und Regeln das für ihn.
Brief und Auto wieder da und Ex ein wenig verunstalteter ais vorher.
Wer verlässt sich denn auf Gericht und Rennleitung.
Die können dir auch nicht helfen...
(Zitat von: LeftGuard69)
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