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Luk :)
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27 Beiträge
Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ein guter Freund hat seiner Freundin sein Auto geborgt.
Sie ist zwischenzeitlich in seine Werkstatt und hat den Fahrzeugbrief gestohlen und das Auto auf sich angemeldet.
Nun hat sie das Auto, und will es auch nicht mehr zurückgeben,da er sich von ihr getrennt hat.
Was kann man tun, um das Auto wieder zu bekommen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
Ich danke für eure Antworten im Vorraus.
Liebe Grüße eure Sunny
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
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Hallo Sunny-E46,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto gestohlen"!
Gruß
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hi
erstmal zur polizei anzeige erstatten.
auch wenn sie den wagen auf ihren namen angemeldet hat,
der freund ist ja als vorbesitzer im brief vermerkt. und wenn sich dein freund als der vorbesitzer ausweist
(Kaufvertrag,KFZ Steuernachweis, Versicherungsrechnungen, usw.)
und sie kein kaufvertrag oder ähnliches vorweisen kann, sollte die sache eigendlich für ihn gut aus gehen.
auf jedenfall zur polizei.
gruss maddin
Bearbeitet von - maddin[21] am 25.01.2009 22:11:11
Laut kann Jeder!
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* by Finsterwalder/Wedel
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838 Beiträge
Hey sunny^^
Ich würd rechtliche Schritte einleiten, wenn sich die beiden sowieso nichts mehr zu sagen haben? Am besten erst "drohen" das mans macht, und wenn es keine Wirkung zeigt zur Polizei und Strafanzeige wegen Diebstahl machen.. Den Kaufvertrag usw. hat er doch wohl noch oder?
Was anderes fällt mir momentan nicht ein ;)
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
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654 Beiträge
---gelöscht!---
Bitte hier nur sachlich legale Vorschläge posten!
Bearbeitet von - Pug am 26.01.2009 12:54:37
würde sofort ne anzeige machen.
wenn sie keinen kaufvertrag hat kann sie das auto sowieso nicht behalten. aber wie kann man den brief dort verstauen wo jeder ihn holen kann?
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Mitglied seit: 21.01.2009
Stegersbach
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11 Beiträge
is ja wahnsinn was manche leute machen.... tzzzz... das kann man ja gar ned glauben(verstehn)... sowas würd mir niee einfallen.... aber auf jedenfall mal zur polizei gehn....
Gnu?
also sogar wenn ihr rechtlich das auto zustehen würde, dürfte sie sich das nicht einfach nehmen. also bleibt wirklich erstmal nur, anzeige zu erstatten.
evtl. wäre es hilfreich, wenn dein freund im kaufvertrag des autos stehen würde.
wenn die frau im vertrag steht, wirds schwierig.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
anzeige erstatten und klagen auf schadensersatz etc
ihr müsst bedenken, wenn er seine karre wiederbekommt dann stehten ZWEI vorbesitzer mehr im brief und dies spiegelt sich auf den wert des autos wieder.
unmöglich die weiber :D
was geht bei der ollen in der birne vorsich? ich kann es gar nicht glauben wie krass manche leute drauf sind
Bearbeitet von - pauleberger am 25.01.2009 23:19:30
Freude am Fahren
Alter Schwede, ich hab grad ein De-Ja-Vue gehabt!?
Exakt das Selbe ist einem Freund passiert, nur dass er keine Werkstatt hat, seine Ex hat den Brief aus seiner Wohnung gestohlen!
So scheisse es klingt, die Chancen stehen SEHR schlecht, dass er das Auto kriegt! Mein Kumpel hat erst im März Verhandlung, passiert ist das Alles aber irgendwann Anfang letzten Jahres, auch so März/April rum!
Er hat auch 'nen Kaufvertrag usw., aber das juckt alles nicht! Der Anwalt hat ihm ziemlich deutlich gesagt, dass er sowas öfter hatte, und der eigentliche Besitzer das Fahrzeug in den wenigsten Fällen zurück bekommen hat!!
Das Problem ist halt, dass niemand verpflichtet ist, einen Kaufvertrag über ein Auto schriftlich zu verfassen. Der ist mündlich genauso gültig. Nur steht dann halt Aussage gegen Aussage - und die Ex wird die Zurückforderung hundertpro als Racheaktion für die Trennung hinstellen. Oder als "Auto geschenkt - nun (nach der Trennung) anders überlegt. Oder oder oder oder oder - ich kenn noch tausend weitere Möglichkeiten.
Der Fahrzeugbrief ist zwar auch kein Eigentumsnachweis, aber zumindest ein Indiz hierfür. Und als Eigentümer ist man m.E. dazu verpflichtet, den Brief sicher zu verwahren.
Wie dem auch sei - hier spielen mal wieder folgende juristische Grundprinzipien eine Rolle:
1. Recht haben und Recht bekommen sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge
weil 2. Gerichte nicht dazu da sind, um Gerechtigkeit zu schaffen, sondern um Recht zu sprechen.
Bearbeitet von - mb100 am 25.01.2009 23:53:37
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
es gibt doch bestimmt zeugen, freunde, unbeteiligte, die aussagen können wann die beiden sich getrennt haben und dass das auto zu keinem zeitpunkt ihr gehört hat..
wenn sie das auto nach der trennung umschreiben hat lassen, dann wäre das ja schon mal ein ansatzpunkt auf dem man evtl aufbauen könnte..
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Luk :)
Deutschland
27 Beiträge
es gibt einige Zeugen,die gesehen haben,dss sie den Fahrzeugbrief entwendet hat.
Warum dort niemand eingeschritten ist,versteh ich nicht.
Jedenfalls mach die Alte total Stress und will Krieg.
Das hat sie wortwörtlich gesagt,wenn sie das Auto nicht behalten kann.
Ich finds einfch nur krank :o(
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
Also da bin ich froh, dass bei uns in der Schweiz zuerst der momentane Halter den Fahrzeugausweis annulieren muss und danach der neue Halter mit dem annulierten Ausweis wieder einlösen muss..
Ich finde euer System eigendlich doof da ja der Fahrzeugausweis im Auto mitgeführt werden muss und dann auch als Halternachweis gilt, ich z.B. hab den immer im Handschuhfach wie auch 90% der Schweizer, also Karre geklaut und der Dieb ist dann automatisch der neue Besitzer??? Wie soll den das gehen? Dann muss der rechtmässige Besitzer auchnoch Beweisen das der wirklich der Eigentümmer ist? Das ist ja quasi ne einladung zum klauen..
Bei uns bleibt man Besitzer solange die Chassinummer in der Datenbank auf einen Registriert ist und das kann man nur selber annulieren..
Also der hat ja sicher noch einen zweit Schlüssel vom Auto oder kann sich beim Händler mit der Chassinummer einen machen lassen, ich würd den einfach "zurückklauen" und dann entweder irgendwo verstecken und die ex bearbeiten bis sie den Ausweis rausrückt oder wenn irgendwie möglich wieder auf mich einlösen lassen mit ner Story von wegen "Jacke mit Ausweis drinn geklaut worden (Vielleicht noch ne Anzeige gegen unbekannt bei Polizei), Auto ist auf meine Freundin eingelöst, die im Ausland ist momentan (Sprachaufenthalt oder was auch immer) brauche aber Auto daher Duplikat anfertigen" 2i Tage später wieder auf mich einlösen und gut ist.
Eins ist auf jeden Fall klar, das würd ich mir NIEMALS bieten lassen, ich würd mir etwas, egal was, Überlegen! Ok ich würd auch nie mein Wagen aus den Händen geben, aber das ist ein anderer Punkt.
Und wenn sie Krieg will sollte sie Krieg bekommen, ich würd am Rad drehen! Glaubt mir, die würd sich so etwas von wünschen das nie gemacht zu haben!
Bearbeitet von - Gygax E30 am 26.01.2009 01:17:12
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neee so ist das nicht. du musst den brief ja nicht mitführen hier in deutschland!!
Dazu haste ja den Fahrzeugschein!!
der brief is immer schön sicher zuhause!!
Zitat:
neee so ist das nicht. du musst den brief ja nicht mitführen hier in deutschland!!
Dazu haste ja den Fahrzeugschein!!
der brief is immer schön sicher zuhause!!
(Zitat von: Peja_320i)
Aha, ihr habt 2i sachen, bei uns läuft das anders, gibt nur ein Schein. Ja das machts nicht einfacher, ich würd den einfach zurückklauen und Verstecken :-)
Ok, wieder was gelernt, wär ja sonst zu doof..
Fahrzeugschein-----Fahrzeugbrief
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mit dem fahzeugschein an sich kannste nichts anfangen. der is sozusagen nur da, wenn dich die rennleitung anhält oder so.
aber um das auto umzumelden, braucht man eben den fahrzeugbrief!
Ja versteh das jetzt schon, wir haben nur den sogenannten Fahrzeugausweis der auch Fälschungssicher ist und in der Datenbank des Strassenverkehrsamts registriert ist. Den braucht man dann auch für die Rennleitung :-)
Aber danke für die Info..
Nur einen Hacken hat das dennoch, du bist im Urlaub jemand bricht in dein Haus ein, Schlüssel, Fahrzeugbrief und Auto alles ist dort, scho hasst "Rechtmässig" ein neues Auto.. (Nur eine kleine Spinnerei meinerseits :-))
Bearbeitet von - Gygax E30 am 26.01.2009 01:40:50
Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden!
nein, stimmt nicht ganz.
der eigentümer des fahrzeugs muss sein auto abmelden und der käufer muss einen kaufvertrag vorlegen, sonst kanns der neue besitzer nicht anmelden....
Zitat:
nein, stimmt nicht ganz.
der eigentümer des fahrzeugs muss sein auto abmelden und der käufer muss einen kaufvertrag vorlegen, sonst kanns der neue besitzer nicht anmelden....
(Zitat von: marco)
der KFZ Brief reicht zum anmelden. ich hab noch nie einen Kaufvertrag vorlegen müssen. meine verkauften Autos hab ich bis jetzt alle vom Käufer abmelden lassen.
@Sunny wenn es Zeugen dafür gibt denke ich mal das er sein Fahrzeug auch wieder bekommt, Anwälte sind ja auch nicht dumm und regeln das schon für ihn, kannst ja mal schreiben wie die Story ausgegangen ist
Zitat:
Der KFZ Brief reicht zum anmelden. ich hab noch nie einen Kaufvertrag vorlegen müssen. meine verkauften Autos hab ich bis jetzt alle vom Käufer abmelden lassen.
(Zitat von: e46-fahrer)
korrekt, zum anmelden brauchte ich den Fahrzeugbrief + schein, AU Bescheinigung und die alten Kennzeichen (falls noch nicht abgemeldet). + das passende Kleingeld -.-
Ich würde sofort zur Polizei gehen und Anzeige wegen Diebstahl erstatten und dann Schadensersatz fordern!
Die ganze Siruation schildern, mit Trennung, dem Diebstahl des briefes etc...