Rückzahlung Genossenschaftsanteile (Miete)
bin seit 01.12.08 meine alte wohnung los und die vermietung meinte, ich könnte im juni/juli mit der rückzahlung der anteile rechnen.
laut internet hat der vermieter 3-6monate zeit zur rückzahlung. einzige ausnahme ist eine teilrückzahlung im fall wenn die zu erwartenden nebenkosten geringer ausfallen (hab bisher immer geld von den nebenkostenabrechnungen wieder bekommen).
Zitat:
Wird der Betrag der Ansprüche voraussichtlich geringer sein, als der zu erstattende Kautionsbetrag, darf der Vermieter nur einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten
welche möglichkeiten hab ich, eine vorzeitige rückzahlung durch zu bekommen?
Bearbeitet von - angry-playboy am 08.01.2009 17:48:13
Mitglied: seit 2005
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Hallo angry81,
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Gruß
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Mitglied seit: 22.08.2002
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1711 Beiträge
Zitat:
bin seit 01.12.08 meine alte wohnung los und die vermietung meinte, ich könnte im juni/juli mit der rückzahlung der anteile rechnen.
laut internet hat der vermieter 3-6monate zeit zur rückzahlung. einzige ausnahme ist eine teilrückzahlung im fall wenn die zu erwartenden nebenkosten geringer ausfallen (hab bisher immer geld von den nebenkostenabrechnungen wieder bekommen).
Zitat:
Wird der Betrag der Ansprüche voraussichtlich geringer sein, als der zu erstattende Kautionsbetrag, darf der Vermieter nur einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten
welche möglichkeiten hab ich, eine vorzeitige rückzahlung durch zu bekommen?
(Zitat von: angry-playboy)
Genossenschaftanteile und Kaution sind ein erheblicher Unterschied. In Bezug auf die Kaution sind deine Infos richtig.
Die Rückzahlung von Genossenschaftsanteilen steht in der Satzung der Genossenschaft und kann meiner Meinung nach im ungünstigsten Fall bis zu 2 Jahre dauern. Das hängt unter anderem auch mit dem Abschluss des Geschäftsjahres zusammen. Außerdem meine ich wohl, dass man mit der Kündigung der Wohnung nicht automatisch seine Mitgliedschaft beendet. Die muss man extra kündigen. Mit welcher Frist dürfte in der Satzung stehen.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 29.08.2002
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2356 Beiträge
Zitat:
welche möglichkeiten hab ich, eine vorzeitige rückzahlung durch zu bekommen?
(Zitat von: angry-playboy)
So lange nerven, bis die die Summe auszahlen. Man könnte vielleicht auch etwas mit Bankbürgschaften machen, aber das lohnt nicht wegen der paar Monate.
Deswegen heißt es nun leider warten.
Und was die Nebenkosten angeht, nicht drauf verlassen, dass auch für das Jahr 2008 ein Guthaben raus kommt. Die Preise sind in 2008, zumindest in unserer Region, deutlich gestiegen, insbesondere natürlich Heizkosten. Vorteil für Dich ist, Du hast soz. Dez.2008, als einen der kältesten Monate, dort nicht in Anspruch genommen. Dafür könnte es aber zu einer Nachzahlung bei der neuen Whg. kommen.
bei mir dauert es 18 Monate Jahre, bekomme mitte diesen Jahres meine Anteile, von einer vorzeitigen Zahlung ist mir nichts bekannt, da es ja auch festgelegt ist, ist ja wie eine Anlage die jählich verzinst wurde mit 4% , wenn du es früher bekommst dann nur mit Verlust
sind genossenschaftsanteile. hmmm hab denen bis morgen ne frist gesetzt denk ma nich das sie die einhalten werden :-/
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
sind genossenschaftsanteile.(Zitat von: angry-playboy)
Dann kannste nur mal deren Satzung wälzen, wann du mit dem Geld rechnet kannst. Und mach dich vor allem kundig ob nicht evtl. sogar noch Mitglied bist und erst mal kündigen musst. Gibt Genossenschaften da kann man nur mit 6-monatiger Frist zum Ende des Geschäftsjahres kündigen. D.h. solltest du noch Mitglied sein und jetzt kündigen, wäre das erst zum 31.12.2009 möglich. Vorausgesetzt, das Geschäftsjahr läuft 01.01. bis 31.12. Nach Ende des Geschäftsjahres wird die Genossenschaft erst die Bilanz erstellen -das dauert i.d.R. bis zu 6 Monate- und erst dann bekommst du deine Anteile ausgezahlt.
Zitat:
hmmm hab denen bis morgen ne frist gesetzt...
(Zitat von: angry-playboy)
Naja, wenigstens nimmste es mit Humor :-).
Sorry, aber ich befürchte du wirst dein Geld erst irgendwann Ende 2009 sehen.
MfG
Papa76
Edit:
Sorry, aber ich befürchte du wirst dein Geld erst irgendwann Ende 20
10 sehen.
Bearbeitet von - Papa76 am 18.01.2009 14:43:03
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
dann schnapp ich mir als pfand solange dem chef sein firmenwagen :)
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
dann schnapp ich mir als pfand solange dem chef sein firmenwagen :)
(Zitat von: angry-playboy)
Dann aber hoffentlich nen BEEMWE ;-)
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
also ich glaube auch das du die genossenschaftsanteile seperat kündigen musst. ich arbeite in einer genossenschaftsbank und da ist das so:
Du musst ein halbes jahr vor geschäftsjahresende kündigen, um sie im darauffolgenden jahr nach der vertreterversammlung zu erhalten.
Beispiel:
Kündigst Juni 06 zum 31.12.06, erhälst die teile dann nach der vertreterversammlung im jahr 2007 (etwa mitte des jahres)
noch ein beispiel das viele aufregt:
kündigst august 06, kündigungsfrist für 06 abgelaufen, deswegen kann nur zum 31.12.07 gekündigt werden, dem zu folge erhälst du das geld erst mitte 08
bei meiner bank gibt es aber die möglichkeit früher an sein geld zu kommen, indem jemand anderes deine anteile erwirbt, eventuell ist das bei der wohnungsgenossenschaft auch möglich? musst du mal nachfragen.
und noch nebenbei, ich glaube vom ende des geschäftsjahres (also ab wirksam werden der kündigung) werden die nicht mehr verzinst, ist jedenfalls bei der bank so, wie das bei der wohnungsgesellschaft ist weiß ich nicht genau.
hoffe geholfen zu haben
hab heute nen brief bekommen:
Zitat:
...
mit schreiben vom 21.10.08 kündigten sie satzungsgemäß ihre mitgliedschaft zum 31.12.09. die aufkündigung wird ihnen in den nächsten tagen vom vorstand bestätigt werden.
gemäß satzung §12 (4) der weg königs wusterhausen ist das auseinandersetzungsguthaben dem ausgeschiedenen binnen sechs monaten, seit dem ende des geschäftsjahres zu dem das auscheiden erfolgte, auszuzahlen. sie scheisden zum 31.12.09 aus der genossenschaft aus. das geschäftsguthaben müssen wir ihnen laut satzung bis zum 30.06.2010 ausgezahlt haben, jedoch nicht vor feststellung der bilanz 2009 durch die mitgliederversammlung
und nun der auszug aus der satzung, auf den sie sich berufen
Zitat:
das auseinandersetzungsguthaben ist dem ausgeschiednen binnen sechs monaten, seit dem ende des egschäftsjahres, zu dem das ausscheiden erfolgt ist, auszuzahlen. der ausgeschiedene kann jedoch die auszahlung nicht vor ablauf von sechs monaten nach seinem ausscheiden und nicht vor feststellung der bilanz verlangen. soweit die feststellung der bilanz erst nach ablauf von sechs monaten nach ausscheiden des mitglieds erfolgt, ist das auseinandersetzungsguthaben von beginn des 7.monats mit 4% zu verzinsen. der anspruch auf auszahlung verjährt in zwei jahren
ist das rechtens? wenn ja kann ich ihnen paar § um die ohren hauen die mich eventuell noch bissl eher an mein geld kommen lassen?
Mitglied seit: 22.08.2002
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Zitat:
hab heute nen brief bekommen:
Zitat:
...
mit schreiben vom 21.10.08 kündigten sie satzungsgemäß ihre mitgliedschaft zum 31.12.09. die aufkündigung wird ihnen in den nächsten tagen vom vorstand bestätigt werden.
gemäß satzung §12 (4) der weg königs wusterhausen ist das auseinandersetzungsguthaben dem ausgeschiedenen binnen sechs monaten, seit dem ende des geschäftsjahres zu dem das auscheiden erfolgte, auszuzahlen. sie scheisden zum 31.12.09 aus der genossenschaft aus. das geschäftsguthaben müssen wir ihnen laut satzung bis zum 30.06.2010 ausgezahlt haben, jedoch nicht vor feststellung der bilanz 2009 durch die mitgliederversammlung
und nun der auszug aus der satzung, auf den sie sich berufen
Zitat:
das auseinandersetzungsguthaben ist dem ausgeschiednen binnen sechs monaten, seit dem ende des egschäftsjahres, zu dem das ausscheiden erfolgt ist, auszuzahlen. der ausgeschiedene kann jedoch die auszahlung nicht vor ablauf von sechs monaten nach seinem ausscheiden und nicht vor feststellung der bilanz verlangen. soweit die feststellung der bilanz erst nach ablauf von sechs monaten nach ausscheiden des mitglieds erfolgt, ist das auseinandersetzungsguthaben von beginn des 7.monats mit 4% zu verzinsen. der anspruch auf auszahlung verjährt in zwei jahren
ist das rechtens? wenn ja kann ich ihnen paar § um die ohren hauen die mich eventuell noch bissl eher an mein geld kommen lassen?
(Zitat von: angry-playboy)
Deckt sich ja so ziemlich mit dem was ich oben geschrieben habe. Die Satzungen die ich bisher gesehen habe und auch das was so im Netz auffindbar ist, enthält sinngemäß deine zitierten Textstellen.
Welche Paragraphen willste denn denen um die Ohren hauen?
MfG
Papa76
Bearbeitet von - Papa76 am 20.01.2009 20:40:22
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
irgendwelche :p
ich mein nich umsonst gibts die klauseln, das eine teilzahlung gemacht werden soll (muss?) wenn der zu erwartende nebenkostenbetrag weniger ist als die zurück zu zahlende summe, oder?!
Mitglied seit: 22.08.2002
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1711 Beiträge
Zitat:
irgendwelche :p
ich mein nich umsonst gibts die klauseln, das eine teilzahlung gemacht werden soll (muss?) wenn der zu erwartende nebenkostenbetrag weniger ist als die zurück zu zahlende summe, oder?!
(Zitat von: angry-playboy)
Das gilt eben nur für Kautionen und
nicht für Genossenschaftsanteile.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
ich könnt kotzen!!!! also hab ich keine möglichkeit vor ablauf der frist an wenigstens einen teil der kohle zu kommen?
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
sieh das geld doch als eine art kleine Anlage.. gibt 4% zinsen und bekommen tust es ja sowieso :D
MfG
Lieber Angry,
der Papa76 hat leider Recht und das deckt sich ja auch mit dem Schreiben der Genossenschaft. Auch mir fällt da nix ein wie du eher an dein Geld kommen könntest... Musst wohl leider Geduld haben. So ist das mit den Genossenschaften...
LG Susi
***Mitglied des Klingonen-Kreuzer Fanclubs***
***Das Leben ist zu kurz um geschlossen zu fahren***
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten
jetzt hatte ich per mail mal angefragt, wann ich denn mit der rückzahlung rechnen kann. mir ist fast der kopf geplatzt bei der antwort
[quote]...Sie kündigten am 21.10.2008 Ihre Mitgliedschaft zum 31.12.2009. Diese Kündigungsbestätigung ging Ihnen mit Schreiben vom 22.01.2009 zu.
Sie scheiden zum 31.12.2009 aus der Genossenschaft aus. Sie haben eine Kündigungsfrist von 1 Jahr zum Geschäftsjahresende.
Die Auszahlung des Guthabens erfolgt nach der Mitgliederversammlung im Jahr 2010 bis spätestens 30.06.2010...quote]
gehts noch? ich soll 2jahre nach meinem auszug das geld erst bekommen? ist das rechtens???
ich habe jetzt auch meine Anteile ausgezahlt bekommen, ausgezogen bin ich im November 2007.....
leider dauert das immer rund 2 Jahre....
diese bande! arbeiten 2!!!!! jahre mit knapp tausend euro
ja habe ich damals auch nicht verstanden, bei der Einzahlung konnte es denen nicht schnell genug gehen, da musste ich bis zu einem Stichtag unbedingt einzahlen ....
habe die auch gefragt ob ich es eher bekommen kann, aber da meinten die nur nein geht nicht, bei mir waren es ja auch ganze 1800,-eur