Rückzahlung Genossenschaftsanteile (Miete)
Mitglied seit: 25.01.2008
Ludwigshafen
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316 Beiträge
Kann man da nich was wegen Zinsverlust geltend machen oder hat man da keine Chance?
love sucks
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Hallo BMWluder88,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rückzahlung Genossenschaftsanteile (Miete)"!
Gruß
Zinsen werden einmal im Jahr auf dein Giro überwiesen...da machste kein Verlust...
das ist genau so wie ich es dir gepostet habe angry, du hättest vor dem 30.06 kündigen müssen dann gehts schneller, weil dann hat man rechtzeitig gekündigt.
verzinsung steht dir bis zum wirksam werden der kündigen zu also 31.12 und ausgezahlt kann es immer erst werden nach der mitgliederversammlung wiel da wird z.b. die verzinsung festgelegt
wenn ich da schon gewußt hätte das ich ausziehe ;)
also keine chance? teilrückzahlung oder sowas? ich seh es nich ein das die mit meiner kohle sich nen bunten machen
keine chance... dafür hast du bestimmt eine recht günstige wohnung gehabt
genossenschaft hat halt vor und nachteile :)
eine alternative fällt mir noch ein, eventuell machen die das auch so das du einen findest der deine anteile erwirbt, z.b. nachmieter, dann kann der dich auszahlen. so wirds bei der bank gemacht
die werden dem nachmieter schon längst die anteile aus dem rippen gepresst haben
stimmt ist ja schon ne weile her
vielleicht zieht aber irgendwo anders jemand ein der die nehmen würdE?
da müsste die miete von damals gleich sein. das sind ja mieten zusammen gerechnet wenn mich nich alles täuscht
hab der bearbeiterin ne freundliche mail geschickt. denk zwar nicht das es erfolgreich sein wird aber oke..
Zitat:
Sehr geehrte Frau xxxx,
verstehe ich das richtig, dass Ihr Unternehmen 1,5Jahre mit meinem Geld arbeitet?
Ich finde es eine Zumutungen, dass ein ausgezogener Mieter geschlagene 1,5Jahre auf die Rückzahlung seiner Anteile warten soll!
Sie zwingen Ihre Neu-Mieter zum Erwerb von Anteile, die vor dem Einzug nicht schnell genug gezahlt werden können, um die Rückzahlung dieser nach dem Auszug Ewigkeiten in die Länge zu ziehen.
Das grenzt an Wegelagerei!
Ich erwarte umgehend einen positiven Bescheid, wann ich vorab mit der (zumindest teilweisen) auszahlung rechnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
genossenschaftsanteile sind das eigenkapital der genossenschaft, ich bin mir nicht sicher ob die damit arbeiten.
google mal nach "Nachschusspflicht" im zusammenhang mit der genossenschaft, aber nicht zu sehr aufregen :) weiß aber nicht wie das bei ner wohnungsgenossenschaft ist
de geben diese Anteile für Renovierungen/Umbauten aus.... so hatte es mir meine ehemalige Genossenschaft mal erzählt