Leider hat das Abkommen nur etwas mit dem Personenverkehr zutun. Du wirst nicht umzukommen die Dinger zu verzollen. Hierbei kommt es daraufan zu welchem Preis du Sie verkauft hast. Da gibt es eine Staffelung:
bis 1000,- muss du nur eine Handelsrechnung belegen in der ein ganz bestimmter Satz steht (leider habe ich diesen nicht im Kopf)
bis 3000,- muss du zusätzlich eine Ausfuhranmeldung erstellen, die nicht vom Zoll in deiner Heimatstadt abgestempelt wird
über 3000,- musst du eine Handelsrechnung beilegen, eine komplette Ausfuhranmeldung erstellen, die von deinem Zoll abgestemeplt wird(hierzu musst du mit den Felgen zum Zoll) und zusätlich musst du eine sogenannte EUR1 erstellen die ebenfalls vom Zoll abgesegnet werden muss
So ist es zumindest bei Handelswaren zwischen Firmen, ich habe keine Ahnung wie es läuft, wenn due als Privatmann etwas verkaufst. Kann mir vorstellen, dass es da genau die gleich Arbeit ist.
Ansonsten erkundige Dich bei Deinem Zoll oder unter
www.zoll.de