Schmerzensgeld oder Gefängnis?
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Mal angenommen ich hau jemand die Fresse platt und
müsste dann laut Gericht Schmerzensgeld zahlen, mach dies aber nicht.
Muss ich dann in Knast?
Wenn ja, muss ich dann nachm Knast immer noch das Schmerzensgeld zahlen?
oder ist das damit erledigt?
Bearbeitet von - Grinch am 15.12.2008 16:54:19
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
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Hallo Grinch,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Schmerzensgeld oder Gefängnis?"!
Gruß
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leute, sauft weniger glühwein! wasn das für ne frage? klärt man seine konflikte heute nur noch über die fäuste?
um ehrlich zu sein ist es keiner wert, ihm noch als bonus schmerzengeld (was er schön verprassen kann) in den rachen zu werfen
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In der Tat, dann kriegste ein schönes Schreiben mit Einladung zum Haftantritt! M.E. müssen die dich aber vorher ein paar mal Erinnern, mahnen etc....
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Das Gericht kann Dich zunächst in einem Strafprozess verurteilen.
Das hat erstmal nichts mit Schmerzensgeld zu tun.
Wenn der Geschädigte Ansprüche Dir gegenüber hat, kann er diese in einem Zivilrechtsprozess geltend machen.
Bei dieser Verhandlung kannst Du natürlich zu Schmerzensgeld verurteilt werden.
Wenn Du das nicht zahlst, hat der Kläger natürlich rechtliche Möglichkeiten gg. Dich (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher etc.)
Irgendwie wird er schon an seine Kohle kommen.
Ob eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann weiß ich nicht.
Sollte dies der Fall sein, gehst Du zunächst in den Knast, die Ansprüche verwirken dadurch NICHT !
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Zitat:
leute, sauft weniger glühwein! wasn das für ne frage? klärt man seine konflikte heute nur noch über die fäuste?
um ehrlich zu sein ist es keiner wert, ihm noch als bonus schmerzengeld (was er schön verprassen kann) in den rachen zu werfen
(Zitat von: angry-playboy)
mmmmh lecker glühwein :-)
ich hab gar keione konflikte, das ist nur ne ganz theoretische frage...
was wäre wenn?
ich labber die leut lieber tod dann haun die schon von alleine ab ^^
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Zitat:
Sollte dies der Fall sein, gehst Du zunächst in den Knast, die Ansprüche verwirken dadurch NICHT !
(Zitat von: BenE36)
weisch des sicher?
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Zitat:
Zitat:
Sollte dies der Fall sein, gehst Du zunächst in den Knast, die Ansprüche verwirken dadurch NICHT !
(Zitat von: BenE36)
weisch des sicher?
(Zitat von: Grinch)
Natürlich weisch er desch sicher ;o)
Sonst würde es ja jeder so machen!
Lg
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Sollte dies der Fall sein, gehst Du zunächst in den Knast, die Ansprüche verwirken dadurch NICHT !
(Zitat von: BenE36)
weisch des sicher?
(Zitat von: Grinch)
Natürlich weisch er desch sicher ;o)
Sonst würde es ja jeder so machen!
Lg
(Zitat von: Sunny-E46)
:-) i bin mir net so sicher ob sich jeder bei der entscheidung schmerzensgeld oder gefängnis
dann für gefängnis entscheiden würde... um sich die kohle zu sparen...
ok klar kommt immer drauf an um wieviel es gehen würde
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Ja, ist schon richtig so.
Deshlab heißt es ja auch Erzwingungshaft; dadurch will man die Zahlung des Geldes erzwingen.
Dann gibt es noch die Ersatzhaft, damit kann man die Tagessätze "absitzen".
Aber der Gläubiger wird dann wohl zuerst nen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, mit dem er dich dann auch durch den Gerichtsvollzieher Pfänden lassen kann.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Knast kann ich ned sagen aber der das Schmerzensgeld bekommen sollte kann dir den gerichtsvollzieher auf den hals hetzen und solltest du nicht zahlen bzw zahlen können kann er sich ein Titel holen der 30 jahre bestand hat. Sprich du würdest dann die Eidelstatliche Versicherung abgeben und das ist dann wie Knast.
Das bedetuet das du ein Eintag in deiner Schufa hast keinerlei Kredite oder Handyvertrage mehr bekommst.Somit bist du dann Finaztechnisch tot und das ist dann wie Knast
Diese Sig hat keine Aussage
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Zitat:
Knast kann ich ned sagen aber der das Schmerzensgeld bekommen sollte kann dir den gerichtsvollzieher auf den hals hetzen und solltest du nicht zahlen bzw zahlen können kann er sich ein Titel holen der 30 jahre bestand hat. Sprich du würdest dann die Eidelstatliche Versicherung abgeben und das ist dann wie Knast.
Das bedetuet das du ein Eintag in deiner Schufa hast keinerlei Kredite oder Handyvertrage mehr bekommst.Somit bist du dann Finaztechnisch tot und das ist dann wie Knast
(Zitat von: Brennstoffdieb)
wenn der des macht bekommt er glei nomal eine ^^
(Spaß)
was soll den ein "titel" sein?
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Zitat:
Ja, ist schon richtig so.
Deshlab heißt es ja auch Erzwingungshaft; dadurch will man die Zahlung des Geldes erzwingen.
Dann gibt es noch die Ersatzhaft, damit kann man die Tagessätze "absitzen".
(Zitat von: shgfa)
Nur liegt da eben der Unterschied, dass mit der Erzwingungshaft üblicherweise ein zivilrechtlicher Anspruch "erzwungen" wird - und der bleibt klar bestehen. Wenn Du mir eine auf die Nase haust und ich dann nen Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen Dich hab, dann isses mir eigentlich relativ egal, ob Du "freiwillig" in den Knast gehst oder nicht. Hauptsache ich seh die Kohle.
Die Ersatzhaft für die Tagessätze beziehen sich immer auf den "strafrechtlichen Anspruch" des Staats...
(wie es mit öffentlich-rechtlichen, nicht-strafrechtlichen Ansprüchen aussieht, weiß ich spontan net).
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
aktuell gesperrt
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Zitat:
wenn der des macht bekommt er glei nomal eine ^^
(Spaß)
was soll den ein "titel" sein?
(Zitat von: Grinch)
[/gray]
ganz einfach wenn du nicht bezahlst oder bezahlen kannst kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet dein Eigentum. Sollte es nichts zum geben was von Wert ist hebst du die Finger und schwörst das du nix hast. Somit bekommt der geschädigte einen Titel von dir.
Diese Sig hat keine Aussage
wenn du nicht zahlst wanderst du ab....ich kenne jemand der musste zahlen und in den bau, er will aber heute nicht mehr drüber reden, was für ihn früher ne heldentat war kommt ihn heute bei der jobsuche immer wieder in die quere, selbst die callcenter lehnen dankend ab.
so ist das halt wer austeilt muß doppelt einstecken, ich würde auch jeden vor gericht ziehen der mir eine schallert...schnelles geld verdient
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Zitat:
wenn du nicht zahlst wanderst du ab....ich kenne jemand der musste zahlen und in den bau, er will aber heute nicht mehr drüber reden, was für ihn früher ne heldentat war kommt ihn heute bei der jobsuche immer wieder in die quere, selbst die callcenter lehnen dankend ab.
so ist das halt wer austeilt muß doppelt einstecken, ich würde auch jeden vor gericht ziehen der mir eine schallert...schnelles geld verdient
(Zitat von: e46-fahrer)
is man eigentlich schon vorbestraft wenn man nur schmerzensgeld zahlen muss?
oder erst wenn mans net macht und dadurch in knast wandert?
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
den ich kenne war vorbestraft weil er im bau war und das steht wie ein stempel auf der stirn in seinem führungszeugnis
Notwehr ist die besere Lösung. ;)
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 16.07.2007
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562 Beiträge
Zitat:
is man eigentlich schon vorbestraft wenn man nur schmerzensgeld zahlen muss?
oder erst wenn mans net macht und dadurch in knast wandert?
(Zitat von: Grinch)
Bis zu einer bestimmten Höhe der Geldstrafe (nicht Schmerzensgeld) gilt man nicht als vorbestraft. So 2000-4000€ ?? Irgendwo in der Drehe. Die Geldstrafe hat nichts mit Schmerzensgeld zu tun. Nur zu Schmerzensgeld wird niemand verurteilt, da der Staat ja auch was davon haben will!
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Du bist ab einer Freiheitsstrafe ab 12 Monaten oder 90 Tagessätzen "vorbestraft".
Veruteilungen, die darunter fallen werden im sog. Führungszeugnis Belegart "0" eingetragen.
Selbiges wirst Du niemals zu Gesicht bekommen, sondern bspw. eine Polizeibehörde bei einer Berwerbung (wird direkt aus, ich glaube Karlsruhe, zu denen geschickt).
Die "normale", oben beschriebene Vorstrafe wird natürlich auch in das "übliche" Führungszeugnis eingetragen.
Zitat:
Zitat:
Ja, ist schon richtig so.
Deshlab heißt es ja auch Erzwingungshaft; dadurch will man die Zahlung des Geldes erzwingen.
Dann gibt es noch die Ersatzhaft, damit kann man die Tagessätze "absitzen".
(Zitat von: shgfa)
Nur liegt da eben der Unterschied, dass mit der Erzwingungshaft üblicherweise ein zivilrechtlicher Anspruch "erzwungen" wird - und der bleibt klar bestehen. Wenn Du mir eine auf die Nase haust und ich dann nen Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen Dich hab, dann isses mir eigentlich relativ egal, ob Du "freiwillig" in den Knast gehst oder nicht. Hauptsache ich seh die Kohle.
Die Ersatzhaft für die Tagessätze beziehen sich immer auf den "strafrechtlichen Anspruch" des Staats...
(wie es mit öffentlich-rechtlichen, nicht-strafrechtlichen Ansprüchen aussieht, weiß ich spontan net).
(Zitat von: mb100)
das ist korrekt..
zivilrechtliche ansprüche werden auf dem öffentlich rechtlichen weg eingeklagt, sprich gerichtsvollzieher
es kommt immer drauf an was du vor hast. die meisten werden bei der polizei gar nicht ermittelt. außerdem ist es kindergarten. und wenn pech hast kriegst du am ende die arschkarte. mir würde mal gesagt eine ohrfeige unter zeugen kann mehr wie 100€ kosten. ist dir ne ohrfeige ne tankfüllung wert. mir definitiv nicht...
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)