Beim Download von musik erwischt!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.02.2007
Heilbronn
Deutschland
155 Beiträge
Hallo habe heute einen bescheid von einem anwaltskanzlei in frankfurt bekommen! Da steht das ich musik zum download bereitgestellt habe der Beschluss von Landgericht Köln ist das ich 450€ bezahlen muss! Wenn was gerichtliches über mich läuft müssen die mir nicht vorher bescheid geben? kann ich den da was machen? und ja ich habe es runtergeladen, und zum download angeboten was ja automatisch passiert! hat jemand schon sowas durchgemacht??
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo serseri,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Beim Download von musik erwischt!"!
Gruß
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Um Welche Kanzlei handelt es sich denn ?
Gibs mal bei Google ein, da wirst du Sicherlich fündig !
Gruß
Mitglied seit: 18.12.2004
Triebes & Leutkirch i.A.
Deutschland
315 Beiträge
Hab sowas schon hintermir!
Ging dabei allerdings um einiges mehr! €€€€€
Hab mir nen sehr guten Rechtsanwalt geholt und der hat mich da rausgeholt ohne damit die Musikidustrie 1 Cent von mir gesehen hat...
Allerdings war mein Anwalt auch teurer als die 450€ :-D
http://www.ra-weiner.de/lg Jan
Zitat:
Hallo habe heute einen bescheid von einem anwaltskanzlei in frankfurt bekommen! Da steht das ich musik zum download bereitgestellt habe der Beschluss von Landgericht Köln ist das ich 450€ bezahlen muss! Wenn was gerichtliches über mich läuft müssen die mir nicht vorher bescheid geben? kann ich den da was machen? und ja ich habe es runtergeladen, und zum download angeboten was ja automatisch passiert! hat jemand schon sowas durchgemacht??
(Zitat von: serseri)
Die konnte Dir doch sicherlich nachweisen welche Dateien von welcher
IP von welchem Server in welchem Zeitraum gezogen wurden? Etwa nicht?
Dann den Brief unter Ablage "P" verwalten. :)
BMW Team Oberhavel
viel interessanter wäre zu wissen woher die deine daten haben..
normalerweise beschäftigt sich kein staatsanwalt mit solchen lapalien..
das wäre ja, als wenn man jeden fussgänger der bei leerer strasse über ne rote ampel geht, anzeigen würde..
und ohne staatsanwalt keine daten vom provider..
Bearbeitet von - plop am 09.12.2008 19:06:26
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
viel interessanter wäre zu wissen woher die deine daten haben..
normalerweise beschäftigt sich kein staatsanwalt mit solchen lapalien..
das wäre ja, als wenn man jeden fussgänger der bei leerer strasse über ne rote ampel geht, anzeigen würde..
und ohne staatsanwalt keine daten vom provider..
Bearbeitet von - plop am 09.12.2008 19:06:26
(Zitat von: plop)
Na die Daten werdem den gegeben. Wie sonst. ich würd erstma nichts machen. Wie in dem anderen beitrag geschrieben gibt es viele schwarze Schafe. Und da kam erst im Fernsehen nen Bericht drüber. Also ich würde erstmal warten und schauen was noch passiert. Oderdu rufst bei dem Anwalt ma an der drauf steht
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
öhm sowas muss doch eigentlich vom gericht selber kommen, nicht von irgend nem anwalt...
wird ja immer bunter hier in D!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Mitglied seit: 18.04.2008
nähe Nordhorn
Deutschland
704 Beiträge
Es gibt extra "Firmen" die für die Musikindustrie danach suchen, soweit ich weiß müssen die aber das ganze Lied downloaden, damit die einen Beweiß dafür haben das du die Sachen verbreitest. So bekommen die auch deine IP.
Es könnte sein, aber sehr unwahrscheinlich, das du besuch von der Staatsanwaltschaft bekommst, auf dem Motto, wir wollen deine Festplatte haben.
Da müsstest du aber schon sehr viel downloaden!!
Ich verkaufe zufällig gerade eine externe Festplatte bei ebay ;)
Was ist überhaupt mit Serien und Filmen die im TV schon ausgestrahlt wurden, bekommt man da ärger wenn man die downloadet?
www.alpina-archive.com
Leute, er hat Musik angeboten, das was anderes als Musik saugen
naja ist doch richtig so, zahlen und gut, wenn dir einer an deinem bmw was klaut verklagst du ihn auch wenn du ihn erwischt hast.
du hast vorher gewusst was du machst..............
Mitglied seit: 07.10.2005
Gütersloh
Deutschland
223 Beiträge
Hallo,
wichtig dabei ist auch, wenn man eine Unterlassungserklärung unterschreiben muss, muss man das auch machen!!!!
Sonst hat man sofort verloren.
Jedoch sollte man keine Unterlassungserklärung unterschreiben die man nicht selbst geschrieben hat!
Wenn eine Unterlassungserklärung nicht gefordert wird, ist die Sache halb so wild und kann echt auf Eis gelegt werden.
Wenn man dann die Unterlassungserklärung unterschrieben hat, kann man abwarten und den Rechtsanwalt bezahlen oder nicht, da wird noch geschaut ob es sich lihnt für den Rechtsanwalt seine Kosten zurückzuholen!
Meistens liegen die bei 100-400euro.
Außerdem hat man wenn man MP3 veröffentlich hat, Urheberrechte verletzt und das kann auch etwas kosten!
Ich würde auf jedenfall zum Rechtsanwalt gehen!!!!
Gruß Micha
www.BECHA.de
alles rund um BMW Tachobeleuchtung
**Meine Fotostory 316i -> 333i **
Zitat:
naja ist doch richtig so, zahlen und gut, wenn dir einer an deinem bmw was klaut verklagst du ihn auch wenn du ihn erwischt hast.
Das schon. Wenn er sich aber neben hinstellt und sich was abzeichnet und das daheim nachbaut und an seinen BMW ranschraubt, wärs mir egal.
Wird die Summe von 450 EUR irgendwie begründet? Meiner Meinung nach voll überzogen.
Zitat:
Hab mir nen sehr guten Rechtsanwalt geholt und der hat mich da rausgeholt ohne damit die Musikidustrie 1 Cent von mir gesehen hat...
Kann man davon ausgehen, das das bei jedem funktionieren würde oder gab es bei dir besondere Umstände?
da haben andere schon ganz andere summen zahlen dürfen,
ich sag´s ja er wusste vorher was er macht
wie soll ich das verstehen? solange man andere schädigt ist es ok, aber wehe es trifft ein selber, da wird gleich nach hilfe gerufen und die zahlung ist ungerecht?
naja kann mir nicht vorstellen das du nicht gewusst hast das es verboten ist.
jaja wehe es geht an die eigene wäsche
Mitglied seit: 25.04.2007
Augsburg
Deutschland
48 Beiträge
hey jetzt mach mal locker. er sagt doch gar nicht das er es ungerecht findet. und da es genügend schwarze schafe gibt hat er auch das recht um einen rat zu fragen. denke wenn es von der staatsanwaltschaft kommt is der fall klar. aber du zahlst ja auch nicht einfach so einem rechtsanwalt 450 eus nur weil er dich beim überqueren einer roten ampel erwischt hat.
wie die vorredner schon sagten den anwalt mal googeln und wenn er seriös is dann selbst zum anwalt gehn, der kann dich besser beraten als wir.
Zitat:
Zitat:
naja ist doch richtig so, zahlen und gut, wenn dir einer an deinem bmw was klaut verklagst du ihn auch wenn du ihn erwischt hast.
Das schon. Wenn er sich aber neben hinstellt und sich was abzeichnet und das daheim nachbaut und an seinen BMW ranschraubt, wärs mir egal.
(Zitat von: herr_welker)
Warum entwickelst Du nicht ein Produkt, mit dem Du Millionen verdienen könntest und verschenkst es dann an die Leute.
Wenn jemand was von Deinem BMW runterschraubt, wär's mir auch egal. Dir aber sicher nicht. Ich bin jetzt der User und Du die Musikindustrie.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Leute, er hat Musik angeboten, das was anderes als Musik saugen
(Zitat von: LatteBMW)
ja, und das ist mindestens genauso schlimm.
wenn du geklaute ware verkaufst, wirste genauso bestraft wie der, der sie kauft.
MfG
Frag an was die für Beweise haben!
z.B. habe ich mitbekommen dass Screenshots als Beweise verwendet wurden (ein ehemaliger Arbeitskollege). Solche werden vor Gericht nicht wirklich als Beweis akzeptiert.
450€ ist noch günstig! Waren nur 5 oder max 10 Lieder, was?
Ne es geht mir hier um den feinen Unterschied zwischen Strafe und Schaden gutmachen.
Wenn man von 450 EUR ausgeht, dann ist das für mich eine Strafe. Die Musikindustrie hat aber gar nicht das Recht mich zu bestrafen. Dafür haben wir den Staat.
Wenn es nur darum geht der vorhandenen Schaden wiedergut zu machen wären vl. 50 EUR + Bearbeitungsgebühr/Aufwandsentschädigung angemessen.
Sagen wir so ein Lied kostet 5 EUR und 10 Leute haben es von ihm runtergeladen. --> 50 EUR
Eine Strafe kann es nicht sein. Den dann hätte er vor Gericht erscheinen sollen. Also geh ich davon aus, das die Musikindustrie einfach eine gewisse Summe von ihm will, die ihr gar nicht zu steht, weil der Schaden wesentlich kleiner ist.
Klar ist die Musikindustrie sauer auf solche Leute. Und natürlich verlangen die dann solche Summe. Ob das aber nach dem deutschen Gesetzt rechtens ist, ist eine andere Geschichte.
Edit:
Übrigens. Ich "lad" meine Musik indem ich sie bei Radiosendern aufnehme. 100% erlaubt und kostenlos. (laut dem Gericht)
Bearbeitet von - herr_welker am 10.12.2008 06:50:13
Mitglied seit: 18.12.2004
Triebes & Leutkirch i.A.
Deutschland
315 Beiträge
So Leute jetzt melde ich mich mal zu Wort:
Ich hatte vor einiger Zeit das gleiche Durchgemacht.
Ich bekahm erst Post von der Polizeidirektion dann Staatsanwaltschaft und anschließend von Rasch Anwälten aus Hamburg.
Die Polizei schrieb nur das ich mich zu den Tatvorwürfen äußern sollte, hab darauf hin halt die nette Sachbearbeiterin angerufen und die hatte mir gesagt das die Derartige Fälle gerade Stabelweise auf ihren Tisch liegen hat und hat mir auch gesagt was ich am besten reinschreiben sollte.
Als ich den schriftlichen Anhörungsbogen verschickt hatte, bekam ich post von der Staatsanwaltschaft die mir mehrer Seiten mit den Titeln zuschickte.
(Dort stand halt alles drauf was ich damals in den Incommig Ordner von Emule drinn hatte; von liedern bis zu irgendwelchen Foto`s von BMW`s)
Anschließend bekam ich Post von Rasch Anwälten die von mir mehrere Tausend Euro`s haben wollten und eine Verzichtserklärung, daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen (Link in meinen ersten Beitrag), dieser hat mich Kompetent beraten da er sich auf derartige Fälle spezialisiert hat.
Er hat mich halt eine GEÄNDERTE Unterlassungserklärung Unterschreiben lassen und hat Rasch Anwälte darauf hingewiesen das ich nicht der einzige Volljährige bin der den Internetzugang nutzt, sondern das ich auch eine volljährige Schwester habe und meine Eltern auch im Haushalt leben und ich nicht verpflichtet bin auf diese Aufzupassen was die im Internet machen.
Daraufhin hab ich nichtsmehr von Rasch Anwälten gehört... :O)
noch etwas grundsätzliches; es ist in D-land nicht verboten Lieder herunter zu laden sondern diese im Share anzubieten und somit weiterzuverbreiten. Das P2P netzwerk; emule, edonkey, etc sind darauf ausgelegt das man die geladenen Dateien anderen Usern sickt (also verteilt)
Besser ihr nutzt in zukunft das Internet-Radio zum Mitschneiden oder Sogenannte Filehoster wie Rapidshare etc.
lg Jan