Strafzettel anfechten? Lohnt sich das?
Zitat:
wenn dudie jungs ein bisschen ärgern willst dann überweis denen 15,11 ;) oder so ne krumme summe...
kleine ursache grosse wirkung :)
(Zitat von: plop)
Passiert gar nix, der Eingang wird mit dem entsprechenden
Betreff in der Überweisung per EDV gehandhabt und kommt
sofort zurück wenn der Betrag nicht stimmt. Danach kommt
dann die nächste Zahlungsaufforderung.
BMW Team Oberhavel
Mitglied: seit 2005
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Hallo Nicore,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Strafzettel anfechten? Lohnt sich das?"!
Gruß
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
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815 Beiträge
Zitat:
Danach kommt
dann die nächste Zahlungsaufforderung.
? Über was? -0,11EUR?
Die du dir dann wieder zurückholen sollst? ;-)
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Ich schrieb: "und kommt sofort zurück wenn der Betrag nicht stimmt"
BMW Team Oberhavel
bei mir kam nichts zurück obwohl ich paar cent zuviel überwiesen hab.
Na vielleicht ist man auf dem Dorf noch nicht so
gut mit der EDV. ;)
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 19.08.2006
Dresden
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65 Beiträge
Es wäre ja mal interessant zu erfahren warum Du einen Strafzettel bekommen hast. Hast Du im Kreuzungsbereich geparkt? Spielstraße? Entgegen der Fahrtrichtung etc? Bevor Du nichtmal sagen kannst warum Du den Zettel überhaupt bekommen hast und wie die Gegebenheiten vor Ort sind kann niemand ne vernünftige Aussage machen bezüglich anfechten....
Mitglied seit: 07.04.2006
Im Herzen des Wilden Ostens
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1937 Beiträge
Zitat:
Es wäre ja mal interessant zu erfahren warum Du einen Strafzettel bekommen hast. Hast Du im Kreuzungsbereich geparkt? Spielstraße? Entgegen der Fahrtrichtung etc? Bevor Du nichtmal sagen kannst warum Du den Zettel überhaupt bekommen hast und wie die Gegebenheiten vor Ort sind kann niemand ne vernünftige Aussage machen bezüglich anfechten....
(Zitat von: nicoDD)
du willst nicht allen ernstes nen 15€ zettel anfechten?
da wär mir schon die zeit zu schade.
schraubst du noch, oder fährst du schon?
Mitglied seit: 11.01.2006
Ostbevern
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171 Beiträge
Zitat:
Schau doch mal in die StVO bezüglich 9 Wochen parken....
Soweit ich mich erinnern kann, muss das Fahrzeug nach spätestens 14 Tagen bewegt werden (besser: nachschlagen !).
Somit ist dein Strafzettel völlog gerechtfertigt.
Kannst ja mal die Tatbestandsnummer posten, dann wissen wir genau welcher Tatvorwurf Dir gemacht wird...
(Zitat von: BenE36)
Wie bitte, da schafft man es im Sinne des Umweltschutzes sein Auto 15 Tage oder länger stehen zu lassen und wird dann dafür bestraft?
WELTMEISTER 2006