Strafzettel anfechten? Lohnt sich das?
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Mitglied seit: 10.09.2005
Dresden
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Hi Leute,
hat jemand Erfahrung damit gemacht, ob Sinn macht einen Strafzettel anzufechten? Entstehen weitere Kosten? Denn sonst überweise ich die 15€ und gut.
Ich habe neben meiner Wohnung geparkt, 9 Wochen an einer Stelle, wo man meiner Meinung nach parken darf, aber nun habe ich ein Parkzettel erhalten. Also wenn jemand was weiß ...
Grüße aus Dresden
Mitglied: seit 2005
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Hallo P3rf3ct10n,
schau mal hier
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Gruß
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na wenn du da parken darfst und das ungerechtfertigt ist dann ganz einfach anfechten.
wenn du dir nich sicher bist, dann zahlen. wird sonst nur nochteurer
ich bin eine butterblume
bezahlen...
in deutschland wird sowas gleich mit bearbeitungsgebühren so teuer, dass du dir wünschen würdest du hättest gleich bezahlt. ich kenn das zur genüge
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 10.09.2005
Dresden
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1636 Beiträge
Hab ich mir gedacht und 100% sicher bin ich mir nicht. Ok, dann bereicher ich mal die Stadt :P
Hast Du ne Rechtsschutz?
Wenn ja, kurz anfragen, ob die das ggf. übernehmen und dann anfechten. Geht ja auch a bisserl ums Prinzip - Du willst ja weiterhin dort parken und die Sache geklärt wissen.
Wenn net, würd ich in den saueren Apfel beißen und bezahlen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
das finde ich arg übertrieben. man bekommt einfach kein recht wegen sowas! und wer geht wg 15euro vor gericht wo das urteil eventuell anders lauten würde?
Sicherlich geht es ums Prinzip...ich würde für 15 Euro auch nicht Widerspruch einlegen
aber die Frage stellt sich doch eh erst, wenn Du weisst, das das Recht 100%ig auf Deiner Seite ist
Mitglied seit: 07.04.2006
Im Herzen des Wilden Ostens
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1937 Beiträge
manchmal ist fresse halten wirklich besser, leider.
überweis die 15€ und lass das unterm tisch versinken, wenn du erst aufmuckst werden die elektrisch...
hab das selbe auch schon durch..
Sebi
schraubst du noch, oder fährst du schon?
wenn dudie jungs ein bisschen ärgern willst dann überweis denen 15,11 ;) oder so ne krumme summe...
kleine ursache grosse wirkung :)
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
hab ich schon gemacht, kam nüscht zurück
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 10.09.2005
Dresden
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1636 Beiträge
Nuja, nun stehen Täglich andere Autos dort und an denen habe ich noch kein Zettel gesehen. Wäre schon wirklich nützlich sicher zu wissen ob man dort stehen darf oder nicht.
PS: Hatte extra ein Zettel drin, wo meine Nummer drauf stand und ich geschrieben hatte, dass ich so schnell wie möglich wegfahre, falls ich da nicht stehen darf
PPS: Ja ich hab Verkehrsrechtschutz @ADAC.
Zitat:
PS: Hatte extra ein Zettel drin, wo meine Nummer drauf stand und ich geschrieben hatte, dass ich so schnell wie möglich wegfahre, falls ich da nicht stehen darf
is egal. wenn dich jemand anruft, dann aus reiner nettigkeit. ansonsten brauchen die nich auf ihre kosten bei dir anzurufen und schongarnich zu warten.
ich bin eine butterblume
Mitglied seit: 28.04.2005
Königstein im Taunus
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347 Beiträge
also auf deren kosten geht das eh nicht da die diensthandys haben also auf unser aller rechnung. dann müssen die sogar anrufen wenn so nen zettel drin liegt kann ja auch nen notfall sein und nen notfall kann auch mal länger als 3minuten halten dauern, wobei da bin ich mir nur sicher wenn abgeschleppt werden soll, dann sind die verpflichtet den halter ausfindig zu machen im rahmen ihrer mittel und nen anruf is da grad noch zumutbar.
wenn an der stelle kein verbot besteht, was aber auch zb sein kann das du vor ner einfahrt, zu nah an ner kurve, zu nah am zebrastreifen bla bla bla gewesen sein kann siehts blöd aus. die komischen strassenschl... handeln da eh oft willkürlich da ein genauer tatbestand oft im nachhinein nicht nachweisbar ist bzw in der regel keiner nen fotobeweis macht wie er denn nun gestanden hat, ausserdem zahlt nen grossteil eh einfach weils kein schwein mehr interessiert grad in ner grosstadt juckt nen ticket kein schwein.
wenn ich mir anschaue wieviele dauerparker in 2ter rheie in frankfurt immer stehn, hab da schon dadurch das ich in nem restaurant tollen blick auf die strasse hatte leute gesehn die über 1 stunde in 2ter reihe standen. bockt halt keinen.
I put the "cute" in Execute!
Zitat:
Zitat:
PS: Hatte extra ein Zettel drin, wo meine Nummer drauf stand und ich geschrieben hatte, dass ich so schnell wie möglich wegfahre, falls ich da nicht stehen darf
is egal. wenn dich jemand anruft, dann aus reiner nettigkeit. ansonsten brauchen die nich auf ihre kosten bei dir anzurufen und schongarnich zu warten.
(Zitat von: Doedelhai159)
naja grundsätzlich schon, aber nicht wenn es um das Abschleppen geht
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Tsunami, Nein Danke!
Den Strafzettel anfechten kannst du machen. Solltest du aber im Unrecht sein, wird es noch teurer. (Erfahrungssache)Du kannst aber bei der zuständigen Stelle mal höflich nachfragen, warum du den Strafzettel erhalten hast. Vieleicht klärt sich die Sache dann auf, ob du da parken darfst oder nicht.
Schau doch mal in die StVO bezüglich 9 Wochen parken....
Soweit ich mich erinnern kann, muss das Fahrzeug nach spätestens 14 Tagen bewegt werden (besser: nachschlagen !).
Somit ist dein Strafzettel völlog gerechtfertigt.
Kannst ja mal die Tatbestandsnummer posten, dann wissen wir genau welcher Tatvorwurf Dir gemacht wird...
Mitglied seit: 25.08.2006
Neubrandenburg
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353 Beiträge
Warum soll man einen Strafzettel bekommen, wenn man 9 Wochen sein Kfz nicht bewegt, aber fein Steuern und Versicherung bezahlt hat ? Es kann ja sein, dass man mal auf Geschaeftsreise/Auslandsaufenthalt MUSS und dann kann mir doch keiner vorschreiben, dass ich mein Auto von nem ausgeschriebenen Parkplatz wegbewegen muss oder nicht ?
Ich muss meinen Hobel jetzt auch 4 Wochen stehen lassen (leider), waer ja noch schoener wenn mir da einer so kommen wuerde. ^^
Aber der Threadersteller _MEINTE_ ja nur, dass er da parken duerfe, evtl. aeussert er sich nochmal genauer zu der Situation.
Cyanide and Happiness.
Mitglied seit: 28.04.2005
Königstein im Taunus
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347 Beiträge
hab da grad was passendes zu gefunden.
Das Abstellen eines Kfz im öffentlichen Raum über längere Zeit (mehr als zwei Wochen) stellt eine Sondernutzung dar und bedarf der Genehmigung durch die Kommune.
öffentlicher raum bezieht sich in dem fall auf strassen, vom strassenverkehr getrennte parkflächen sind davon nicht betroffen, sofern keine einschränkung des gemeinwohls nachweisbar ist.
wird wohl grad in großstädten so gehandhabt das kreidestriche gemacht werden an den standflächen der reifen wenn nen fahrzeug auffällig lang wo steht, dann bekommts nen aufkleber das das fahrzeug zu entfernen ist und nach ner von der komune festgelegten frist wird das auto entfernt.
I put the "cute" in Execute!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 10.09.2005
Dresden
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1636 Beiträge
Oh, das wurde falsch verstanden! Ich meinte ich stand 9 Wochen immer wieder auf dem Parkplatz und wollte damit sagen, dass da wohl auch Knöllchenleute vorbei gelaufen sind aber nie ihren Drucker gezückt haben.
Wie es Old Men schon gesagt hat, würde ich einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt anrufen und fragen, was du falsch gemacht hast. Hatte ich auch mal gehabt und dort dann höflich Auskunft bekommen. Den (gerechtfertigten) Grund für den Strafzettel hätte ich sonst nie rausgefunden.