Mitglied seit: 05.08.2007
Braunschweig
Deutschland
305 Beiträge
es steht doch immer ein grund wenn man eine auktion beendet,ist ja dann immer "anderer grund" oder nicht.
ich finde auch er kann dir nix.frag doch einfach mal bei ebay nach.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Salamanderking,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ebay autoversteigerung"!
Gruß
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Ach sooo...
Na wenn das so ist, dass die Auktion nur 10min. lief und du diese dann kurzfristig neu eingestellt hast mit veränderten Bedingungen (was eindeutig auf den Fakt eines Irrtums/Fehlers bei der ersten Einstellung hin deutet) und dann den Bieter auch noch auf das zweite Angebot hingewiesen hast, in dem er hätte, bei realem Interesse, ja wieder bieten können, dann sehe ich die Sachlage eigentlich klar auf deiner Seite.
Ich würde mir das erstmal überlegen mit dem Anwalt, da es auch immer ärgerlich ist, dass man auf solchen kosten dann nämlich sitzen bleibt, wenn auch von der Gegenseite nix mehr kommt.
Ich würde sogar mittlerweile so weit gehen, das die Anwaltschaft(nicht alle!) sowas vorsätzlich tut um damit sich gegenseitig Mandanten zu verschaffen.
-> Der eine Anwalt macht seinem Mandant Hoffnung darauf, dass es bei einem "gutgläugigen Beklagten" funktionieren kann und wenn dieser auch zu nem Anwalt rennt und das Ganze dann stirbt, haben zumindest BEIDE Anwält verdient und die Dummen sind "Kläger" und "Beklagter".
Gruß Mirko
@ Millencolin:
Anfechten kann man den Vertrag natürlich aber dennoch ist trotz Streichung des Gebotes und Beendigung der Auktion m. E. ersteinmal ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen.
Die Meisten sind ja der Meinung, durch die Gebotsstreichung und Beendigung der Auktion ist man aus allen Pflichten raus (und so wird einem das ja scheinbar auch von ebay suggeriert.) und das ist definitiv nicht der Fall.
Auch kann ich hier keinen Grund erkennen, warum man hier unterstellen könnte, daß der vermeintliche Käufer garkein Interesse an dem Fahrzeug hatte. Allein daraus, daß er auf das zweite Angebot nicht mehr geboten hat meiner Ansicht nach jedenfalls nicht.
Er kann ja schließlich aus seiner Sicht davon ausgehen, daß er bereits einen Wagen erworben hat und würde er auch die zweite Auktion gewinnen, so hätte er (zumindest rein rechtlich gesehen) zwei Autos gekauft, die er verpflichtet wäre auch zu bezahlen und abzunehmen.
Um mal zum Thema Anfechtung zu kommen: Die Tatsache, daß die Auktion bereits nach etwa 10 Minuten wieder beendet wurde, ist natürlich ein Indiz dafür, das würde vermutlich zu Gunsten des Verkäufers ausgelegt werden, dennoch ist m.E. der Grund (nämlich ausschließlich die Veränderung der Angebotszeit) kein Grund, den ein Gericht akzeptieren würde.
@ EyYolcu:
Ob Du das Auto für einen Euro rausgeben MÖCHTEST oder ob Du DER MEINUNG BIST, daß kein Vertrag zustande gekommen ist, spielt hier absolut keine Rolle, maßgeblich sind hier die gesetzlichen Regelungen.
Insofern ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist (und darüber muß im Zweifelsfalle ein Gericht entscheiden), dann bist Du theoretisch verpflichtet, den Wagen zum Gebotspreis an den Höchstbietenden herauszugeben. Da dies offenbar nicht mehr möglich ist, könnten Schadensersatzforderungen auf Dich zukommen. Die Höhe dieser richtet sich nach der Differenz des Wertes des Wagens und des erfolgreichen Gebotes. Hat z.B. der Wagen einen Wert von 5000,00 EUR (und hierbei wird der tatsächliche Wert zugrunde gelegt, nicht der Erlös der zweiten Auktion) und der vermeintliche Käufer hatte bei Auktionsabbruch ein Gebot von 1,00 EUR abgegeben, so stünde ihm ein Schadensersatz von 4999,00 EUR zu.
Mitglied seit: 05.08.2007
Braunschweig
Deutschland
305 Beiträge
@daniel.krueger :
aber wenn die gebote gestrichen werden,gibts doch kein vertrag oder?man kann ja auch bieter ausschliessen und sowas,oder gebote von bietern streichen lassen,die einem nicht passen.die haben ja dann auch kein anrecht drauf.oder seh ich jetzt da was falsch?
@ Salamanderking:
Genau das siehst Du falsch. Wenn man Bieter von der Auktion ausschließen will, dann muß man das vorab machen (wobei ich jetzt ehrlich gesagt garnicht weiß, ob das möglich ist,) ein abgegebenes Gebot ist auch für den Verkäufer verbindlich (von der Möglichkeit der Anfechtung mal abgesehen.) Problem ist halt, daß ebay die Gesetzeslage da scheinbar ignoriert und die Möglichkeit dennoch anbietet. Genau das Gleiche ist es übrigens mit einer Gebotsstreichung durch den Bieter, dies kann man vom Gesetz her auch nur im Rahmen einer Anfechtung tun und da muß man dann schon gute Gründe haben und diese auch beweisen können.
Bearbeitet von - daniel.krueger am 15.11.2008 11:03:06
Iss der bieter zufälligerweisse VWBus2005 ???
weil ich vor 2 wochen genau das selbe Problem hatte bei ebay..Und zwar hatte ich mein wagen in ebay rein gesetzt,und vergessen ein Mindespreis einzueben (auktion lief 2Min.) und es wahr schon ein gebot drauß (VWBus2005) 1€ den hab ich dann gestrichen und die autkion vorzeitig beendet,und später wieder reingesetzt, 1 std. später bekomme ich von den typen ein mail was das soll das ich sein gebot gestrichen habe,Und er meinte das jetzt ein kauf zustande gekommen wäre und er gerne meine bankdaten hätte und meine Adresse das er den wagen abholen kann,ich draußhin nie geantwortet,ich glaub drei tage hat er mir Mails geschrieben nie drauß geantwortet,nun ist es wie gesagt 2 wochen her und es ist bis jetzt nix mehr passiert.Auto ist nach wie vor in mein besitzt.Habe bei der 2 autkion die dann später beendet weil so viele freunde mir geraten haben den wagen doch zu behalten,was ich dann auch tat...
ich denke das sind so welche leute die den ganzen tag am PC hocken und auf sowas warten und gleich zuschlagen...
ich würde mein wagen NIEEEE für ein 1€ her geben.dann verschenke ich es lieber an ein bekannten.und fahr in weiter :-)
Zitat:
Wenn man Bieter von der Auktion ausschließen will, dann muß man das vorab machen (wobei ich jetzt ehrlich gesagt garnicht weiß, ob das möglich ist,) ein abgegebenes Gebot ist auch für den Verkäufer verbindlich (von der Möglichkeit der Anfechtung mal abgesehen.) Problem ist halt, daß ebay die Gesetzeslage da scheinbar ignoriert und die Möglichkeit dennoch anbietet.
(Zitat von: daniel.krueger)
Nö, tut eBay nicht. eBay klärt nur nicht richtig auf. Ich hab mir mal (wieder) die eBay-AGB und die fragliche Seite dazu durchgelesen. In meinen Augen ne recht dürftige Erklärung - steht zwar alles drin, aber leider nur kurz und knapp und ohne Verweis auf die entsprechenden Vorschriften (also die der Anfechtung) im BGB. Und schlussendlich wird es dem Anbieter auch (technisch gesehen) viel zu einfach gemacht, ein Gebot zu streichen. Hier muss eBay sicherlich nachbessern. Also dass es eigentlich nur möglich ist, ein Angebot rauszunehmen, wenn noch niemand geboten hat.
Infos zur AngebotsstreichungBearbeitet von - mb100 am 15.11.2008 11:15:06
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 16.11.2007
Hennef
Deutschland
28 Beiträge
Zitat:
Zitat:
weil kein Anwalt auf Grund dieses Tatbestandes vorgehen würde!
(Zitat von: Millencolin.)
Ich bin im Laufe meines kurzen Lebens zu der Überzeugung gekommen, daß die meisten Anwälte für Geld absolut alles machen würden. Google mal nach dem Rechtsanwalt Herrn Höller, oder der Rechtsanwältin Katja Günther.
Mit den beiden hatte ich selbst schon zu tun.
(Zitat von: Stefan177)
Gehört zwar nicht zum Thema, aber hab grad mal bisserl gegoogelt wegen dieser Anwältin Katja Günther. Krass! Wie dreist und abgezockt! Und gegen diese Pfeifen kann man nix machen? Aber naja, im deutschen Rechtsstaat ist ja wie man an diesen ganzen Abzockern sieht alles möglich! Echt Scheiße alles.
Zu dem Problem mit dem Doof der meint ein Auto für 1,- ersteigert zu haben: Versuch seine Adresse herauszubekommen.Schreib ihm einen netten Brief, der wird sich in die Hose machen wenn du seine Adresse kennst. Finde heraus ob es den Anwalt gibt der dir da geschrieben hat.
Also erstens, mach Dir mal keine Sorgen wegen der ganzen Sache !
Der Streitwert wäre 1 Euro und da kann ich mir nicht vorstellen, dass da auch nur ein vernünftiger Anwalt drauf anspringt!
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Kassel
Deutschland
200 Beiträge
bin jetzt total durcheinander. der streitwert ist 1 euro stimmt da hast du recht. im schreiben steht aber das der streitwert , der normal preis vom auto also 4500 euro ist. leute was kann mir im schlimmsten fall passieren???
wie kann ich am besten handeln.
was passier wenn ich auf das schreiben nicht antworte?
Habibk
Der Streitwert ist hier nicht 1,00 Euro, nur weil dies der zu zahlende Betrag wäre. Der Streiwert ist in der Tat der tatsächliche Wert des Wagens, ob dies wirklich 4500,00 EUR sind, kann ich nicht beurteilen, da ich den Wagen nicht kenne.
Stell das ganze Thema doch mal in das ebay-Hilfe-Forum
ein, dort wo das auch hingehört. Dort schreiben auch
ebay-Offizielle mit.
Aber um es auf den Punkt zu bringen, wer die Platform ebay
benutzt ist auch an die dort geltenden "Regeln" (Gesetze kann
man ja schlecht sagen) gebunden. Wie im realen Leben haben
Käufer und Verkäufer gewisse Rechte und Ansprüche.
Fakt ist: Zum Ende der Auktion lag kein Gebot vor! WARUM
das so ist, ist schlichtweg egal. Es kam kein Vertrag zu
Stande. Ein Gebot ist noch lange kein Vertrag.
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
Zitat:
@daniel.krueger :
aber wenn die gebote gestrichen werden,gibts doch kein vertrag oder?man kann ja auch bieter ausschliessen und sowas,oder gebote von bietern streichen lassen,die einem nicht passen.die haben ja dann auch kein anrecht drauf.oder seh ich jetzt da was falsch?
(Zitat von: Salamanderking)
DU musst VORAB im Beschreibungstext des Artikels erklären wen du grundsätzlich ausschließt (es steht dir frei zu entscheiden mit wem du Verträge schließen willst) und begründen warum.. zB. Neulinge oder welche mit schlechten Bewertungen etc. !
einfach jemanden löschen darfst du nicht !