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hi
hatte letztens ein auto bei ebay inseriert, da wurde darauf geboten , kurz darauf habe ich dasgebot gestrichen und das auto rausgenommen. habe aber keinen grund angegeben. jetzt also zwei monate später bekomme ich ein schreiben von einem anwalt, das ich das auto für einen euro übergeben soll und 450euro anwaltskosten.
1.habe ich das auto nicht mehr
2. würde ichs für einen euro nicht hergeben.
kann mir einer sagen was ich machen kann,oder kennt einer ein ähnliches problem?
danke für eure antworten im voraus!
Habibk
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Hallo EyYolcu,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ebay autoversteigerung"!
Gruß
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Brief in den Mülleimer werfen und nicht mehr drüber nachdenken. Ende.
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Naja, also da das Gebot gestrichen wurde kam auch kein Vertrag zu stande.
Also müsste man dir schon einen aktiven Vorwand vorwerfen oder einen Täuschungsversuch =)
Deine Auto ist nichtmehr verkaufbar da du dich in der Anzeige leider geirrt hast, somit hat sich das erledigt.
Nehme an das Schreiben kam von Bieter ?
Wie ist der an deine Adresse gekommen ?
Liegt eine Anzeige vor bei der Staatsanwaltschaft oder kam nur eine Brief von irgendeinam Anwalt ?
Da brauchst du dir überhaupt keine Sorgen zu machen. Da du das Recht hast Gebote zu streichen. Der Bietende hat durch sein Gebot den Willen zum Kauf zum Ausdruck gebracht. Mit Ablauf der Auktionsfrist kommt mit dem Höchstbietenden automatisch ein Kaufvertrag zu Stande. Da du das Gebot gestrichen hast und das Angebot beendet hast, ist kein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Dementsprechend hat der Anwalt (sein Mandant) keine Rechtsansprüche gegen dich.
Mein Tipp: Überhaupt nicht drauf reagieren!! Selbst wenn die erste und zweite Mahnung kommt! Das ist meines Erachtens ein geldgieriger Betrüger. Solange du kein Schreiben von einem Amtsgericht bekommst würde ich mir keine Sorgen machen. Heb aber alle Schreiben fein auf, ggf. als Beweis. Ich würde mir auch vorsichtshalber die Daten der Auktion notieren, falls noch verfügbar. Also wann eingestellt, wann beendet, usw...aber wie gesagt mach dir kein Kopf...der kann dir gar nichts.
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
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Zitat:
Nehme an das Schreiben kam von Bieter ?
Wie ist der an deine Adresse gekommen ?
Liegt eine Anzeige vor bei der Staatsanwaltschaft oder kam nur eine Brief von irgendeinam Anwalt ?
(Zitat von: 320ijunki)
Die Adresse wird Ihm wohl ebay gegeben haben weil er sich beschwert hat. Nimm den Breif und hau ihn in die Tonne. Falls noch ma einer kommt gehste selber zum Anwalt. Könnte dich ca. 40€ Kosten. Der sagt dir dann was du dem anderen Anwalt schreibst und dann is gut. Und wenn denn muss eh er dich vor Gericht bringen. Und das wird er wohl eher nicht machen weil ja kein Vertrag da war und er eh in der Beweispflicht ist.
Gruß Jens
P.s. Berichte mal wie es ausgeht. Interessiert mich mal
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Ich würd auch erst mal abwarten, aber den Brief keinesfalls in die Tonne werfen. Aufheben, zu den Akten - und abwarten, was noch kommt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Wegwerfen würd ich ihn auch nicht. Aber reagieren auch nicht. Wart mal ab, ob noch was nachkommt.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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habe nur ein schreiben von seinem anwalt bekommen. hatte das auto dann aber anschliessend erneut inseriert und es ist weg. habe auch keine verkaufsprovision bezahlt für die abgebrochene auktion , und in der auktion steht auch drin das kein kauf zustande gekommen ist.
Habibk
Sicher, dass der Brief von nem Anwalt kam?
Denke nämlich, dass der Typ den gefakt hat, weil kein Anwalt auf Grund dieses Tatbestandes vorgehen würde! Da ist nämlich nichts zu machen. Wenn die Auktion zurückgezogen wurde, ist das sogar ohne Angabe eines Grundes rechtens (nachlesbar bei eBay). Somit Brief in die Tonne kloppen und fertig.
@Millencollin: Du glaubst gar net, was Anwälte alles machen, wenn sie dafür Geld bekommen... ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Kostet es eigentlich was bei Ebay ein Auto mit Mindestpreis reinzustellen, falls er nicht verkauft wird??
Party ON!!!
Zitat:
weil kein Anwalt auf Grund dieses Tatbestandes vorgehen würde!
(Zitat von: Millencolin.)
Ich bin im Laufe meines kurzen Lebens zu der Überzeugung gekommen, daß die meisten Anwälte für Geld absolut alles machen würden. Google mal nach dem Rechtsanwalt Herrn Höller, oder der Rechtsanwältin Katja Günther.
Mit den beiden hatte ich selbst schon zu tun.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ich bin mir sehr sicher, dass Du die 10€ Gebühr für den Mindestpreis nicht wiederbekommst, wenn der Wagen nicht verkauft wird, was ansich ja auch logisch ist.
Hoffe das alles zu deinen gunsten ausgeht!
Kurz mal OT:
Ebay wird immer schlimmer oder? Das alles mit den Abmahnungen und den Anwälten, die keine arbeit haben und da rumirren. Da bleib ich lieber auf kleinen Sachen sitzen, als dass ich mich da herumärger.
Moment mal. Muss meine Aussage von oben korrigieren.
Dachte, es wäre bei eBay mal möglich gewesen, einfach so 24 Stunden vor Ablauf der Auktion zurückzutreten. Hab grad nachgelesen und festgestellt, dass die es entweder geändert haben, oder es schon immer so war, und ich mich geirrt habe und man nur noch zurücktreten kann, wenn man seine Willenserklärung auch wirklich anfechten kann.
Somit wird die Sache etwas schwieriger.
Da du das Auto ja später verkauft hast, kannst du nicht wegen eines Inhaltsirrtums anfechten. Denkbar wäre ein Erklärungsirrtum, indem du angibst, dich beim Mindestpreis vertippt zu haben. Hattest du nen Mindestpreis angegeben? Wenn nicht, dann kannst du behaupten, du wolltest einen angeben, hast es aber vergessen und deshalb die Auktion beendet.
Somit wärst du aus der Sache raus!
Und dass du das Auto nicht mehr hast, schließt eine Übergabe desselbigen nicht aus! Wenn ich grad mein BGB da hätt, würde ich dir die § nennen und dir erklären wieso, leider weiß ich es nicht mehr genau ^^ Is ja schon 2 Jahre her mein Rechtssemester...
@ EyYolcu:
Im Gegensatz zu dem, was die Meisten hier schreiben, sieht es für Dich ganz schlecht aus.
Ebay ermöglicht es zwar, Gebote zu streichen und die Auktion zu beenden nur leider hat das rechtlich keinen Bestand. Derjenige, der zum Auktionsende das höchste Gebot abgegeben hat, hat den Artikel erworben, unabhängig davon, ob die Auktion regulär ausgelaufen ist oder abgebrochen wurde und unabhängig davon, ob ein Gebot gestrichen wurde oder nicht.
Es gibt dazu auch schon rechtskräftige Urteile:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Urteil-gegen-EBay-Verkaeufer/1286805/1286805/
Zitat:
Da du das Auto ja später verkauft hast, kannst du nicht wegen eines Inhaltsirrtums anfechten. Denkbar wäre ein Erklärungsirrtum, indem du angibst, dich beim Mindestpreis vertippt zu haben. Hattest du nen Mindestpreis angegeben? Wenn nicht, dann kannst du behaupten, du wolltest einen angeben, hast es aber vergessen und deshalb die Auktion beendet.
Somit wärst du aus der Sache raus!
(Zitat von: Millencolin.)
Da bleibt doch noch die Schadenersatzpflicht des Anfechtenden gem. § 122 BGB - also nix mit "fein raus". Und in sofern muss ich mich auch korrigieren: ich würd das Schreiben packen und zum Anwalt gehen.
Das Problem war vor allem auch die Tatsache, dass Du (also EyYolcu) keinen Grund angegeben hast, warum Du den Artikel wieder rausgenommen hast. Wobei das möglicherweise auch wenig geholfen hätte...
@alle: überlegt Euch lieber fünfmal, was Ihr wie bei eBay einstellt!
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Das hat rechltich Bestand!
Und zwar den der Anfechtung wie von mir oben geschrieben!
Deshalb kann er seine Willenserklärung (Verkauf des Autos) anfechten und im Falle eines rechtlich vertretbaren Grund zurückziehen.
Rechtlich vertretbar wären zb. Vertippen, Falsche Beschreibung, Falscher Artikel, Irren über Eigenschaft des Artikels.
(Inhaltsirrtum, Eigenschaftsirrtum, Erklärungsirrtum).
Außerdem würde der Bieter den Artikel nicht für einen Euro bekommen, sondern für das was er schon geboten hat!
Wenn du zu einem ganz dreisten Anwalt gehst, könnte der den Spieß sogar umdrehen und behaupten, der Bieter hatte eigentlich kein Interesse an dem Auto. So einen Fall hat uns unser Lehrer in Recht mal erzählt.
Würd aber dem netten Herrn Anwalt einfach mal einen Antwortsbrief schreiben, in dem du deine Willenserklärung via Erklärungsirrtum anfechtest, natürlich mit ordentlicher Subsumtion und dann schaust, was der zurück schreibt. Ggf. dann zum Anwalt.
Klar stimmt das, was Du oben geschrieben hast. Anfechten kann er - nur macht er sich eben ggf. schadenersatzpflichtig - das hast Du vergessen und deswegen hat mich die Formulierung "fein raus" gestört. Halt wenn ein Schaden entstanden ist (in dem Fall wahrscheinlich scho mal die Anwaltskosten - str., aber beispielsweise ein extra für dieses Auto gekaufter Heckspoiler - in den Grenzen des § 122 I a.E.). Lies Dir den 122er nochmal durch! Ich weiß, der wird gern vergessen...
Und noch was: die meisten Anwälte lachen sich kaputt, wenn Leute, die von Jura kaum ne Ahnung haben, versuchen "juristisch" zu argumentieren und zu subsumieren. Und schreiben den Antwortbrief dann extra schön formuliert. Das würd ich als rechtlicher Laie (oder allgemein als jemand, der nicht auf nen Anwalts-Briefbogen schreibt) schön bleiben lassen.
Man könnte auch nen ganz anderen Weg gehen und mit der Mindermeinung argumentieren, dass bei den eBay-Auktionen eben doch ne 156er-Versteigerung vorliegt, das Einstellen ne Invitatio ad offerendum darstellt, das Abgeben eines Gebots ein Angebot und der Zuschlag die Annahme. Is aber gewagt - damit lässt sich allenfalls ein Anwalt, der nicht die h.M. und BGH-Rspr. kennt, einschüchtern. Das Gericht jedenfalls sicherlich nicht
Bearbeitet von - mb100 am 14.11.2008 19:16:01
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Damit hast du natürlich Recht.
Ich habe selber schon öfter ein rechtlich argumentiertes Schreiben verfasst und meistens darauf nichts mehr gehört. Es gibt halt oft Fälle, in denen nur mit der Angst der Leute gespielt wird. Die schicken einem dann nen tollen Brief mit ach so vielen Paragraphen, und dann stellt sich raus, dass das Schreiben entweder gefakt ist, oder der Absender selber was zu verbergen hat, und somit nicht mehr antwortet. Ging mir einmal auch bei einem eBay Verkauf so, bei Magadownloads (dürfte recht bekannt sein) und bei etlichen anderen Sachen. Hab mir dann die Mühe gemacht einfach alles schön plausibel zu begründen unter Einbezug der jeweiligen Paragraphen und dann war Ende. Und ich denke, bei so "einfacheren" Fällen, wie Anfechtung, teils Schadensersatz und dergleichen, die man selber begründen kann, braucht man doch nicht gleich nen Anwalt einschalten. Sollte der gegnerische Anwalt sich den Arsch ablachen, kann ich anschliessend immer noch zum Anwalt gehen.
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Kassel
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die auktion ist 10 minuten gelaufen, dann habe ich sein gebot gestrichen auktion zurückgenommen. angebotszeit verkürzt oder verlängert weiss jetzt nicht mehr und 15 minuten später wieder reingestellt. auf seine mail das er das auto abholen will habe ich geantwortet , dass kein kauf zustande gekommen ist und das er wenn ers unbedingt haben will wiedeer bieten soll. verstehe jetzt nicht was der will? der will doch nicht für ein euro auto kaufen, zumal ich den nicht mehr hab. was kann da passieren??
Habibk