Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.08.2006
Lichtenfels
Deutschland
253 Beiträge
Hab mir gestern endlich einen e46 bj 99 von einen opel,suzuki vertragshändler gekauft. bevor ich den wagen gekauft hatte sagte ich zum chef das ich nur den wagen kaufen werde wenn der auspuff neu gemacht wird. das gespräch war 2wochen vor dem abholdatum wo ich den wagen besichtigt habe. jedenfalls hatte ich gestern gar nicht mehr hingeschaut obs gemacht wurde weil es stark regnete und der chef einen vertrauenswürdiigen eindruck gemacht hatte. heute schaute ich dann den wagen in aller ruhe nochmal an und was musste ich leider feststellen das immer noch der alte mit 2löchern gespickte auspuff dranhängt. außerdem stellte ich fest das der servopumpen riemen schon einen kleinen riss hat. habe heute natürlich sofort angerufen aber die sekretärin sagte nur das ich das mit den chef ausmachen muss und der ist erst wieder morgen im Haus. Daher meine frage habe ich einen rechtsanspruch darauf das ich einen neuen auspuff bekomme oder nicht?? der händler ist aber leider ca 230km von mir entfernd so das ich nicht sofort runterfahren kann.
mfg
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo bmwverrückter,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Hilfe nach Autokauf"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Warum hast das nicht gleich schriftlich festgehalten mit den Auspuff.
Bei mir kann noch einer so Vertrauenswürdig sein,aber nachher wissen die meist von nichts mehr.
Ob der Riemen unter der Gewährleistung fällt,kA.
Ruf morgen da noch mal und klar das
Sachlichab.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Hallo bmwverrückter,
Rechtsfragen sind so nie einfach zu beantworten. Zwar ist es so, das auch mündliche Aus- bzw. Zusagen bindend sind, aber hier nun eine definitive Antwort zu geben ist nicht leicht. Auf der einen Seite kann man argumentieren, das davon, wenn ich mit Verlaub einfach einmal schätzen darf, nichts im Kaufvertrag festgehalten wurde. Auf der anderen Seite steht dem die verbale Zusage gegenüber.
Natürlich kann man nun mit Hilfe der einzelnen Paragraphen dem nachgehen, aber solche Fälle können, ich erwähne dies lediglich der Vollständigkeit halber, im ungünstigsten Falle, in einen langen Rechtsstreit enden. Kein Witz, ich weiß selber von, sagen wir einmal: kuriosen, Rechtsurteilen, aus diesem Grund möchte ich mich auf keine Aussage versteifen.
Mein Rat: Ruf den Verkäufer/Chef an, erläutere ihm die Situation, genau so wie es wahr, und rede mit ihm. In den meisten Fällen erzielt man eine gütliche Einigung. Das mit der großen Entfernung ist verständlich, u.U. jedoch unumgänglich.
Gruß Bardock
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.08.2006
Lichtenfels
Deutschland
253 Beiträge
ja stimmt im kaufvertrag steht nix schließlich hat es der chef selber zugesagt mal sehen wie das gespräch morgen verlaufen wird..
Mitglied seit: 14.11.2004
bei stuttgart
Deutschland
2829 Beiträge
Hallo,
also, wenn der Wagen MÄNGEL hat, dann kannste die auf Kosten des Verkäufers / Händlers machen lassen - und er zahlt - richtigerweise muss ich erwähnen, dass du dann dazu den wagen zu ihm bringen müsstest, sodass er NCHBESSERN kann - dies betrifft den Asspuff genauso wie der Keilriemen - für immerhin 6 Monate ! nach dem Kauf - ich würde ihm also vorschlagen, die DEFEKTE bei dir machen zu lassen/oder selbst vorzunehmen und ihm die Rechnung schicken - ich habe selbst einen solchen Fall, um den sich aber mittlerweile ein Anwalt kümmert - also, good lack
www.verdeck-doc-e36.de
professionelle verdeckreparatur
und justage raum stuttgart/bawü
wenn im vetrag steht gekauft wie gesehen, dann sind offensichtliche mängel wie der auspuff damit schon mal außen vor, da dieser dann zur minderung des kaufpreises beigetragen hat. in dem fall hat man dann keine chance diesen ersetzt zu bekommen.
wenn im kaufvertrag steht, dass der aupuff neu gemacht wird, dann hat das auch so zu sein.
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
>>Vertrauenswürdiger Autohändler
Ist so ähnlich wie
>>Heißer Schnee
>>Trockenes Wasser
>>Blendende Dunkelheit
MFG
R.A:
Zitat:
wenn im vetrag steht gekauft wie gesehen, dann sind offensichtliche mängel wie der auspuff damit schon mal außen vor, da dieser dann zur minderung des kaufpreises beigetragen hat. in dem fall hat man dann keine chance diesen ersetzt zu bekommen.
wenn im kaufvertrag steht, dass der aupuff neu gemacht wird, dann hat das auch so zu sein.
mfg FRY
(Zitat von: FRY)
Folgende E36 Teile suche ich zur Zeit:
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatka/topic.asp?TOPIC_ID=75157
Nach 22 Jahren 1,5 Päckchen Zigaretten am Tag seit 1.1.2009 NICHTRAUCHER und das einfach so ;-).
cabriofreak, das wird nicht ziehen, das man einfach die Mängel beheben lässt und dem Händler die Rechnung schickt. Auch wenn sich in deinem Fall ein Anwalt darum kümmert, so einfach ist das nicht. So einfach rückt er das Geld nicht raus, wenn dann wird sich irgendwie geeinigt wenn er doch zahlt, aber er muss die Rechnung keineswegs bezahlen.
Fry, diese Sprüche "gekauft wie gesehen" gehören der Vergangenheit an. Er ist schließlich ein gewerblicher Händler, hat also eine Steuernummer, ist registriert und verdient damit hauptberuflich sein Geld. Wenn es einmal wirklich um einen konkreten Fall geht dann bringt dieser Satz "gekauft wie gesehen" im Vertrag rein gar nichts.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.08.2006
Lichtenfels
Deutschland
253 Beiträge
danke für die antworten er hat das auto genommen ersetzt den auspuff sowie den riemen er gibt ihn dazu in eine bmw vertragswerkstatt für 2 tage solange habe ich ein opel ersatzwagen bekommen :-)
mfg