Sorry, wenn ich das Ding hier heute ausbuddel. Ich war gestern auf die Schnelle bei BMW zum Ölwechsel. Als ich früh hinfuhr, ging die Airbag-Kontrolle ordnungsgemäß an und wieder aus. Als ich aber mein Baby abholen wollte, blinkte sie mich im BC am Himmel an und wollte dann nicht wieder ausgehen. Lt. Meister hat der 93er E30 zwar was zum prüfen, aber der BC der Werkstatt konnte sich mit meinem Baby nicht unterhalten.(Airbag erkannt, aber keine Fehlerdiagnose möglich)
Da mich dieses unsinnige Teil (Airbag) eh nur stört beim Fahren und ich mir ein hübsches Sportlenkrad kaufen wollte, ist nun die Frage, wie werde ich das Ding "offiziell" aus meinem Auto los. Ich will das Ding einfach nicht drinhaben und wie ein normaler E30 (wie mein Vorgänger-Baby)mit dem Auto fahren. Da das mit dem Rausschmeißen ja nicht getan ist... Sch..deutsche Behörden , ist also die Frage, wie anstellen, damit der TÜV da sein Ok. gibt.
BMW in München sagte mir, daß sie vom Hersteller aus keine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben, wenn der Airbag nicht mehr drin ist, obwohl der damals als Sonderzubehör geordert worden war.
Mein Prüfer vom TÜV sagte mir jedoch, das ich so ein Papier bekommen kann und er mir das Teil dann offiziell austrägt.
Wer kann mir da mal einen Rat geben?