Zitat:
Muss das nicht auch eingetragen werden?
(Zitat von: Stefan177)
Dokumentation der Kundeneinwilligung und der durchgeführten Arbeiten
Bei der Dokumentation der durchgeführten Arbeiten handelt es sich um eine Absicherung der BMW Händler und
der BMW AG für den Fall einer möglichen Produkthaftungsfrage.
Es wird damit eine eindeutige Zuordnung zum Funktionsstand des Airbagsystems im Fahrzeug beschrieben.
Die Kundenverpflichtungserklärung und die Werkstattbescheinigung behalten bis zur Aktualisierung ihre
Gültigkeit.
Einzeldeaktivierungen/-wiederaktivierungen sind handschriftlich in die vorgesehene freie Zeile einzutragen.
Nur für Deutschland und Schweiz: Eintrag in die Fahrzeugpapiere
Den Kunden darauf hinweisen, dass er die Deaktivierung eines oder mehrerer Airbags durch die Zulassungsstelle
in den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein unter Ziffer 33 "Bemerkungen" eintragen lässt. Dazu soll der
Händler das in jeder Werkstatt vorliegende Formblatt "Änderung/Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach
§ 27 (1) StVZO Nr. 4UD04368" ausgefüllt dem Kunden zur Verfügung stellen.
Hinweis:
Die Werkstattbescheinigung aus dem Formularsatz-/Teilesatz wird von manchen Zulassungsstellen nicht
akzeptiert.
Die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Märkte sind zu beachten.
mfg.
Bearbeitet von - SIGGI E36 am 22.08.2008 19:24:51