Help Duplexgarage runtergebrochen Schaden
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Hallo zusammen,
wohne jetzt mit meiner freundin zusammen in einer mietwohnung seit januar.
wir haben so ein blöde duplexgarage, und wir haben den stellplatz unten.
Jetzt habe ich das auto von meinem schwiegervater ausgeliegen weil mein beamer gerade lackiert wird. So nun folgendes:
Gestern Abend hab ich des auto in der Duplextiefgarage abegestellt.
Heute will ich das auto rausholen und die duplexgarage ist so gestellt das mein auto unten ist und man es nicht sieht.
ok ich denke mir einfach mit dem schlüssel wieder so machen das ich rauskomme, upps geht nicht, hausmeistern angerufen ja ölschlauch ist geplatzt geht morgen wieder.
Jetzt habe ich gesehen das das auto hinten an der stoßstange total verkratzt ist, weil die blöde garage runtergekracht ist und das auto dann "zurückgesprungen ist und gegen die wand" (handbremse und gang waren drinnen).
bezahlt mir jemand den schaden??
der typ von der garage hat gemeint hausverwaltung?
welche versicherung soll des zahlen. Ich kann ja nichts dafür wenn des teil kapput ist.
oder was meint ihr?
danke
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Hallo BMW M3 Powa,
schau mal hier
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Gruß
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sorry ich meine den ölschlauch von dem motor der duplaxgarage.
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ja die müssten eig. gegen sowas versichert sein, denk ich mal..
MFG
Mit Sicherheit trägt das die Haftpflicht der Hausverwaltung. außer diese beruft sich auf höhere Gewalt oder ähnliches.
Wobei interessant wäre ob diese Garagen gewartet werden müssen, wenn du nachweisen kannst das diese nie von einem Techniker auf Funktion geprüft wurde hast du natürlich besser karten.
Ne mit Sicherheit trägt das die Versicherung der Hausverwaltung nicht! Ich arbeite bei ner Hausverwaltung und so ne Einstellung kotzt mich echt so tierisch an!!! Immer erstmal an die Verwaltung rennen die sind ja eh an allem Schuld.
Die Hausverwaltung kann für den Schaden wohl am wenigsten... Außerdem is die Verwaltung nicht mal Betreiber der Anlage sondern der/die Eigentümer, d.h. die Verwaltung ist auch nicht haftbar selbst wenn die Duplex-Parker nicht gewartet wurden (was übrigens keine Vorschrift ist aber jährlich durchgeführt werden sollte).
Einzig und allein haftbar ist der Betreiber der Anlage und das ist nun mal der Eigentümer. Klar der wird dann wahrscheinlich mit der Verwaltung in Kontakt treten weil "sie hätten das ja wissen müssen" usw.
@ TE:
Setz Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung. Der ist da dein Ansprechpartner. Die Hausverwaltung hat eh nur mit Deinem Vermieter ein Vertragsverhältnis (außer es ist ne Sondereigentumsverwaltung) und darf rechtlich gesehen Dir keine Auskünfte geben usw.
MfG
Markus
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okay also ich habe heute mit meiner vermieterenin telefoniert und die sagt auch die hausverwaltung ich rufe da mal am montag an.
sorry wenn es dich ankotzt aber ist nicht meine aufgabe als mieter wenn des teil spinnt.
die vermierterin hat irgendwas gemeint das die anlage über verwaltung läuft.
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wer ist denn eigentümer der anlage?
ich bin eine butterblume
MCEE:
jaja dass könen die hausverwaltungen am besten.
sich von jeder verpflichtung drücken und abschieben. die machen dass genauso wie ein vermieter siehe reaktion über mir.
ich frage mich (nun in der 3ten mietwohnung mit 3ter hausverwaltung) für was ihr eigtl. gut seid ausser 2mal im jahr nen kaffeeklatsch mit den eigentümern zu organisieren.
soll um gotteswillen nicht persönlich sein ;) aber endlich habe ich mal einen vom fach hier.
man muss auch fairerweise sagen dass ich schon ziemlich mit anderen parteien gemeinsam probleme mit hausverwaltungen hatte.
nur AB wennst anrufst,
is nich unser job sondern vermieter,
da müssen sie sich drum kümmern,
machen sie dass direkt mit dem hausmeister und und und.
da platzt mir echt der arsch.
in diesem sinne
machts gut
gruß norman
Understatement ist alles
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also eigentümer ist der vermieter, die haben den tg platz halt gekauft aber es wurde vereinbart laut meiner mieterin das die hausverwaltung sich darum kümmert.
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Ja ja, die Hausverwaltungen immer. Tun den ganzen Tag nix, als in den Sessel zu pupsen und am Jahresende kommt dann noch eine Heizkostenabrechngung die grundsätzlich falsch ist, weil man ne Nachzahlung hat. Mein Gott, warum bin ich kein hausverwalter geworden, hat man ja fast immer urlaub.... ach halt, ich BIN ja so einer.
Dennoch isses so, dass da in dem beschriebenen Fall, die Hausverwaltung als solches erst mal keine Versicherung für hat. Wozu auch, ist nicht ihr eigentum. und auch die eigentümer werden dafür keine versicherung haben. und wenns eine gibt, gibts nur streit und die zahlen eh nicht.
wenn nachgewiesen werden kann, das da in irgendeiner form evtl. fahrlässigkeit vorliegt, könnte evtl. jemand, und zwar der, der fahrlässig gehandelt hat, dafür haftbar gemacht werden. dies wird aber sicher nicht so einfach werden und nur durch einen rechtsstreit entschieden werden können.
vielleicht war aber auch das fahrzeug für die duplex anlage gar nicht zugelassen?! gibt ja ne liste (und die ist laaaang) mit fahrzeugen, die nicht auf die anlage dürfen.
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irgendwo im Herzen Deutschlands :D
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LOL, ich raff das mal garnet. Was ist denn ne Duplexgarage bitte?? LOL. Kenne nur Duplexauspuffanlagen :D
>> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe <<
HWDP
Zitat:
LOL, ich raff das mal garnet. Was ist denn ne Duplexgarage bitte?? LOL. Kenne nur Duplexauspuffanlagen :D
(Zitat von: MostWanted)
Das is ne Duplex-Garage:
@ Touri Normi:
Da sieht man mal, dass Du keine Ahnung hast. Informier Dich bitte erstmal über das Berufsbild von nem Hausverwalter bevor Du solche Aussagen wie "ganzen Tag nur Kaffee trinken" triffst. Natürlich gibt´s auch ne Menge schwarzer Schaafe, die man wirklich nie erreicht usw. aber sowas gibt´s in jeder Branche (sind sog. Haus- und Wiesenverwalter).
@ BMW M3 Powa:
Nachdem Dein Vermieter Eigentümer der Anlage ist, ist dieser auch Dein Ansprechpartner. Die Verwaltung wird Dir dies genau so sagen, da sie
rechtlich gesehen nur mit Deinem Vermieter einen Vertrag abgeschlossen hat! Heißt also: Du musst Dich an Deinen Vermieter wenden und der dann ggf. an die Verwaltung. Is zwar umständlich aber rechtlich gesehen leider der einzige gültige Weg. Und wenn Dein Vermieter mit der Verwaltung nichts schriftliches bzgl. Wartung/Kontrolle der Duplex vereinbart hat wird sich die Verwaltung wohl auch auf stur stellen (klar wer würde das nicht tun?! Geht ja ums liebe Geld).
Wünsch Dir natürlich, dass eine der beiden Parteien für den Schaden aufkommt und Du diesen ersetzt bekommst...
MfG
Markus
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heutiges gespräch mit der hausverwaltung.
Die sagen die zahlen nichts und die vermieterin muss den schaden auch nicht bezahlen. Er hat klar gesagt das ist halt persönliches pech.
Ich glaub der spinnt und nimmt irgendwas, hallo dann darf ich nie mehr in die dupley fahren weil ich angst haben muss um mein auto und bezahle 30 euro aber dafür.
ich spreche heut mal mit meiner vermieterin, ansonsten nehme ich den rechtsschutz in anspruch oder überweise einfach weniger.
Hilfestellung bei Codierungen und Fehlerspeicherauslesen ;)
wäre mir ziemlich egal, ob die hausverwaltung oder der eigentümer das zahlt!
grundsätzlich ist für den mieter die hausverwaltung der ansprechpartner...deswegen auch "verwaltung"!!
ob die versicherung der verwaltung oder des eigentümers dann den schaden übernimmt, ist doch schnurz. die garage bzw. der stellplatz gehört zum gemieteten objekt (whg) und ist somit auch zu warten bzw. auf funktionalität zu prüfen. eventuelle schäden muss den wohl der eigentümer bezahlen. wie der sich dann finanziell und intern mit der verwaltung arrangiert, sollte keine rolle spielen!
und wenn mir als mieter die verwaltung sagen würde, dass ich mich an den eigentümer wenden soll, würde ich fragen wofür sie denn da sind??
....und ICH als eigentümer habe eine verwaltung für u.a. solche fälle. wäre nämlich "super" wenn mich ständig mieter wegen diverser kleinigkeiten nerven würden!!!
Bearbeitet von - copy am 18.08.2008 13:34:34
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Zitat:
wäre mir ziemlich egal, ob die hausverwaltung oder der eigentümer das zahlt!
grundsätzlich ist für den mieter die hausverwaltung der ansprechpartner...deswegen auch "verwaltung"!!
Zitat von - copy am 18.08.2008 13:34:34
Vielleicht wäre es interessant zu erfahren, wem das Gebäude gehört? Sind es mehrere Eigentümer (dann wäre es eine WEG und der Eigentümer der jeweiligen Wohnung wäre auch Ansprechpartner für den jeweiligen Mieter) oder ist es nur ein Eigentümer (dann würde das Gebäude i.A. des Eigentümers verwaltet und die Verwaltung wäre Ansprechpartner).
Zitat:
ob die versicherung der verwaltung oder des eigentümers dann den schaden übernimmt, ist doch schnurz. die garage bzw. der stellplatz gehört zum gemieteten objekt (whg) und ist somit auch zu warten bzw. auf funktionalität zu prüfen. eventuelle schäden muss den wohl der eigentümer bezahlen.
Zitat von - copy am 18.08.2008 13:34:34
Üblicherweise wird es wohl getrennte Mietverträge über die Wohnung und den Stellplatz geben. Von daher wird ein Stellplatz nicht Bestandteil des Wohnungsmietvertrages sein.
Unabhängig davon wurde der Schaden von einem Gebäudebestandteil verursacht. Dafür sollte der Eigentümer eine Versicherung haben.
Zitat:
wie der sich dann finanziell und intern mit der verwaltung arrangiert, sollte keine rolle spielen!
Zitat von - copy am 18.08.2008 13:34:34
Die Hausverwaltung würde nur haften, wenn vorgeschriebene Wartungen nicht eingehalten worden wären und deren Einhaltung und Überwachung Vertragsinhalt des Verwaltervertrages wären. Meines Wissens nach unterliegen aber Parksysteme keinen vorgeschriebenen Wartungsintervallen oder TÜV-Prüfungen. Es gibt nach der Montage ne einmalige Abnahme durch nen TÜV-Menschen und dann wars das.
Deshalb hat das mit der Hausverwaltung oder deren Versicherung finanziell überhaupt nix zu tun. Sie wird (sollte) sich wohl um den Schreibkram kümmern. Mehr aber auch nicht. Eine gute Hausverwaltung wird aber bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass der Eigentümer ausreichend versichert ist.
Zitat:
und wenn mir als mieter die verwaltung sagen würde, dass ich mich an den eigentümer wenden soll, würde ich fragen wofür sie denn da sind??
Zitat von - copy am 18.08.2008 13:34:34
Siehe meine erster Absatz.
MfG
Papa76
Bearbeitet von - Papa76 am 18.08.2008 20:20:51
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Ich schließ mich zu 100% der Antwort von Papa76 an! Und Du hast übrigens Recht. Für Duplex gibt´s keine vorgeschriebenen Prüfintervalle. Lt. Fa. Klaus Multiparking sollten die aber jährlich gewartet werden.
@ copy:
Ähm ich glaub Du hast echt nicht verstanden für was ne Hausverwaltung gut ist. Ansprechpartner für den Mieter ist immer der Vermieter. Gibt nur eine Außnahme und das ist ne komplette Mietverwaltung aber die ist schon sehr selten geworden. Und bei der Aussage "wofür die Verwaltung sonst da is" kann ich echt nur noch mit den Augen rollen. Hallo? Krieg ich die Miete gezahlt oder der Vermieter? Dann ist es wohl auch nicht zu viel verlangt sich um sein Eigentum zu kümmern. Ansprechpartner im Mietverhältnis ist und bleibt nun mal der Vermieter.
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Guten Abend zusammen,
also nach telefonat mit meiner vermieterin, die will ja so nichts davon wissen und natürlich nicht zahlen.
sie hat jetzt mit dem hausverwalter 2 mal telefoniert und ich soll morgen mit diesem nochmal telefonieren.
Hausverwaltungsmenschen sagt: Ich werde es der versicherung melden aber keine garantie das es bezahlt wird, und er kann sich nicht vorstellen wenn das auto ordentlich abgestellt ist wie so etwas passieren kann.
Ich sage ihm morgen ich parke meine autos jetzt seit januar da mit handbremse und gang drinnen, wenn des teil halt irgendwie rinterkracht was auch das ganze verteilte hydrauliköl zeigt setzt halt mal ein polo der nicht mehr ganz neu ist auch zurück. Ich habe eine Zeugin dafür die wo gesehen hat das die handbremse und der gang eingelegt waren.
Wenn der mich aufregt rede ich nur noch über meinen anwalt mit denen, der sack kommt schon so arrogant rüber, (ist aber auch noch über 5 ecken verwand mit mir).
ich gebe euch morgen mehr bescheid.
danke
gute nacht
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sorry aber die hausverwaltung hat einen wartungsvertrag und nachdem fast das gleiche jetzt dieses jahr schon in 2 anderen häusern passiert ist (aber kein autoschaden) sollte ich als kleiner klugscheiser von der hausverwaltung mir gedanken darüber machen ob man nicht mal alles überprüft. Könnte ja auch noch schlimmeres passieren.
P.s: wer schreibfehler findet darf sie behalten, und mir eine neue tastatur kaufen weil dieses blöde funkzeug ist mist.
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Zitat:
.........sollte ich als kleiner klugscheiser von der hausverwaltung .....(Zitat von: BMW M3 Powa)
Ich klink mich hier mal aus...... Viel Glück
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Zitat:
sorry aber die hausverwaltung hat einen wartungsvertrag und nachdem fast das gleiche jetzt dieses jahr schon in 2 anderen häusern passiert ist (aber kein autoschaden) sollte ich als kleiner klugscheiser von der hausverwaltung mir gedanken darüber machen ob man nicht mal alles überprüft.
Auf diesem Niveau kannst du dich gern mit dir selbst unterhalten. Von mir brauchst du keinerlei Hilfestellung mehr erwarten.
Hausverwaltung und Wartungsvertrag. Ja genau.
Und nebenbei warten die auch noch Fahrstühle, Feuerlöschanlagen, Zwangsentlüftungen und Co. Selbstverständlich nachdem sie deine BK-Abrechnung gemacht haben. So ganz nebenbei. Aber egal, die ist ja eh falsch. Du bist schon ein echter Spezialist. Meinste die haben 238 verschiedene Ausbildungen genossen um jede mögliche Wartung durchführen zu können?
Zitat:
Könnte ja auch noch schlimmeres passieren.
(Zitat von: BMW M3 Powa)
Und deshalb prüft der TÜV-Spezi, dass Spaltmaße selbst für ein Kleinstkind zu klein sind. Und nirgendwo Quetschgefahr bei fahrender Anlage besteht. Und die Anlage nur mit nem Totmannschalter ausgestattet ist. Und die Hydraulikschläuche nirgendwo scheuern können. usw.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr.... halten.
MfG
Papa76
Bearbeitet von - Papa76 am 18.08.2008 23:03:11
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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2356 Beiträge
Also ich seh schon, manche haben eine interessante Vorstellung, insbesondere von der Tätigkeit eines Wohnungsverwalters.
Mal ganz einfach, der Mieter bezahlt, zumindest in einer WEG keinen cent an die Verwaltung (sofern der ET die Abrechnung richtig macht). Also warum sollte dann der Verwalter auch nur einen Finger krumm machen für jemanden der auch noch so mumpfelig ist?!
Der Eigentümer zwar zahlt Verwaltergebühr an den Verwalter, aber der Verwalter ist Verwalter des Gemeinschaftseigentums. I.d.R. sind derartige Duplexparksysteme aber Sondereigentum. Auch wieder nix. Klar gibts dann verschiedene Regelungen, Vereinbarungen usw. aber darum gehts nicht.
Anders ist es, wenn es sich um ein Mietshaus handelt. Aber das tut es hier wohl nicht. So stellt es sich zumindest für mich grad da.
Wenn Du, BMWM3Powa, der Meinung bist, Du hast Forderungen an irgendjemanden, stell Sie. Schriftlich am besten schon mit Angabe des Betrages. Vertragspartner ist aber Dein Vermieter, weil der bekommt Geld von Dir und ist vermutlich Eigentümer der Duplexeinheit. Dieser widerum kann dann ggf. an den Verwalter, als Vertreter der Eigentümergemeinschaft, den Schaden an eine evtl. Versicherung melden. Vielleicht kommt ja da was bei raus.
Aber ich sage Dir jetzt schon, dass die Chancen schlecht stehen. Die Versicherung, sofern sowas überhaupt im Vertrag enthalten ist, wird abprüfen, ob ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt. Wenn dies nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, ABSAGE. Dann vielleicht noch mal probieren und auf Kulanz hoffen. Manchmal geht, machmal net.