Einbruch ins Auto (Täter steht fest): wer zahlt
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58 Beiträge
hi,
heute nacht wurde in meiner schwester ihr auto eingebrochen. naja is zwar kein bmw aber ein peugoet. naja so eigentl alles kaputt was geht fenster, lenksäule wackelt, blinkerhebel und noch einiges mehr...dazu noch die komplette anlage wurde kaputt gemacht cd player sämtliche boxen endstufe und sämtliche kabel wurden ausgerissen also wirklich ausgerissen...die anlage war noch nicht alt und hat sie 1000€kostet.das gute dabei der Täter ein Junge aus der nachbarschaft war total besoffen und schlief in dem auto bis die polizei kam... nun meine frage wer zahlt versicherung der Täter und was muss er alles zahlen auch die anlage oder nur das fahrzueug spezifische?
Danke schon mal für die Antworten
mfg blauschwarz
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.08.2008 09:02:42
Mitglied: seit 2005
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Hallo blauschwarz,
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Gruß
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Hallo blauschwarz,
der Junge aus der Nachbarschaft muss für den kompletten Schaden aufkommen.
Nicht nur die Materialpreise, sprich: die Teile, sondern auch die Montagekosten, sprich: die Arbeitszeit.
Er muss für den Schaden aufkommen, ob es seine Haftpflichtversicherung zahlt oder diese sich sträubt und er es aus eigener Tasche zahlen muss kann dir egal sein, das fällt nicht in deine Kompetenz.
Gut ist, das die Polizei vor Ort war. Ich gehe nun davon aus, das auch genau zu den Akten gebracht wurde, das der Junge aus der Nachbarschaft den Schaden verursacht hat. Nicht das sich ein Bürokrat bei der Schadenszahlung quer stellt, weil nirgends steht, das der Schaden vom Nachbarsjungen verursacht wurde, schließlich "wurde er nur schlafend im FZ entdeckt" und "es steht nirgends, das er die Schäden verursacht hat."
Gruß Bardock
Es könnte ein Problem werden, weil er wohl betrunken war. Denn Schäden unter Alkohol- und Drogenkonsum werden nicht bezahlt.
Aber das soll dir ja egal sein ;-) Müssen die Eltern herhalten und bluten, anschließend wird der Sohnemann schon seinen Senf ab bekommen *g*
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Über die Haftpflicht braucht man eh nicht zu diskutieren, da kriminelle handlungen generell ausgeschlossen sind.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Mitglied seit: 04.04.2005
nähe Göttingen
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1057 Beiträge
Da fällt uns schon noch was ein sollte keine Kohle kommen^^ ;-)
Hast du denn Hintergrundinfos zu dem Kerl und seiner Familie? Wenns eine normale Familie ist wird das sicher glatt gehen, aber heutzutage gerät man ja eher in solchen Dingen an irgendwelches Gesindel. Zahlungsunfähig weil Arbeitslos, Zahlungsverweigerung mit irgendwelchen fadenscheinigen Gegenargumenten usw.
Ich meine, besoffen Blödsinn gemacht haben wir sicher alle mal, aber die Nummer geht doch über sowas deutlich hinaus. Da stimmt doch schon grundsätzlich was nicht......
Hoffentlich kriegste deine Rechte durchgesetzt, viel Glück.
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Hallo,
hast du Teilkasko?
Manche TK zahlen sowas im Falle eines bekannten Täters und holen sich das Geld dann dort zurück. Damit hast du erstmal das Geld zum reparieren und die Versicherung regelt den Rest für sich. Die können das denke ich mit deren Möglichkeiten auch nicht unwesentlich besser.
Gruß Mirko
Bin der selben Meinung ,wahrscheinlich streckt die eigene Teilkasko den Schaden erst mal vor und wird sich das Geld vom Täter holen , so bald der Urteilsspruch gesprochen ist!
Es wird von jeder Versicherung anders geregelt. Bei meiner Vers. wäre es so, die Vers. bezahlt den Schaden und holt sich nach Urteilsverkündung die Schadenssumme vom Täter zurück.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.06.2008
Neumarkt
Deutschland
58 Beiträge
schonmal danke für die antworten..
ja is teilkasko ja ich kenn den schon vom sehn her. er ist bei der bundeswehr...eigentl. eine ganz normale familie.
ja muss etz mal schaun die woche kommt ein gutachter und dann schau ich mal weiter er hat aba auch gesagt er zahlt ihn tuts leid usw...
also denk des wird scho glatt laufn
Die Teilkasko zahlt aber nur die Verglaßung.
Die anderen Sachen wurden ja nicht geklaut, sondern nur Beschädigt.
Die Vollkasko würde hier greifen. Wird man dann nicht hochgestuft, wenn man die eigene Vollkasko den Schaden zahlen lässt und die sich dann des Geld vom Täter wiederholt?
@blauschwarz
Der zahlt alles. Von deinem Anwalt angefangen (wenn nötig) bis hin zum Verdienstausfall vom Gericht.
Das wird teuer...
Aber ich denke sowas regelt man eher persönlich mit den Eltern als über die Anwälte. (Zumindest anfänglich).
Edit:
Achja. Un vergiss nicht, dass der Gutachter auch die Montagekosten für die Anlage aufschreibt.
Bearbeitet von - herr_welker am 03.08.2008 23:01:10
Mitglied seit: 14.01.2004
Senden bei Münster
Deutschland
296 Beiträge
Zitat:
Die Teilkasko zahlt aber nur die Verglaßung.
Die anderen Sachen wurden ja nicht geklaut, sondern nur Beschädigt.
Die Vollkasko würde hier greifen. Wird man dann nicht hochgestuft, wenn man die eigene Vollkasko den Schaden zahlen lässt und die sich dann des Geld vom Täter wiederholt?
@blauschwarz
Der zahlt alles. Von deinem Anwalt angefangen (wenn nötig) bis hin zum Verdienstausfall vom Gericht.
Das wird teuer...
Aber ich denke sowas regelt man eher persönlich mit den Eltern als über die Anwälte. (Zumindest anfänglich).
Edit:
Achja. Un vergiss nicht, dass der Gutachter auch die Montagekosten für die Anlage aufschreibt.
Bearbeitet von - herr_welker am 03.08.2008 23:01:10
(Zitat von: herr_welker)
Du kannst selbst bei einem selbstverursachten VK Schaden den Schaden an die Versicherung zurückzahlen, dann wirst du auch nicht hochgestuft. Nach dem selben Prinzip läuft das auch wenn die sich das Geld vom Täter wiederholen.
Gruss
Chris
Offizieller Sponsor der Bußgeldstellen
Mein Motto: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen
Wenn ders selber zahlen muss, und es dann letztendlich auch getan hat,
musste ihn fragen ob er nicht einen ausflug in nen auto von nem kollegen machen will der brauch ne neue innenaustattung xD oder so!
Die teenis heutzutage echt schlimm, bisschen dicht und denken wären mr stark oder unantastbar.