Ab wann dürfen Kinder nach vorne?
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Mitglied seit: 15.10.2005
Schenefeld
Deutschland
108 Beiträge
Hallo,
hab da mal eine Frage:
Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen?
Sprich gibt es da ein bestimmtes Alter oder
eine vorgeschriebene Mindest-Körpergröße?
MfG
Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel....Der Teufel verändert dich!!!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo SMARTIES,
schau mal hier
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Gruß
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Will es jetzt nicht stocksteif behaupten aber ich glaube, solange sie gut gesichert sind immer. Dazu gehört natürlich ein entsprechender Kindersitz oder Unterlage, damit sie hoch genug sitzen, wenn sie schon älter sind.
Aber wie gesagt will ich nicht behaupten.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
§ 21 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (STVO) schreibt vor: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.“
Auf dem Vordersitz darf ein Kind im Kindersitz mitgenommen werden, wenn dieser mit einem Gurt ausgerüstet ist. Verboten ist die Mitnahme von Kindern in Babyschalen entgegen der Fahrtrichtung, wenn ein betriebsbereiter Beifahrerairbag vorhanden ist (§ 35 a / Abs. 8 Straßenverkehrszulassungsordnung), weil bei Auslösung des Airbag die Schale gegen die Rückenlehne des Sitzes geschleudert werden kann.
...don´t care about tomorrow!
Mitglied seit: 26.09.2007
Frankfurt am Main
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118 Beiträge
Zitat:
Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen?
Sprich gibt es da ein bestimmtes Alter oder
eine vorgeschriebene Mindest-Körpergröße?
(Zitat von: SMARTIES)
Es gibt keine Unterscheidung der Sitze vorne oder hinten. Es müssen Rückhaltesysteme in geeigneter Größe verwendet werden. Auch ein Neugeborenes darf auf den Vordersitz. Aber Bei Verwendung von Kindersitzen ist auf den Airback zu achten und ggf. dieser abzuschalten.
§21 (1a) StVO: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
ich denke du meinst ganz normal auf den sitz und anschnallen.
-ab 12 jahre, wenn min. 1,50m groß-
Nu mal los....
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.10.2005
Schenefeld
Deutschland
108 Beiträge
@Pug
Genau das meinte ich. Danke.
Wie sieht es dann aus wenn das Kiddy kleiner als 1,50m ist. Darf es dann mit so
einer Sitzerhöhung vorne sitzen?
MfG
Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel....Der Teufel verändert dich!!!
Zitat:
@Pug
Genau das meinte ich. Danke.
Wie sieht es dann aus wenn das Kiddy kleiner als 1,50m ist. Darf es dann mit so
einer Sitzerhöhung vorne sitzen?
MfG
(Zitat von: SMARTIES)
Ältere und größere Kinder
Kinder über 12 Jahre unterliegen nicht der Kindersicherungspflicht, auch wenn sie kleiner als 150 cm sind. Sie müssen daher mit dem Erwachsenengurt gesichert werden, wobei sich die Verwendung einer Sitzerhöhung empfiehlt. Kinder unter 12 Jahren, die größer als 1,50 Meter sind, müssen den regulären Sicherheitsgurt benutzen.
Quelle ADAC
Nu mal los....
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
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815 Beiträge
Im Klartext:
Das Alter ist völlig unerheblich.
>150cm sind keine Kindersicherheitssysteme mehr vorgeschrieben.
<150cm sind Sicherungssysteme empfohlen, da der normale Gurt einfach zu hoch sein wird. Eine Verpflichtung ist jedoch bei über 12 Jahren nicht mehr der Fall.
Gruß Mirko
PS: Vorn oder Hinten spielt dabei, außer bei Sitzschalen(wegen Airbag vorn), keine Rolle.