Versteckter Totalschaden - Rückgaberecht?
Zitat:
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag, wird er übers Telefon oder Email usw. geschlossen gilt das Fernabsatzgesetz, sprich 2 Wochen Rückgaberecht.
Ansonsten ist es arglistige Täuschung, damit besteht das Recht auf Rückgabe, abzüglich einer Nutzungspauschale für Wertminderung durch Anmeldung, gefahrene Kilometer usw.
Nur beweisen wird schwer Anwaltskacke is kacke ich sags dir ;-)
Aber das gilt NUR, wenn er dir Unfallfreiheit zu gesichert hat, wenn er gesagt hat, der hatte nen Unfall, dann kannst du dich nicht beschweren, dass der höher ist als was du gedacht hast.
Gruß Daniel
Bearbeitet von - Bruderchorge am 01.07.2008 21:14:05
(Zitat von: Bruderchorge)
versteh mich bitte nicht falsch aber hatte die glaub ich schon mal wo anders kurz gesagt schmeiss das mit den fernabsatz nicht einfach so rein und bring den jungen durcheinander. das hat hier absolut nichts zu suchen und gilt auch nicht in diesem fall!
bitte erst informieren es gilt bei UNTERNEHMER und verbraucher. hier nicht der fall!
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Hallo Richi,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Versteckter Totalschaden - Rückgaberecht?"!
Gruß
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Er hat 100% VERSICHERT das nur die Stoßstange vorne und hinten kaputt sei!
Er hat erzählt das seine Freundin rückwärts auf ein anderes auto gefahren ist! (hat deutlich betont das es ein kleiner Rempler war!)
Er hat NIX von nem Rahmenschaden erwähnt!
@AndreCSI: wie machst das dann mit den Steuern?
Find ich gut, dass dir dein Arbeitgeber Nebenjobs erlaubt.
Vielleicht wusste er das auch garnicht...
Habt halt die Katze im Sack gekauft. Ne Stoßstange geht auch nicht von einem kleinem Rempler kaputt.
Ich bleibe dabei, dass keine Chance besteht, weil:
- Privatverkauf
- kein Kaufvertrag
man na und.
Was willst Du denn bitte das wir nun sagen?
Du kannst ihm nicht beweisen dass er dich vorsätzlich getöuscht hat und wusste das der rahmen verzogen ist. Somit feierabend.
Es hat keinen sinn mehr darübe rzu sprechen. Wie wir das sehen weiß Du nun und Du hast nur 2 möglichkeiten:
- Beantrage über deinen Das rechtschutz
- hake es unter erfahrung ab.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
stimmt voll und ganz mav und freak zu!
dann geh mal morgen zum anwalt. ach kleiner tip. check mal mit deinem rechtsschutz. (oder du hast keinen, meine den von deinem dad wie weit die gehen.)
viele denke da nicht dran das rechtsschutz zum teil nur die 1. instanz abdeckt und selbst wenn ihr da gewinnt und der andere akzeptiert das nicht kann es sein das ihr in der 2. instanz ziemlich gears... seit. ;)
ansonsten viel erfolg...
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Moin
Also das ohne Vertrag war ein Fehler,aber ich ! denke das mann hier was über einen Anwalt machen kann ,weil schwere Mängel nicht erwähnt wurden,denn man muss auch als privater Verkäufer angeben wie schwer der Unfall war, und es sich dann um arglistige Täuschung handelt.Aber das man so einen Wagen kauft ohne ihn vorher auf der Bühne gehabt zuhaben ,naja egal da hast erst mal genug Ärger.
Du hast was gegen Umbauten.
Du hast was gegen Flügelwerk.
Du hast was gegen richtig breite Reifen.
Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack.
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also folgendes:
mein daddy hat den vorbesitzer des wagens ausfündig gemacht..
Der hat ihm ne schöne story erzählt!
Es gibt ein Gutachten zu dem fahrzeug..schadenhöhe: 6800€
Restwert: 500€
und seine geschichte stimmt überhaupt nicht..
gutachten bekommen wir etz per post, und der sagt dann auch aus..
so und jetzt kommt ihr :-)
Und der hat den Wagen direkt an euren "Verkäufer" verkauft?
Wenn nein, dann wird die Sache noch komplizierter...
Trotzdem ist die Geschichte noch ein wenig "blöd" aufgrund des nicht vorhandenen Vertrages.
Wenn er aussagt, dass er über diese Schäden bescheid gesagt hat, was dann?
Direkte Verwandte und "befangene" Zeugen sind nicht ganz ideal.
Bei Rechtsschutz rate ich unter diesen Vorraussetzungen aber auch zu einem Anwalt.
was sagt denn der anwalt? wenn er das auto nämlich gekauft hat mit diesen gutachten und er wusste, dass der restwert 500 euro beträgt und ihn dann für sage und schreibe knapp 3000 euro weiterverkauft - das ist arglistige täuschung, und ein mündlicher kaufvertrag (mit zeugen) ist ein kaufvertrag, der zählt
ich frag mich nur warum man sowas immer erst ins forum posten muss und nicht sofort zum anwalt geht - rechtschutz zahlt nur wenn kfz inbegriffen ist, meistens isses nicht der fall
also ab zum anwalt und uns aufm laufenden halten - damit hier glaub ich auch mal eine "art" gewissheit reinkommt, jeder behauptet was anderes... je länger du wartest desto schwieriger wirds
also aufgrund des vorbesitzers kann man evt auf arglistige täuschung schließen lassen.
das problem wird eben sein, das ihr keinen schriftlichen kaufvertrag geschlossen habt.
wer sagt denn dann dem richter, wer da lügt? das kann er sein, das könnt ihr sein.
3 zeugen aus der familie bzw freundin? sry, unglaubwürdig.
da wird es eher aus eigener erfahrung so ausgehen, das es wieder jede menge zeit und nerven kostet, und am ende nix bei rummkommt.
mündliche verträge anzufechten ist sehr sehr schwer!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
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ich halt euch auf jednfall auf dem laufenden :-)
rechtsschutz wurde ja schon vor 2 tagen angerufen..
mei voda is grad ebn beim anwalt..
mfg Alex
(+) = geschehen (-) nicht geschehen
zu prüfen ist, ob syndikatler schadensersatz vom verkäufer gem §280bgb verlangen kann.dies setzt 1 wirksamen kaufvertrag vorraus. kaufvertrag setzt sich aus 2übereinstimmende willenserklärungen zusammen. verkäufer hat wagen angeboten & syndikatler hat angenommen & bezahlt. somit ist 1 kaufvertrag zu stande gekommen.
§433(1)S.1BGB..beim kaufvertrag ist Verkäufer verpflichtet ,dem käufer die sache zu übergeben & eigentum an der sache zu verschaffen (+) DAS IST GESCHEHEN
§433(1)S2 BGB ..Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach & Rechtsmängeln zu verschaffen (-) Dies ist nicht geschehen.
Wagen könnte 1 Schaden haben. Schaden ist ein Nachteil durch Minderung oder Verlust an materiellen oder immateriellen Gütern. Der wagen hat 1 unfallschaden (+).
naja und dann geht das so weiter. könnte dir den fall komplett lösen & dir sagen wer was von wem verlangen kann oder nicht, aber das ist mir jetzt zuviel arbeit, außerdem verdiene ich ja nix für die lösung des falles. naja dein anwalt macht das schon :)
also wenn der verkäufer aussagt, das er dir das gesagt hat, dann kannst da gegen gar nix machen, denn dann musst DU beweisen das er es nicht so gesagt hat! freundin und vater kannst als zeugen vergessen!
der wird das sicher so hinstellen und sagen "ich hab dem käufer gesagt der wagen hatte nen starken unfall" und das du den wagen jetzt zurück geben willst, weil du es dir nicht so schlimmvorgestellt hast!
Und das ist nicht sein problem!
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Also des is eig schon 3 wochen her!
Aber der Verkäufer musste seinen Schrotthaufen wieder abholen!
Außerdem wurden uns kosten wie Sprit, Standgebühren etc erstattet!
Soviel zum Thema man braucht nen Kaufvertrag... o_O
trotzdem - mach nie wieder einen kauf (auch privat) ohne vertrag
denn nur dann hast du auch was in der hand, wo mängel usw festgehalten wurden, sollte es wieder zum streitfall kommen wird sich da auch der anwalt leichter tun
trotzdem, gut gemacht :-D
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ich denk mal wenn er sich dagegen "gewehrt" hätte, dann hätte er acuh gewonnen ^^
aber der Anwalt hat ihn ne Abholfrist gesetzt und wenn er bis da nicht geholt hätte, dann wärs vors gericht gangen..
naja glück gehabt =)
Ich denke es hat bestimmt seine gründe warum er nachgegeben hat! Ist bestimmt ein betrüger und macht sowas nicht zum ersten mal! Und hat nach gegeben da er vllt schon irgendwie aktenkundig ist oder nicht aktenkundig werden möchte um weiter sein treiben zu tätigen!
Zitat:
ich denk mal wenn er sich dagegen "gewehrt" hätte, dann hätte er acuh gewonnen ^^
(Zitat von: AndreCSI)
Schätz ich auch. Aber "Einschüchterung" (Abholfrist & Gericht) ist ein nicht zu unterschätzendes Mittel. Ein Bluff eben.
Hast Glück, daß er darauf angesprungen ist.
Nächstesmal schlauer sein.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...