Arbeitslos und gleichzeitig ein Nebengewerbe?
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Aurich
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Ist hier einer Arbeitslos gemeldet und hat Nebenbei offiziell ein Nebengebwerbe laufen?
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Hallo LatteBMW,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Arbeitslos und gleichzeitig ein Nebengewerbe?"!
Gruß
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Warum? Bist du jetzt zum Zoll gewechselt?;-)
Ne, Spass bei Seite, worum gehts denn? war mal AL und hab mich wärend dessen Selbstständig gemacht.
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Aja, Selbstständig und Nebengewerbe sind doch 2 paar Schuhe oder?
Über google findet man zwar viele Themen, aber auch viel Mist.
Mir gehts darum, wies es mit der Arbeitslosengeldzahlung aus und wie das mit dem Finanzamt läuft.
Habe was gelesen das man im NG 16.000 Euro im Jahr verdienen darf. Das verdient nichtmal ein Lagerarbeiter aber wenn man AL ist, darf man 16 Stunden in der Woche zusätzlich arbeiten und max. 160 Euro verdienen. Irgendwie paßt das doch nicht
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Steingaden
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Hi
also soweit ich das jetzt weiss musst du dann deine einnahmen beim arbeitsamt angeben!
bin mir aber jetzt nicht ganz sicher!
Steh grad bei der sache!
Hab am Freitag meine Lehre abgeschlossen und mein Chef hat mir die Papiere in die Hand gedrückt! (Ausgemacht war wenn er mich nicht übernimmt sagt er mir früh genug bescheid)
Will jetzt aber erst schaun ob ich wieder was finde und wenn nicht versuch ich selbst was aufzubauen!
Auf jeden fall nicht länger als zwei monate bei dem Saftladen mit dem Namen Agentur für Arbeit!
Den Blödsinn was ma da machen muss is ja nicht zum aushalten!
mfg Michi
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Aurich
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Mir gehts darum, das ich nächstes Jahr mit der Bundeswehr fertig bin aber noch 1 Jahr Übergangsgebürnisse bekomme. Wenn ich aber arbeiten gehe, wird mir das Anteilig angerechnet. Daher wollte ich das 1 jahr Arbeitslos fahren aber Nebenbei ein Nebengebwerbe betreiben
Mitglied seit: 02.05.2006
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Geht nicht, die sogenannten "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" sind anzugeben und werden dann verrechnet...kannst versuchen etwas über die Existenzgründungsforderung zu bekommen...aber warum "planst" du ein Jahr Arbeitslosigkeit...verdiene mit dem Gewerbe einfach so viel dass du kein ALG1 / ALG2 brauchst...tust dir, deinem Land und deinen Kindern was Gutes damit...
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Aurich
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Zitat:
#tust dir, deinem Land und deinen Kindern was Gutes damit...
(Zitat von: Master_L)
*hust*
Nee es geht darum. Wenn ich arbeiten gehe, verliere ich Geld, was mir zusteht, wenn ich nicht arbeiten gehe. Kling komisch, ist aber so *gg*
Nach dem einen Jahr lasse ich mein gewerbe ja offiziell laufen
Wer hat dir dass denn mit den Übergangsgebührnissen so erklärt?
Wenn du eine Ausbildung oder ein Studium machst bekommst Du wenn der BFD die Ausbildung anerkennt 95% weiter.
Bei einer normalen Beschäftigung bekommst Du 75% weiter.
Wenn Du, so wie ich, in den Öffentlichen Dienst als Angestellter gehst bekommst Du max. das anderthalbfache der Besoldungsgruppe A4 inkl. des Gehaltes des neuen Arbeitgebers weiter.
Wenn Du Übergngsgebührnisse beziehst werden die als Einkommen fürs ALG gewertet, somit hättest Du für die Zeit der Übergangsgebührnisse keinen Anspruch auf ALG.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Ja aber die 75% bekommst Du nur wenn Du unter einen bestimmten Satz bleibst (Glaube das waren 900 Netto) Wenn drüber kommst, wird es anteilig angerechnet. So ist mein Wissensstand
Bekommst die 75% egal wieviel Du verdienst. Steht so im Soldatenversorgungsgesetz. Hier ein Link, ist etwas kompliziert zu lesen aber eigentlich geht es.
http://www.gesetze-im-internet.de/svg/index.htmlEin Ex Kamerad von mir, der jetzt seit Anfang des Jahres Übergangsgebührnisse bekommt, bekommt auch seine 75%, trotz 2500 Euro Netto im neuen Job, dass dumme ist halt nur die Versteuerung der Gebührnisse über Lohnsteuerklasse 6.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Aurich
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Ja das blöde Amtsdeutsch habich in den ganzen 12 Jahren nicht gerafft.
Da muß ich mich nochmal schlau machen.
Aber nichts destotrotz, wie sieht das aus mit AL und NG ?? Vielleicht hab ich nach dem einem Jahr auch noch keine Lust zu arbeiten *gg*
Mitglied seit: 02.05.2006
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Also ich kann dir nur raten da keinen Mist zu bauen...in heutigen Zeiten der Mittelknappheit von Bund und Ländern wird das "Erschleichen von Sozialleistungen"...so nennt man es wenn du dein Gewerbe nicht anmeldest und sie es rausbekommen, ziemlich saftig bestraft. Klar schummelt jeder ein wenig, aber ich denke man sollte es nicht übertreiben....
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Aurich
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Zitat:
Also ich kann dir nur raten da keinen Mist zu bauen...in heutigen Zeiten der Mittelknappheit von Bund und Ländern wird das "Erschleichen von Sozialleistungen"...so nennt man es wenn du dein Gewerbe nicht anmeldest und sie es rausbekommen, ziemlich saftig bestraft. Klar schummelt jeder ein wenig, aber ich denke man sollte es nicht übertreiben....
(Zitat von: Master_L)
Will ja kein Schmu machen, soll ja alles offiziell laufen.
@SHGFA: Guck Du. Leider fehlt mir der der § dazu. Habs ausn BW Form
Zitat:
Die Übergangsgebührnisse werden bei Beendigung des Dienstverhältnisses monatlich in Höhe von 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Dienstmonats gezahlt. Berücksichtigt wird dabei der Familienzuschlag bis Stufe 1.
Übergangsgebührnisse sind steuerpflichtig. Die Übergangsgebührnisse werden für die Dauer einer geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform auf 90 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats erhöht. Sollte aus der Bildungsmaßnahme ein Einkommen erzielt werden, vermindern sich die Übergangsgebührnisse wieder um 15 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats, wenn die Einkünfte höher sind als der Betrag dieser Verminderung.
Auch bei sonstigen Einkünften aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit , die nicht Verwendungseinkommen (Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst) sind, verringert sich der Anspruch auf Übergangsgebührnisse von 75 Prozent auf 60 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats.
Bezieht eine ehemalige Soldatin auf Zeit beziehungsweise ein ehemaliger Soldat auf Zeit ein Verwendungseinkommen, so werden die Übergangsgebührnisse beim Überschreiten einer bestimmten Höchstgrenze gekürzt.
Quelle: Intranet Bw; Bonn, 04.12.2006, BMVg PSZ Z.
Bearbeitet von - LatteBMW am 07.08.2008 20:53:27
Hier ist der für dich wichtige Paragraph aus dem SVG
§ 11 Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge
Abs.(3) 1Die Übergangsgebührnisse betragen 75 vom Hundert der Dienstbezüge des letzten Monats; war ein Soldat auf Zeit im letzten Monat ohne Dienstbezüge beurlaubt oder teilzeitbeschäftigt, gelten als Dienstbezüge die dem letzten Dienstgrad entsprechenden Dienstbezüge. Bei der Berechnung ist der Familienzuschlag (§ 47 Abs. 1 Satz 1) bis zur Stufe 1 zugrunde zu legen. Die Übergangsgebührnisse erhöhen sich auf 90 vom Hundert der Dienstbezüge des letzten Monats, wenn und solange während des Bezugszeitraums an einer nach § 5 geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform teilgenommen wird. Der jeweilige Bemessungssatz der Übergangsgebührnisse vermindert sich um 15 vom Hundert der Dienstbezüge des letzten Monats, wenn und solange während des Bezugszeitraums Erwerbseinkommen, das kein Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im Sinne des § 53 Abs. 6 ist, oder Einkünfte auf Grund einer Bildungsmaßnahme erzielt werden, die höher sind als der Betrag dieser Verminderung.
Der § hier ist auch wichtig, da hier der Begriff Erwerbseinkommen definiert wird.
§ 53
(5) 1Erwerbseinkommen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einschließlich Abfindungen, aus selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft. 2Nicht als Erwerbseinkommen gelten Aufwandsentschädigungen sowie Einkünfte aus Tätigkeiten, die nach Art und Umfang Nebentätigkeiten im Sinne des § 20 Abs. 6 Nr. 3 des Soldatengesetzes entsprechen. 3Erwerbsersatzeinkommen sind Leistungen, die auf Grund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften kurzfristig erbracht werden, um Erwerbseinkommen zu ersetzen (§ 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch). 4Die Berücksichtigung des Erwerbs- und des Erwerbsersatzeinkommens erfolgt monatsbezogen. 5Wird Einkommen nicht in Monatsbeträgen erzielt, ist das Einkommen des Kalenderjahres, geteilt durch zwölf Kalendermonate, anzusetzen.
Habe den § 20 Abs. VI Nr. 3 Soldatengesetz gerade angesehen. Aus dem geht hervor, dass dort als Nebentätigkeit alle Genehmigungsfreien Nebentätigkeiten definiert sind.
Hier die Auswertung:
Wenn du im neuen Job mehr Verdienst wie die Summe in Euro zwischen 75% und 60% deines letzten Gehaltes wird das angerechnet und Du bekommst nur 60%.
Verdienst Du weniger bekommst Du 75%.
Wenn Du ALG beziehst, wird das komplett angerechnet und dir von den Gebührnissen abgezogen, so dass Du höchstens an die 75% inkl. deines Arbeitslosengeldes kommst.
Habe das jetzt Anhand meiner Bezüge nach A7 mal durchgerechnet. Bei mir würden diese 15% ca. 500 Euro ausmachen.
Also würden mir bis 500€ Netto im neuen Job 75% zustehen. Wenn ich 501€ verdienen würde nur noch 60%.
Mein Rat an dich, melde dich nicht Arbeitslos und melde nur ein Nebengewerbe an, in dem Du offiziell max. die Summe zwischen 75% und 60% Verdienst.
Den Rest deines Gewinnes gibst Du als Lohnkosten für deine Freundin oder Deine Eltern an, weil die Dich ja bestimmt unterstützen werden.
Dann hast du den Gewinn aus dem Nebengewerbe + 75% der Übergangsgebührnisse.
Hoffe das hilft dir jetzt etwas.
Bearbeitet von - shgfa am 07.08.2008 20:59:55
Bearbeitet von - shgfa am 07.08.2008 21:19:33
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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und die 75% werden in Lohnsteuerklasse 6 versteuert!
Bei mir gehts nächsten Monat los mit Übergangsgebührnissen, ich werde wahrscheinlich erstmal ein wenig Urlaub im Kosovo machen (Reserveübung) dann gehts nach Neuseeland und danach entweder ne neue Ausbildung oder ein job wo ich so wenig Verdiene das ich da keine Abzüge habe (evtl auch ne 2. Ausbildung)
...don´t care about tomorrow!
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Aurich
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Ja aber kannst dir das nicht aussuchen, ob nur ÜG mit SK6 oder dein Gehalt mit SK6 versteuert wird (oder jeweils dann SK 1)
Die Steuerklasse kannste frei wählen, bei Dir wäre dann natürlich besser die ÜG nach 1 und das andere Einkommen nach 6 zu versteuern.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Aurich
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Muß ALG versteuert werden bzw. bekomme ich überhaupt was? Wie hoch liegt er Lebenserhaltungssatz bei Singles?
Bearbeitet von - LatteBMW am 07.08.2008 21:39:21
ALG wird nicht Versteuert. Bei ALG erfolgt die Berechnung ja auch Anhand deines Einkommens das Du vorher hattest, im Gegensatz zu Hart IV.
Normalerweise hast Du aufgrund der ÜG keinen Anspruch auf ALG, da die ÜG höher sind wie Deine Ansprüche auf ALG.
Die ÜG werden dann auch voll mit dem ALG verrechnet, so dass Du auf insgesamt höchstens 75% kommst.
Hartz IV schon garnicht, da Deine Abfindung da dann mit eingerechnet wird und davon dann erst Leben musst, bzw. weil die ÜG die Hart IV Leistungen um ein vielfaches übersteigen.
Der Lebenshaltungssatz ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich, denke wenn Du nicht vor hast umzuziehen wird es dann ja Niedersachsen bleiben. Kann morgen mal nen Kollegen ausm Jobcenter anrufen, dann kann ich dir die Summe nennen aber die ist eigentlich nur für den Bezug von Hartz IV Ausschlaggebend.
Willst Du noch die Steuerfreie Summe fürs Nebengewerbe haben?
Dann rufe ich morgen meine Schwiegermutter an, die ist Finanzbeamtin.
Bearbeitet von - shgfa am 07.08.2008 21:54:43
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Moderator
Aurich
Deutschland
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Zitat:
Willst Du noch die Steuerfreie Summe fürs Nebengewerbe haben?
Bearbeitet von - shgfa am 07.08.2008 21:54:43
Ja genau darum gehts mir.
Das ich kein H4 bekomme ich ist klar, aber da die Abfindung jetzt ja auch versteuert wird, bleibt da eh nicht mehr viel.
Wäre daher interessant, was ein Single pro Monat haben darf.
Will ja nichts verschenken und mir gehts eben nur um das "eine" Jahr nach meiner Dienstzeit.
Zudem muß ich mal sehen was ich danach mache. Vielleicht gibts irendwelche Vollzeit Schulungen wegen Gewerbe. Dann gibts ja noch die 90%
(Zitat von: shgfa)
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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Mit den ÜG´s bekommste von der Arbeitsagentur nix mehr, dafür ist das zuviel!
Und ich bin froh das ich mein Abgangsgeld noch komplett bekomme, ist echt ne Sauerei das dieses ab nächstem Jahr voll versteuert wird!
...don´t care about tomorrow!