Fußraumbeleuchtung ist erlaubt. Die Lichtquelle darf nicht
von aussen zu sehen sein und auch nicht von Dir als Fahrer.
Der "Meßwert" bei TÜV-Prüfern ist auch meist die Sitzfläche.
Wenn das Licht vom Fußraum bist AUF die Sitzfläche gehen dann
sind sie nicht zulässig. Ist aber nur ein Richtwert... selber
hatte ich bisher bei Kontrollen und TÜV keine Probleme, und
bei mir es es schon ordentlich hell... siehe Fotostory.
Durch die Alumatten (sind jetzt raus) reflektierte das
Licht nach oben und damals mit dem hellen Dachhimmel war
das ganze Auto hell erleuchtet und es fiel von ausserhalb
auf.