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Beitrag von: Taumaus Date: 28.06.2008 Thema: Beleuchtung Innenraum ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 29.06.2008 um 12:05:33 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben. Hallo Leute, hätte mal ne Frage: und zwar hab ich mir so Leuchten gekauft wie man sie vom unterboden her kennt in blau es sind 2 stäbe die übern zigaretten anschluss angeschlossen werden. Hab die unten im Fußraum ranmontiert auf beiden seiten jeweils eine. Nun wollt ich wissen ob das erlaubt ist wenn ich die Lichter nachts anhabe und damit draußen rumfahre...eignlich ja nich...nur ein kollege von mir meinte mal das wenn man niemand anderen damit blendet oda den gegenverkehr damit ablenkt dann isses erlaubt? Ist da was dran oda sind die lichter generell nicht in der STVO erlaubt? gruß Thomas Bearbeitet von - Taumaus am 28.06.2008 11:02:09 Bearbeitet von - LatteBMW am 29.06.2008 12:05:33 |
Autor: Nicore Datum: 28.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fußraumbeleuchtung ist erlaubt. Die Lichtquelle darf nicht von aussen zu sehen sein und auch nicht von Dir als Fahrer. Der "Meßwert" bei TÜV-Prüfern ist auch meist die Sitzfläche. Wenn das Licht vom Fußraum bist AUF die Sitzfläche gehen dann sind sie nicht zulässig. Ist aber nur ein Richtwert... selber hatte ich bisher bei Kontrollen und TÜV keine Probleme, und bei mir es es schon ordentlich hell... siehe Fotostory. Durch die Alumatten (sind jetzt raus) reflektierte das Licht nach oben und damals mit dem hellen Dachhimmel war das ganze Auto hell erleuchtet und es fiel von ausserhalb auf. BMW Team Oberhavel |
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