Hallo Goodstuff,
ja, der Kühler fällt noch unter die Garantie.
Übrigens ist es genau genommen Garantie und keine Gewährleistung. Das erwähne ich lediglich der Vollständigkeit halber.
Ein Gebrauchtwagenverkäufer muss von gesetzes Wegen her 2 Jahre Garantie geben, es besteht jedoch die Möglichkeit, diese auf ein Jahr zu minimieren. Diese Regelung wird so gut wie immer durchgeführt und ist somit eher die Regel als die Ausnahme.
Damit dies aber auch wirksam wird und greifen kann, muss es im Kaufvertrag vereinbart sein, aus diesem Grund steht in der Regel so gut wie immer ein solcher Satz im Kaufvertrag.
Inwiefern die Höhe der Kosten übernommen wird ist wieder etwas anderes. Dabei gibt es auch viele Ausnahmeregelungen sofern sie getroffen wurden.
Du hast die Sache ja bereits voll im Griff als du geschrieben hast, das du am Montag den Händler anrufst. Erläutere im die Situation und dann wird die Sache hoffentlich gut verlaufen.
Gruß Bardock