Wer ist jetzt Eigentümer des KFZ ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 11.06.2008 um 12:33:41 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Hallo,
ein Bekannter hat ein großes Problem !
Er hat einem anderen den KFZ Brief gegeben weil der das Auto zulassen sollte.
Jetzt will der aber den Brief nicht mehr rausrücken, da er meint der Wagen gehört jetzt ihm.
Was kann er jetzt machen ?
...Falsches UnterforumBearbeitet von - Pug am 11.06.2008 12:33:41
Autos werden hinten angetrieben, alles andere sind kutschen!!!!
Mitglied: seit 2005
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Hallo Hauke325,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wer ist jetzt Eigentümer des KFZ ?"!
Gruß
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Wer den Brief hat ist rechtlich der Eigentümer ! Und da Kaufverträge für gebrauchte Kraftfahrzeuge nicht zwingend der Schriftform bedürfen, wird es auch schwer nachzuweisen, dass kein Vertrag besteht. Der Inhaber des Briefes kann auf Herausgabe "seines" Autos klagen und hat gute Chancen !
Der Besitzer könnte zur Zulassungsstelle gehen und versuchen einen Ersatzbrief ausstellen zu lassen, weil der erste verloren ist. Wenn der windige Bekannte dann auftaucht hat er ihn eben per Zufall. Und er ist bereits ungültig ...
Plan B: wenn es Zeugen für die Übergabe des Briefes und die damit verbundene Absprache gibt, helfen deren eidesstattliche Versicherungen vor Gericht ohne irgendwelche Tricksereien.
Viel Glück !
Bearbeitet von - joerg_iS am 10.06.2008 22:37:52
also erstens: man gibt nen kfz-brief nicht aus der hand, wenn man der person nicht 100%ig traut.
zweitens: wenn er nen kaufvertrag mit seinem namen drauf hat, ist das denke ich ein mehr als überzeugender hinweis darauf, dass es sein auto ist. das sollte jeder polizei bzw jedem richter reichen.
drittens: es gibt ja wohl auch so genug zeugen (verwandte, freunde), die sagen können, wem da auto gehört.
ich würde einfach nochmal mit dem typen reden. ansonsten würd ich es bei der polizei versuchen (anzeige).
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.03.2008
Lütjenburg
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299 Beiträge
Also es besteht zwischen den vorbesitzer und meinem bekannten ein Schriftlicher Kaufvertrag.
Da war ich auch dabei als sie den unterschrieben haben.
Bei der übergabe war leider niemand dabei
Autos werden hinten angetrieben, alles andere sind kutschen!!!!
Hallo Hero,
ich fürchte, das wird schwerer als es scheint. Wer kann denn bewiesen, dass nicht unter vier Augen per Handschlag das Auto verkauft wurde [schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend !]... Das wird der Inhaber des Briefes behaupten und wenn keiner dabei war lässt es sich nicht widerlegen. Und wer den Brief hat ...
Der Fahrzeugbrief sagt absolut NICHTS darüber aus, wer der Eigentümer des Fahrzeuges ist, das steht zumindest auf den neuen Briefen nach EU-Muster auch genau so drauf.
Hier gibt es dazu auch schon einen Beitrag:
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Zitat:
Hallo Hero,
ich fürchte, das wird schwerer als es scheint. Wer kann denn bewiesen, dass nicht unter vier Augen per Handschlag das Auto verkauft wurde [schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend !]... Das wird der Inhaber des Briefes behaupten und wenn keiner dabei war lässt es sich nicht widerlegen. Und wer den Brief hat ...
(Zitat von: joerg_iS)
wer keinen schriftlichen kaufvertrag macht, unter 4 augen übergibt und dann noch nichtmal ne größere geldüberweisung aufs bankkonto des verkäufers nachweisen kann, der is wohl selber schuld.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Mitglied seit: 02.01.2006
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1428 Beiträge
Besitzer ist nicht gleich Eigentümer. Besitzer ist derjenige, der den Wagen nutzt usw. Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht.
Mein BMW Coupé auf
www.mazome.de
BMW-Syndikat-Fotostory
Mitglied seit: 06.10.2006
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38 Beiträge
Hi,
einfach an Polizei gehen und den KFZ-Brief als gestohlen melden. Zulassungstelle auch anmelden als gestohlen. Der jeniger der KFZ Brief hat muss dann nachweisen das KFZ -Brief zu ehm gehört.(Kaufvertrag,usw...)
mfg
Mitglied seit: 15.08.2007
Offenburg
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115 Beiträge
oh mann, der schein hätte doch gelangt zum zulassen?
love is the name,
sex is the game,
forget the name and play the game...
Ganz einfach.
Zum Bekannten gehen und iHm in die Fresse hauen.
Brief Ihm wegnehmen (wenn er bewustlos auf dem Boden liegt) und fertig. Der hat es dann auch nicht anders verdient.
P.S. Ist der Thread ernst gemeint??
der thread ist schon ernst gemeint! dein posting auch??????? falls JA....respekt für diesen tollen vorschlag. wird ihn bestimmt weiterbringen!!
....würde zum anwalt gehen und erstmal rat einholen. dürfte der sicherste weg sein missverständnissen und laienhaften aussagen aus dem wege zu gehen.
P.S.....was sucht der thread hier im "Baureihenübergreifendes"???
Bearbeitet von - copy am 11.06.2008 11:14:23
Zitat:
der thread ist schon ernst gemeint! dein posting auch??????? falls JA....respekt für diesen tollen vorschlag. wird ihn bestimmt weiterbringen!!
....würde zum anwalt gehen und erstmal rat einholen. dürfte der sicherste weg sein missverständnissen und laienhaften aussagen aus dem wege zu gehen.
P.S.....was sucht der thread hier im "Baureihenübergreifendes"???
Bearbeitet von - copy am 11.06.2008 11:14:23
(Zitat von: copy)
Sagen wir mal ich wäre ein Bekannter von Dir, und nehme Die Deinen Brief weg.
Rennst DU dann auch gleich zum Anwalt, der DIch 200 € kostet??
Mein Beitrag war ernst gemeint.
rechtschutzversicherung ist oft "GOLD" wert.
gewalt würde ich nicht ausüben - wer weiss was dann noch rauskommt. unter druck setzen ist ok aber nicht schlagen. (wenn doch dann so das man nichts sieht)
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
Mitglied seit: 31.03.2008
Dortmund
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0 Beiträge
Tja wohl Pech gehabt ;)...
Schon komisch, da soll einer nur den Wagen zulassen und behält den Brief, weil er der Meinung ist der Wagen gehört ihm? Da gibts doch bestimmt wieder mal eine 2. Seite der Medaille...
rein rechtlich ist es eine Unterschlagung (kein Diebstahl)
Edit: Besitzer ist nur derjenige der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Wagen hat..
nur weil ich wiederrechtlich im Besitz des Fahrzeugbriefes gelangt bin- in diesem Falle Unterschlagung - bedeutet das nicht automatisch, das ich auch der rechtmässige Eigentümer bin
im Regelfall kann ich einen Wagen nicht ohne weiteres Um- oder Abmelden, da brauch ich bei der Zulassungsstelle schon was schriftliches (wenn die Person, die um- abmledet eine andere ist, wie der eingetragene Halter)
Zitat:
Rennst DU dann auch gleich zum Anwalt, der DIch 200 € kostet??
JA..habe ja ne rechtsschutz! ;-)
außerdem kostet die erstberatung beim anwalt keine 200€...und die tips die man da bekommt, können einen schon oft weiterhelfen. und diese "auf die fresse hauen-mentalität" geht einem auf die nerven. und wenn, sollten schon bäume kommen und keine äste!!!!
sind ja aber nicht im mittelalter....außerdem ist es eher unwahrscheinlich, dass es für solch ein problem die lösung ist!
Moin Hauke,
Briefbesitz ist nicht gleich Fahrzeugbesitz. mach, was dir hier schon empfohlen wurde: Du bzw dein Bekannter geht zur Zulassungsstelle und beantragt neue Papiere, weil die alten verloren gegangen sind. Neue Papiere braucht er ja, da er das Auto "offiziell" verkaufen möchte o. ä.. Das kost das Geld für die Papiere und sonst nix. Bei der Zulassungsstelle wird er einen Wisch ausfüllen müssen, dass der Originalbrief verloren gegangen ist, damit die was in den Akten haben und der alte Brief quasi "gesperrt" ist.
Zum Anwalt rennen und Polizei würde ich hinten an stellen, weil man hat einen riesen ZEITAUFWAND, da man von Hinz zu Kunz geschickt werden wird, um irgendwelche Bescheinigungen aufzutreiben (so sicher wie das Amen in der Kirche!)
Wenn die Variante mit den neuen Papieren bei der Zulassung klappt - wovon ich sicher ausgehe -, habt ihr allen anderen Streß vom Hals. Läuft im Prinzip ähnlich, wie wenn dir Nummernschilder verloren gegangen sind oder geklaut wurden.
MfG
Lieber s-line als M-Paket
Zitat:
Zitat:
Rennst DU dann auch gleich zum Anwalt, der DIch 200 € kostet??
JA..habe ja ne rechtsschutz! ;-)
außerdem kostet die erstberatung beim anwalt keine 200€...und die tips die man da bekommt, können einen schon oft weiterhelfen. und diese "auf die fresse hauen-mentalität" geht einem auf die nerven. und wenn, sollten schon bäume kommen und keine äste!!!!
sind ja aber nicht im mittelalter....außerdem ist es eher unwahrscheinlich, dass es für solch ein problem die lösung ist!
(Zitat von: copy)
Zitat:
[gray]
[quote] Rennst DU dann auch gleich zum Anwalt, der DIch 200 € kostet??
Mir auch. Aber viel mehr geht mir die Diebstahl Mantalität auf den Sack. Wir sind ja nicht im Mittelalter, wo geklaut und geplündert wurde.
Nur noch Autoaufbrüche, Fahrzeugdiebstäle usw. Diese Leute haben es nicht anders verdient.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.03.2008
Lütjenburg
Deutschland
299 Beiträge
So er war heute bei der Polizei und hat anzeige wegen unterschlagung gemacht.
Der Vogel meint jetzt auf einmal er findet den Brief nichtmehr. Naja mal sehen was da rauskommt.
Danke erstmal für eure Hife
Autos werden hinten angetrieben, alles andere sind kutschen!!!!