Unfallschaden selber reparieren/machen lassen?
Hab egrad das selbe Problem..
Unfall gehabt..
Laut Kostenvoranschlag von BMW Gut 2400€ Schaden, abzüglich mehrwertsteuer gut 2000€
Bezahlt die Versicherung die Arbeitsleistung oder werden nur Teilekosten ersetzt wenn man sich das auszahlen lässt?
o
L_/
OL
This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Tiefflieger,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfallschaden selber reparieren/machen lassen?"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 19.05.2007
Buchholz
Deutschland
527 Beiträge
nur teilekosten wenn du es auszahlen lässt, soweit ich weiss.
Mitglied seit: 29.12.2007
Landkreis Osnabrück
Deutschland
1126 Beiträge
wenn der Versicherung ein Kostenvoranschlag reicht bekommst du die 2400.- abzüglich der 19% Mwst
Ok, also beeinhaltet die Abrechnung auch die errechnete Arbeitsleistung unter Abzug der MwSt. bis ich anhand einer Rechnung nachweise das der wagen repariert wurde und ich somit auch die MwSt einfordern könnte?
Richtig verstanden?
o
L_/
OL
This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat
Hi Tiefflieger,
du hattest einen Unfall. Ich gehe davon aus, das der Unfallgegner zu 100 Prozent Schuld ist.
Nun hast du einen KVA. Dieser liegt bei 2400 € Brutto Reparatursumme.
Wenn der Unfallgegner schuld ist, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, d.h., das die Fahrzeughaftpflichtversicherung des Gegners für deinen Schaden aufkommen MUSS.
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn du schuld wärst und deine Versicherung für deinen Schaden aufkommt.
Wenn nun also der Unfallgegner schuld ist,
liegt bei dir ein Haftpflichschaden und bei ihm ein Kaskoschaden vor um es einmal so zu sagen.
Du als Unfallgeschädigter hast alle Rechte.
Du hast die freie Wahl der Werkstatt.
Du hast die freie Wahl des Gutachters wenn nötig.
Du hast die freie Wahl, ob du dein Fahrzeug reparieren lassen willst oder dir den Rechnungsbetrag ausbezahlen lässt.
Wenn du dir das Geld auszahlen lässt, dann bekommst du die sogenannte fiktive Rechnungssumme. Das bedeutet, das du die komplette Rechnungssumme bekommst, lediglich ohne die Umsatzsteuer.
Das mit >nur Lohnkosten< oder ähnliches ist Quatsch.
Auf dem KVA oder dem Gutachten steht eine Rechnungsendsumme. Brutto und Netto. Im Falle des Ausbezahlens bekommt man die Nettosumme. Das ist der Schadenswert, der entstanden ist, der fällig ist. Würde man die Reparatur durchführen lassen, wäre die Umsatzsteuer fällig, da eine offizielle Leistung erbracht wäre. Da im Falle einer Auszahlung die Arbeitsleistung in Form einer offiziellen Reparatur nicht erbracht wurde,der Schaden deswegen dennoch vorhanden ist, gibt es nur die Nettosumme. Aus diesem Grund nennt man diese Vorgehensweise: Die Auszahlung der fiktiven Rechungssumme.
Wenn du nun also zu 100 % im Recht bist und die gegnerische Versicherung muss für den Schaden aufkommen und du möchtest den Schaden ausbezahlt bekommen, dann bekommt du die fiktive Rechnungssumme = Rechnungsnettosumme.
Gruß Bardock
Bearbeitet von - Bardock am 22.07.2008 21:37:29
Ok, danke schhön für deine Umfassende Antwort..
meine zweifel beruhen halt darauf das ich von einigen quellen gehört habe das die Versicherungen die Lohnkosten nicht auszahlen.. welche bei meinem schaden einfach mal den grössten Nenner des gesamten Posten ausmachen
Die Teilekosten sind fast komplett zu vernachlässigen..
o
L_/
OL
This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat
Nee, nix da.
Dann haste, sorry, die falschen Quellen.
Edit: Sorry, ich hatte zwei Begriffe in meinen Post vertauscht. Ich habe es bereits revidiert. Sorry............
Bearbeitet von - Bardock am 22.07.2008 21:39:10